Wurde ich falsch geblitzt?

Diskutiere Wurde ich falsch geblitzt? im Probleme mit der Rennleitung Forum im Bereich Tüv Forum; Hallo, ich hab mal wieder was kniffliges: Ich wurde mit dem LKW Innerorts mit 71km/h geblitzt! Klingt erstmal logisch, da ja 50Km/h für alle...
matthias85

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Hallo,

ich hab mal wieder was kniffliges:

Ich wurde mit dem LKW Innerorts mit 71km/h geblitzt!

Klingt erstmal logisch, da ja 50Km/h für alle gilt laut §3 STVO, aber es stand ein Schild 70 nach dem Ortseingangsschild!

Laut STVO Anlage 2 Abschnitt 7 zu Zeichen 274, also roter Kreis mit ner bestimmten Geschwindigkeitsvorgabe drin, gilt Innerorts:

Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.


Somit ist gilt doch auch für mich mit über 7,5t zul. Gesamtgewicht die 70km/h oder?

Da Fahrzeuge aller Art auch LKW´s sind!

Für infos wäre ich dankbar!
 
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Midnightfate

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Wenn zwischen den Schildern geblitzt wurde, müßte ja rein theoretisch die 50 gelten, oder?
Ansonsten gelten die 70 auch für LKW´s, sonst müßte ja nen Schild mit nem PKW drunter gewesen sein oder war die Brille dreckig und du hasts nur nicht gesehen? *g*
 
matthias85

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Wenn zwischen den Schildern geblitzt wurde, müßte ja rein theoretisch die 50 gelten, oder?
Ansonsten gelten die 70 auch für LKW´s, sonst müßte ja nen Schild mit nem PKW drunter gewesen sein oder war die Brille dreckig und du hasts nur nicht gesehen? *g*
Nee mußt dir vorstellen, das ist ne Umgehungsstraße der Stadt, dort steht das Ortschlid und gleich danach kommt 70 ohne Zusatzschild, danach kam etwa 500m später der Blitzer, der Angestellte der Behörde dachte sich wohl, ha ein LKW 60km/h umgestellt und Peng!

Viele meiner Kollegen meinen auch rechtens, aber ich habs 10mal nachgelesen und bin mir wirklich sicher ich darf da 70km/h fahren, na mal abwarten, vielleicht kommt ja nix!
 
Sport 2.6

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Das 70er-Schild hebt ja die 50 des Ortseingangsschildes auf. Wenn du sagst das kein Zusatzschild unter der 70 war kannst du auch als LKW-Fahrer so schnell fahren. Selbst mit nem Fahrrad dürfest du das da 8)

Ne aber du wurdest wenn das alles so ist zu unrecht geblitzt.
 
djcroatia

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Schichtcheffe
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Habs gerade gesehen, dass du über 7,5t hast, dann darfst du auch "nur" 60 km/h auf Bundesstrassen fahren, die 70 gilt für PKW.
 
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kessel500

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@djcroatia: der Matthias hat geschrieben das er INNERORTS unterwegs war.

Die 70 zählt für alle KFZ und auch LKW.

Solche "Geschwindigkeitserhöhungen" innerhalb einer Ortschaft dienen dem besseren Verkehrsfluss und sind für alle bindend!!
 
matthias85

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Ich war auch erst verunsichert, da ich mal diese Situation in der LKW Fahrschule hatte für CE, da meinte der Prüfer, sie dürfen auch 70 fahren und ich nur, wieso das denn, Innerorts darf ich schneller als Außerorts, wenn das angegeben ist?

Aber seine Antwort war nur: ist halt so!

Und deswegen war ich immer unsicher, aber weil´s meiner Fahrzeit zu gute kam machte ich dies halt immer und dieses mal blitzte es und ich machte mir mal in der STVO schlau und es ist echt so, das es für Fahrzeuge aller Art zutrifft!

Mein Vater ist ja auch Polizist und meinte auch es ist so, da ich ihn diesen Blitzer zögernd erzählte, da ich derzeit wieder 0 Punkte habe!
 
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opelfun

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Eigentlich wird ausreichend abstand zwischen Geschwindigkeitsschild und Messung eingehalten. Aber wer weiß, gibt ja immer Ausnahmen.
 
ShoG

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LKW dürfen innerorts über 60km/h fahren, maximal aber 90km/h wenn ich das jetzt recht rausgelesen habe

warste denn auch angeschnallt und hast nicht mitm handy telefoniert?
 
Schubbie

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Sorry, aber mit einem LKW über 7,49 darf man nur 60Km/h fahren, es fährt zwar jeder schneller, aber gesetzlich sind 60Km/h erlaubt. Es sei denn, du fährst auf einer Autobahn oder Schnellstrasse, die vom Gegenverkehr mit einer Leitplanke o.ä. abgegrenzt ist.

Hier hab ich sogar noch etwas gefunden.
Beängstigend finde ich es, dass ich es weiß, obwohl ich niemals einen extra LKW-Führerschein gemacht habe, aber jedoch jemand, der gewerblich fährt, es nicht weiß.
 
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Matz775

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Ich kann bestätigen, das ein LKW über 7,5 t außerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als 60 km/h fahren darf. Und selbst wenn innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit von 50 aufgehoben wird und eine zulässige Höchstgeschw. von 70 angegeben ist, darf man mit einem LKW über 7,5 t trotzdem maximal nur 60 fahren. Ist genauso wie auf der autobahn. Es fahren viele 90 oder 100 km/h, obwohl sie nur 80 km/h fahren dürften.
 
Apophis68

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Ich kann bestätigen, das ein LKW über 7,5 t außerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als 60 km/h fahren darf. Und selbst wenn innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit von 50 aufgehoben wird und eine zulässige Höchstgeschw. von 70 angegeben ist, darf man mit einem LKW über 7,5 t trotzdem maximal nur 60 fahren. Ist genauso wie auf der autobahn. Es fahren viele 90 oder 100 km/h, obwohl sie nur 80 km/h fahren dürften.
Moin,

dem muß ich leider wieder sprechen, daß ist so nicht richtig!:(

Die Geschwindigkeit wird durch das Zeichen 274 angezeigt.
Es ist ein Ge- oder Verbot`s Zeichen.
Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.

Erläuterung:
1. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.
2. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Absatz 3 Nr. 2a und 2b und § 18 Absatz 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.

§ 3 Absatz 3 Nr. 2a und 2b und § 18 Absatz 5:

§3 Geschwindigkeit
zitat:
1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
zitat ende.

Fazit:
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 60km/h fahren, wenn es das Zeichen 274 erlaubt!
:ja:

Gruß
Peter

ps: zum selber nachlesen....
Zeichen 274
§3 Geschwindigkeit

@matthias85
wenn du also in einer 70 Zone geblitzt wurdest, mach ein Foto vom Schild (als Beweis, ....nicht das es da plötzlich nicht mehr steht8)
warte ab was kommt und wenn die sich melden, würde ich Widerpruch einlegen und einen Anwalt aufsuchen!
Der ADAC hilft da auch weiter zb.
 
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Schubbie

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D.h., wenn jetzt in einer geschlossenen Ortschaft ein Schild 100Km/h stehen würde, drüfte ich mit meinem Autotrailer, der ggf. schon unter 80Km/h das Schlingern anfängt theoretisch 100Km/h fahren? Und gleiches mit LKW und Anhänger? Halte ich für sehr umstritten.
 
Apophis68

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D.h., wenn jetzt in einer geschlossenen Ortschaft ein Schild 100Km/h stehen würde, drüfte ich mit meinem Autotrailer, der ggf. schon unter 80Km/h das Schlingern anfängt theoretisch 100Km/h fahren? Und gleiches mit LKW und Anhänger? Halte ich für sehr umstritten.
D.h. es wohl nicht, da dein Autotrailer (nehme ich mal an?) wohl unter §3, a) fällt. Zwischen 3,5 t bis 7,5 t liegt und somit nur max. 80km/h fahren darf.
Hätte dein Autotrailer bis 3,5t dürftest du 100km/h fahren. Über 7,5t nur 60km/h . (ausserhalb von geschlossenen Ortschaften)
Wenn dein Autotrailer natürlich bei unter 80km/h schon ins schlingern kommt, würde ich eher den Technischen Zustand überprüfen oder auf Überladung tippen. Oder liegts am Fahrer?;(

Ich hab die Gesetze nicht gemacht, hab sie nur wieder gegeben.
Für umstritten kann man sie natürlich halten, nur richtig verstehen muß man sie halt ;(

Fakt bleibt, Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 60km/h fahren, wenn es das Zeichen 274 erlaubt!
Würde das Zeichen 274 eine max. Geschwindigkeit von 100km/h anzeigen, dürfte er also somit 80km/h fahren. (Was seine zulässige Höchstgeschwindigkeit sein dürfte)
Die fährt er auf der BAB ja auch. Hoffendlich ohne schlingern:kaputt:

Gruß
Peter
 
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Turbotobi

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Hallo,

ich hab mal wieder was kniffliges:

Ich wurde mit dem LKW Innerorts mit 71km/h geblitzt!

Klingt erstmal logisch, da ja 50Km/h für alle gilt laut §3 STVO, aber es stand ein Schild 70 nach dem Ortseingangsschild!

Laut STVO Anlage 2 Abschnitt 7 zu Zeichen 274, also roter Kreis mit ner bestimmten Geschwindigkeitsvorgabe drin, gilt Innerorts:

Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.


Somit ist gilt doch auch für mich mit über 7,5t zul. Gesamtgewicht die 70km/h oder?

Da Fahrzeuge aller Art auch LKW´s sind!

Für infos wäre ich dankbar!


Ich hat es heute erst mit meinen Vorarbeiter!!!Ein LKW darf nur auf einer gekennzeichneten Kraftfahrstraße 80km/h fahren und sonst hast du 60 zu fahren auch der Landstraße!!Es gibt ein Klausel die ich aber bezweifel also wenn die straße 2 spurig ist auf jeder seite ist und eine Leitplanke vorhanden ist, darfst du schneller fahren!!!

Wenn du das anzweifeln willst musst du das beweisen können das da eine 70 steht am ortseingang beispielsweise ein Foto oder zeugen dir das das Datum bestätigen!!!
 
Apophis68

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Ich hat es heute erst mit meinen Vorarbeiter!!!Ein LKW darf nur auf einer gekennzeichneten Kraftfahrstraße 80km/h fahren und sonst hast du 60 zu fahren auch der Landstraße!!Es gibt ein Klausel die ich aber bezweifel also wenn die straße 2 spurig ist auf jeder seite ist und eine Leitplanke vorhanden ist, darfst du schneller fahren!!!

Wenn du das anzweifeln willst musst du das beweisen können das da eine 70 steht am ortseingang beispielsweise ein Foto oder zeugen dir das das Datum bestätigen!!!
Die Klausel ist (wenn man so will;() §3 STVO
zitat:
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
zitat ende.

Es steht so im Gesetz, also kein Grund es zu bezweifel;(
 
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Matz775

Gast
Ich muß meinen Fehler eingestehen. Apophis68 hat Recht. Wenn im Ort ein Schild steht, auf dem 70 km/h zugelassen sind und das die normalen 50 aufhebt, darf man mit einem LKW auch 70 fahren und nicht 60, wie ich erst sagte. Nur man muß nach dem Ortsausgangsschild wieder auf 60 runterbremsen. So habe ich das aus einem anderen Beitrag herausgelesen. Ich denke mal, so dürfte das korrekt sein.
 
Schubbie

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Es wird wohl meist am Fahrer liegen, dass der Anhänger schlingerlt, aber es kann auch an einer zu hohen Geschwindigkeit liegen. Ich selbst habe mit Anhängern eher weniger ein Problem, das Auto wird halt so auf den Trailer gefahren, dass die Hinterachse genau so weit eingefedert ist, als wenn ich mich auf die AHK stelle, dann passt es meist ganz gut. Es gibt ja Spezis, die Rückwärts auf einen Trailer fahren (ausgenommen T1, Porsche etc.). Der Anhänger von meinem Cousin kommt bei einem Gesamtgewicht von 2,7t (Fliesen und Fleisenkleber) bei 50-60 Km/h ins Schlingern, lädt man in den Atos von Mutti, die dan hinterherfährt 300Kg Fliesen, dann fährt er sich ganz angenehmen.
Mag sein, dass es eine Gesetzeslücke gibt, es wäre aber nicht die Einzige. Ich hatte es ja schonmal erwähnt, dass das Ordnungswidrigkeitengesetzt fast gar keinen Geltungsbereich hat, siehe §5.
Information OWiG §5 und Anfrage « Deutsche Erde
 
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