Ich kann bestätigen, das ein LKW über 7,5 t außerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als 60 km/h fahren darf. Und selbst wenn innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit von 50 aufgehoben wird und eine zulässige Höchstgeschw. von 70 angegeben ist, darf man mit einem LKW über 7,5 t trotzdem maximal nur 60 fahren. Ist genauso wie auf der autobahn. Es fahren viele 90 oder 100 km/h, obwohl sie nur 80 km/h fahren dürften.
Moin,
dem muß ich leider wieder sprechen, daß ist so nicht richtig!
Die Geschwindigkeit wird durch das Zeichen 274 angezeigt.
Es ist ein Ge- oder Verbot`s Zeichen.
Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.
Erläuterung:
1. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen,
gilt das für Fahrzeuge aller Art.
2.
Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Absatz 3 Nr. 2a und 2b und § 18 Absatz 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.
§ 3 Absatz 3 Nr. 2a und 2b und § 18 Absatz 5:
§3 Geschwindigkeit
zitat:
1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
zitat ende.
Fazit:
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 60km/h fahren, wenn es das Zeichen 274 erlaubt!
Gruß
Peter
ps: zum selber nachlesen....
Zeichen 274
§3 Geschwindigkeit
@matthias85
wenn du also in einer 70 Zone geblitzt wurdest, mach ein Foto vom Schild (als Beweis, ....nicht das es da plötzlich nicht mehr steht
warte ab was kommt und wenn die sich melden, würde ich Widerpruch einlegen und einen Anwalt aufsuchen!
Der ADAC hilft da auch weiter zb.