Snowman
Eroberer
Themenstarter
N´Abend!
Habe eine Frage zur Abrechnung nach "wirtschaftlichen Totalschaden" wenn ich das Fahrzeug behalten möchte?
Habe ja im Gutachten:
-Rep.-kosten mit MwSt
-Rep.-kosten ohne MwSt
-Wiederbeschaffungswert
-Restwert
Nun zur Berechnung - habe das irgendwie falsch verstanden, beim Lesen! Habe durch die Aktion einfach zu viel zutun.
Wenn ich das Fzg. behalten möchte - muss ich dann den Wiederbeschaffungswert minus Restwert berechnen?
Oder funktioniert das noch ganz anders - weil ich über die 130%-Regel gekommen bin.
Wie muss ich das "behalten" melden?
So muss ich mir über das lange WE weniger Gedanken machen :)
Habe eine Frage zur Abrechnung nach "wirtschaftlichen Totalschaden" wenn ich das Fahrzeug behalten möchte?
Habe ja im Gutachten:
-Rep.-kosten mit MwSt
-Rep.-kosten ohne MwSt
-Wiederbeschaffungswert
-Restwert
Nun zur Berechnung - habe das irgendwie falsch verstanden, beim Lesen! Habe durch die Aktion einfach zu viel zutun.
Wenn ich das Fzg. behalten möchte - muss ich dann den Wiederbeschaffungswert minus Restwert berechnen?
Oder funktioniert das noch ganz anders - weil ich über die 130%-Regel gekommen bin.
Wie muss ich das "behalten" melden?
So muss ich mir über das lange WE weniger Gedanken machen :)