timimvectra
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doch, neuerdings darf man die vorderen seitenscheiben mittels folie "tönen"
WICHTIG: lichtdurchlässigkeit von mindestens 70% an den seitenscheiben und 75% an der frontscheibe (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) muß gegeben sein! und es muß von den entsprechenden tüv-stellen überprüft werden!
WICHTIG: lichtdurchlässigkeit von mindestens 70% an den seitenscheiben und 75% an der frontscheibe (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) muß gegeben sein! und es muß von den entsprechenden tüv-stellen überprüft werden!