Zu tief an der VA? Freigängigkeit gegeben?

Diskutiere Zu tief an der VA? Freigängigkeit gegeben? im Vectra - Räder, Fahrwerke, 4x4 Allrad & Co. Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Hallo Leute! Hab da ein kleines Problem, dass mir nächste Woche beim TÜV Austria zum "Verhängnis" werden könnte: Gestern war ein Kumpel mit...
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Herr der Schraubendreher
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Hallo Leute!

Hab da ein kleines Problem, dass mir nächste Woche beim TÜV Austria zum "Verhängnis" werden könnte:
Gestern war ein Kumpel mit meinem Wagen beim seinem Freund (Mechaniker) und hat die Bremsflüssigkeit wechseln lassen. Dieser hat sich den Wagen angesehen und gefragt, ob dieser bereits typisiert sei. Als mein Kumpel verneinte meinte dieser, dass es an der Freigängigkeit an der VA zum Problem werden könnte. Auch der FOH hier in der Nähe meiner Arbeitsstelle hatte gegen Ende letzter Woche diesselbe Meinung. Da ich jetzt zwei negative Aussagen hinsichtlich Typisierung erhalten habe, zweifle ich bereits daran, dass ich den "Check" nicht schaffe.
Am kommenden Dienstag um 10:00 habe ich Eintragungstermin beim TÜV Austria und ich weiß im Moment nicht, wie ich diese Freigängigkeit hinbekommen soll, da die Zeit schon knapp wird und ich das ganze Wochenende nicht zuhause bin.
Verbaut habe ich Tieferlegungsfedern von Weitec (40/40) in Kombination mit gekürzten Gasdruckdämpfern von Kayaba. Das Fahrwerk ist an und für sich echt nicht schlecht, aber die Federn haben sich (speziell) an der VA seit dem Einbau um mehr als 1cm gesetzt (die Federn sind erst ca. 600km verbaut, die Dämpfer hatte ich schon - ca. 4000-5000km). Die Bodenfreiheit von 110mm lt. Österreichischem Gesetz habe ich auf jeden Fall (lt. meinen Messungen am VA-Träger ca. 11,5-11,6cm), aber ich zweifle jetzt echt an dieser Freigängigkeit (Bilder im Anhang). Mein Kumpel hat gemeint, dass ich mir andere Gasdruckdämpfer verbauen soll (keine gekürzten) und ich so an "mehr Luft" im Radkasten gewinnen könnte. Ein anderer hat wiederum gemeint, ich soll es drauf ankommen lassen und nicht schon vorher unnötig Geld ausgeben, was dann ev. im Endeffekt nicht notwendig gewesen wäre.
Ich selbst bin der Meinung, dass es nicht schaden könnte, inetwa einen halben bis 1cm die Front in die Höhe zu bringen, weiß aber natürlich nicht, ob es notwenig wäre (klar, ansonsten hätte ich ja keinen Thread eröffnet).

So, genug geschwafelt, wissen wollte ich eigentlich nur, ob die Freigängigkeit lt. Bilder gegeben wäre bzw wenn nicht, was ich machen könnte, den Wagen etwas in die Höhe zu bringen?
Bitte euch um zahlreiche Tipps und Ratschläge!
Bedanke mich dann schon mal im Voraus für eure Bemühungen!

Gruß, Tommy

P.S.: Die Bilder sind auf einem geraden Parkplatz aufgenommen worden. D.h., die Dämpfer und Federn sind nicht unter Belastung. Wenn der Wagen z.B. auf einem Randstein parkt, wird natürlich die Distanz zw. Reifen und Kotflügel noch geringer und ich bring die Hand kaum mehr in den Radkasten rein...
 

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Jens

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Moin,
ich hab weniger Platz im Radkasten, und das ist vom TÜV Nord so genemigt worden. Mittwoch vor Oschersleben:151:
 
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Herr der Schraubendreher
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Zwar ein kleiner Lichtblick, aber hier bei uns in AT laufen die Uhren etwas anders, denk ich mal. Abgesehen davon ist unser TÜV hier eh sehr pingelig.
Aber trotz allem hab ich mir es nochmals überlegt und werde den Wagen so wie er ist vorführen.
Sollte dem TÜVinger an der Freigängigkeit etwas nicht passen, wird er mirs schon sagen und ich kann danach gezielt drauf hinarbeiten, dass es in Ordnung gebracht wird. Ist mir echt zu streßig, mir jetzt noch paar Tage davor den Kopf darüber zu zerbrechen, wie ich paar mm gewinnen kann, wobei ich die Zeit auch nicht habe, irgendetwas auszuprobieren.
Wenns euch interessiert, berichte ich am DI darüber, wie es gelaufen ist...

Gruß, Tommy
 
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Fightclub_Vectra

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Dann fahre zu einem seriösen Reifendienst oder Spengler-Fachbetrieb und lass die Rolle ansetzen und die Kante leicht bördeln..............

Schön gleichmässig, denn da haste für ggf. neue Felgen schon vorgesorgt. Und so wie der Lack auf den Bildern aussieht, hätte der nen Neuanstrich nötig, also kommt es darauf nicht unbedingt an............


So würde ICH es machen............


mfg Jens
 
Michablitz

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Genau leg oder lass die Kanten umlegen...

Ausserdem denk ich mal das irgendwann mal andere Felgen folgen und du dann spätestens was machen musst...
 
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Herr der Schraubendreher
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Ihr habt natürlich Recht, so wärs sicherlich am Besten und was für die weitere Zukunft, aber erstens ist die Zeit nicht da, das so kurzfristig richten zu lassen, und zweitens werden die Felgen nicht größer als 15" ausfallen.
Der Vectra ist seit letzten Herbst zum Ganzjahreswagen erkoren worden (daher alle Verspoilerungen verkauft und 2000er Verbau montiert), da ich mir einen Calibra gekauft hat, bei dem ich in Kürze mit dem Umbau beginne. Na ja, und für nen Ganzjahres- bzw Winterwagen brauch ich in den Sommermonaten keine speziellen Felgen, die in bearbeiteten Radläufen sitzen...

Gruß, Tommy
 
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So, letzte Woche war TÜV Termin. Der Wagen war nicht zu tief und die Freigängigkeit war gegeben :super:. Der TÜVinger hat nur gemeint, dass es ev. zum Problem werden könnte, wenn sich die Federn an der VA noch weiter setzen und die Bodenfreiheit generell unter die erlaubten 110mm fällt. Aber im Moment hat er ja noch ca. 115mm am tiefsten festsitzenden Punkt (Träger).
Ansonsten hatte er nichts einzuwenden bzw zu bemängeln 8).

Gruß, Tommy
 
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und selbst da hast du ne Toleranz von ca. 2cm ;-) ... also bis 9cm Bodenfreiheit werden dir keine KZ abgenommen.8)
 
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Zitat von mjaho_info:
und selbst da hast du ne Toleranz von ca. 2cm ;-) ... also bis 9cm Bodenfreiheit werden dir keine KZ abgenommen.
Aso? Das wär mir neu, dass es eine Toleranzgrenze von 2cm gibt. Lt. Aussagen des TÜVs hab ich es anders rausgehört. Ist vll wieder von Bundesland zu Bundesland anders (wie es in AT halt so üblich ist) bzw liegt im Ermessen des jeweiligen TÜVs/Prüfers/Prüfzugs etc.
 
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der Tüv selber ist ja nicht das Problem .. das Problem sind die Prüfhallen vom den Ländern *g* .. und der mobile Prüfzug ... und da kann ich aus Erfahrung sagen, dass die Kennzeichen erst bei 9cm oder darunter fliegen ;-)

.. ausser das FW ist nicht eingetragen und unter 11cm .. dann fliegens schon früher, aber wenn das FW eingetragen ist, hast bis 9cm deine Kennzeichen drauf. Klar bekommst eine Anzeige und es ist ein schwerer Mangel. Aber keine GiV (Gefahr in Verzug)

Was der Tüv bzw. die Ziviltechniker alles dürfen hängt immer vom Bundesland ab!
 
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Zitat von mjaho_info:
Was der Tüv bzw. die Ziviltechniker alles dürfen hängt immer vom Bundesland ab!
...und liegt in deren Ermessen, denn die werden sich ja auch zwischen gewissen Toleranzgrenzen bewegen können. Ist halt Ansichts- bzw Einstellungssache: einer ist eben toleranter und sieht es lockerer, der andere hält sich strikt an den Regeln und toleriert wieder gar nichts...

Zitat von mjaho_info:
.. ausser das FW ist nicht eingetragen und unter 11cm .. dann fliegens schon früher, aber wenn das FW eingetragen ist, hast bis 9cm deine Kennzeichen drauf. Klar bekommst eine Anzeige und es ist ein schwerer Mangel. Aber keine GiV (Gefahr in Verzug)
Gut, wenn das FW bei Zeiten wie diesen nicht eingetragen ist, ist man selbst Schuld 8). Man kann sich heutzutage einfach nichts mehr erlauben oder zu Schulden kommen lassen.
Aber wenn man aufgrund der angenommenen 9cm Bodenfreiheit eine Anzeige bekommt und dies als schwerer Mangel gilt, würde das wiederum heißen, dass man eine Einladung vom TÜV bekommt ("vorfahren") und die Federn/das FW erst getauscht werden muß, damit man wieder die erlaubte Mindestbodenfreiheit von 110mm erreicht...
 
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du verwechselst etwas, ich rede davon, wenn es schon eingetragen ist! Dann hast du eine Toleranzgrenze von ca. 2cm ... wenn es vorher schon unter 11cm ist, wird es nicht eingetragen, wenn es kein originales FW ist!

Einladung zum Tüv bekommst du keine, höchstens zur Landesprüfanstalt! .. und selbst hier, kommt es immer drauf an ... kann man nicht pauschalisieren.
Ich persönlich musste damals nicht vorfahren.
 
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Klar wenn es eingetragen ist, das habe ich schon verstanden :ja:.
Leuchtet mir auch ein, dass einem das FW nicht typisiert wird, wenn man am Eintragungstermin die erlaubten 11cm nicht erreicht. Aber was ich nicht kapier ist, wenn dies (die besagten 2 cm unter der erlaubten Mindestbodenfreiheit) als schwerer Mangel gilt, dass man diesen nicht beheben muß (Prüfung durch vorfahren). Ist für mich irgendwie unlogisch, aber was solls.


Zitat von mjaho_info:
Einladung zum Tüv bekommst du keine, höchstens zur Landesprüfanstalt!
Ja, hab ich eh gemeint... *g*

Grüße nach Wien, Tommy
 
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naja, weil du dafür eh eine Anzeige bekommst und zahlen darfst *gg*

Kommt natürlich auch immer aufn Herrn Revierinspektor drauf an, wieviel er schreiben möchte.;(
 
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na stimmt ja, es gibt immer so ein paar "Besserwisser" dabei, die sich jeden und alles zum Feind machen möchte.... :hammer::crazi1:
 
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