Stillegung trotz Eintragung???

Diskutiere Stillegung trotz Eintragung??? im TÜV Ecke Forum im Bereich Tüv Forum; Bin eben an der Ampel von nem Polizisten aufm motorrad angesprochen worden(war ned angeschnallt,aber das störte ihn eher weniger). Hab ein 28er...
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opelvectradriver

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Bin eben an der Ampel von nem Polizisten aufm motorrad angesprochen worden(war ned angeschnallt,aber das störte ihn eher weniger). Hab ein 28er lenkrad drin und 215/40R16 auf 7,5 vorne bzw. 9x16 felgen. Hab damals fahrwerk,felgen und lenkrad in Kombination eintragen lassen. Naja,der erste satz war:
Ohü:Was ist mit dem lenkrad?
Ich: Was soll damit sein?
Ohü: Das darfst du nicht fahren oder hast du ne ABE?
Ich:Ja,ist aber auch eingetragen.
Ohü:Kann nicht sein,kleiner als 32er lenkrad darfst du nicht fahren.
Ich:(erstmal am Kopf gekratzt) Ist eingetragen,warum soll ichs dann nicht fahren dürfen...

Fahrzeugschein wollt er dann garned sehen,hat dann nur gesagt er merkt sich das kennzeichen und beim nächsten mal kratzt er die plaketten ab und legt den wagen still....Dann war er auch schon verschwunden.


Nun die frage:Es ist alles eingetragen und die rad reifen kombi in verbindung mit nem 28er lenkrad ist nichts besonderes,zumal der vectra ja nunmal auch Servolenkung hat. Darf er da so einfach den wagen stilllegen?
Muss dazu sagen,war vor einigen wochen in ner nachbarstadt und wurde dort angehalten. Kontrolle hat fast eine Stunde gedauert. Da die Ohüs dort sagten das die felgen hinten zu weit rausstehen(auch eingetragen) hab ich einige tage später bei uns in der Nähe auf der wache nachgefragt. Dort kam ein sehr freundlicher beamter mit raus,hat sich alles angesehen und sagte es gebe keine bedenken,zumal ja alles eingetragen ist!!! Und nun das. Langsam verzweifel ich!!! jeder sagt was anderes. Kann mir da jetzt was passieren?
Will das lenkrad auf keinen fall ausbauen,wozu auch,Tüv segen ist drauf und die Polizei handelt scheinbar zurzeit nach Lust und Laune. :wand:
 
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richtig ist hast du ein lenkrad in verbindung mit servolenkung darf es auch ein 28 er sein wenn man keine servo hat gilt max 32 cm als kleinste größe und wenn du es abgenommen und eingetragen hast brauchst du gar nichts befürchten das war wieder ein scheriff der sich wichtig machen wollte denn laut gesetz darf ein polizist selten allein agieren vobei du hier ja einen motorrad cop ahttest er gehört aber dazu und darf es einzeln aber bevor irgendetwas an deinem auto von ihm verändert werden darf ( abkratzen der plakette) muss das auto in begleitung der polizei dem tüv vorgeführt werden und sagen die es ist alles ok wovon ich mal ausgehe da es eingetragen ist muss er kräftig blechen weil du ihn dann anzeigen kannst bzw. eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn einleiten darfst kannst und hoffentlich dann auch machst scheiss bullen klug********r

also weiterhin unbedenkliche und schöne fahrt
 
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opelvectradriver

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Erstmal danke für die Antwort. Das lässt mich ja hoffen. Hatte vorher nen anderen Wagen,da hatte ich ein 30er lenkrad mit 195/45/R15 eingetragen ohne servo. Und ein Kumpel hatte ein 28er lenkrad eingetragen mit 195er reifen auch ohne servo. Da war ich noch mit beim Tüv. Der Prüfer meinte nur zu ihm:
"Mein fall wärs nicht,aber wenns dir gefällt,bitte...".
 
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also bei uns sind die tüver in mv echt hart ohne servo nie kleiner als 32 cm mit servo auch weniger dann kommt aber meist ein airbag ins spiel und mit airbag gibts nicht so kleine aber da hast ja beim vectra a noch viel möglichkeiten aber passieren sollte dir nichts dumme bullen halt vielleicht hat ihn seine alte nicht rangelassen passiert weiterhin gute fahrt
 
Oberbayer

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dumme bullen halt vielleicht hat ihn seine alte nicht rangelassen passiert weiterhin gute fahrt[/QUOTE]

Sehr gehaltvoller Beitrag.

Grüße!
 
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dann kopier auch den rest und nicht nur irgendwas heraus denn die aussage steht weiter oben danke
 
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Der wollte sich nur wichtig machen,sowas hatten wir auch mal auf ner zweispurigen straße ich recht nen bekannter linke mit riß im krümmer,auf jedenfall in einer seitenstraße Streifenwagen ,die auch direkt hinterher,wir hatten so ca 50-62 kmh ,tatvorwurf :illegales Straßenrennen aufgrund übermäßiger geräuschkulisse und weil wegen genau nebeneinander.
Meßobjekt Ohren.
Auf jedenfall wollte der eine uns an die Karre .... da hab ich ihm gesagt tun Sie was Sie nicht lassen können,dann sehen wir uns vor Gericht wieder,sonst noch was ?Nein,ok dann schönen Abend noch.
Auf die vorladung warte ich heute noch,ist ca 2 Jahre her.
 
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ach naja Deppen in der Rennleitung gibt es immer wieder von daher lass ich mich da nicht mehr stören.

Ab und an erwischt man mal nen guten davon und dann ist alles wieder ok
 
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@overwrite: du solltest mal über interpunktion nachdenken, texte ohne punkt und komma lesen sich beschissen. im übrigen solltet ihr alle mal dran denken, das es auch bei der rennleitung opel-fahrer gibt, und sich einige durch eure "dumme bullen" aussagen etc. ein bisschen beleidigt fühlen könnten.

so, back to topic...


1. Die Polizei darf dein Fahrzeug sowohl stilllegen (siehe unten) als auch die weiterfahrt untersagen, sowie in extremfällen das Fahrzeug beschlagnahmen. Immer vorrausgesetzt es gibt entsprechende Gründe. Das ganze ist hier festgelegt:

§5 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) Absatz 2:
Ist der Betrieb eines Fahrzeugs, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, untersagt, hat der Eigentümer oder Halter das Fahrzeug nach Maßgabe des § 14 außer Betrieb setzen zu lassen oder der Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Gründe für die Beschränkung oder Untersagung des Betriebs nicht oder nicht mehr vorliegen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs nach Absatz 1 untersagt ist oder die Beschränkung nicht eingehalten werden kann.
und im folgenden:

§ 46 FZV Zuständigkeiten Absatz 2 (ich habs auf das wesentliche gekürzt):
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, ... Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges Eingreifen, so kann an Stelle der örtlich zuständigen Behörde jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen.
Das heisst unterm Strich, die Polizei darf dein Auto nicht wirklich selbst entstempeln, es ist eher so die Polizei dir den Betrieb nach §5 untersagt, woraufhin du es zum entstempeln aufs Amt bringen müsstest, was der Ordnungshüter freundlicherweise nach §46 direkt vor Ort stellvertretend für die Zulassungsbehörde erledigt.
Allerdings, und das sei gesagt, muss dafür ein wirklich extremer Grund vorliegen (ein Lenkrad würde ich jetzt mal nicht dazu zählen solange es kein selbstgebautes ist).


2. Nur mal als allgemeine Info, eine Eintragung heisst noch lange nicht das es legal sein muss, und nur weil etwas eingetragen ist heisst das auch nicht das man nicht bestraft werden kann, falls es doch illegal sein sollte. Es gibt etwas das nennt man unzulässige Eintragungen (das wäre z.b. wenn ein Prüfer etwas einträgt was er nicht darf oder aus einer Gefälligkeit heraus). Der TÜV ist nicht das Gesetzt, er hat es zu befolgen.



Naja und zu guterletzt, wenn das Lenkrad wirklich korrekterweise eingetragen wurde wie du sagst (das heisst also es ist alles wirklich Zulässig nach Gutachten etc.) dann hast du nichts zu befürchten. Wir sind immerhin ein Rechtsstaat und würde dir ungerechtfertigter Weise das Fahrzeug z.b. stillgelegt könntest du Ansprüche geltend machen (z.b. kosten für Mietwagen), daher sowas immer locker nehmen :151:
 
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Hsvectra

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Genau so sieht es aus.
Und wer meint LEDs als Standlich oder Kennzeichenbeleuchtung einzusetzen hat seine Betriebserlaubnis verloren und das ist auch gut so !!
Andere lassen viel Geld bei Sonderabnahmen aus sinnvollen Gründen !!
 
DonMario

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2. Nur mal als allgemeine Info, eine Eintragung heisst noch lange nicht das es legal sein muss, und nur weil etwas eingetragen ist heisst das auch nicht das man nicht bestraft werden kann, falls es doch illegal sein sollte. Es gibt etwas das nennt man unzulässige Eintragungen (das wäre z.b. wenn ein Prüfer etwas einträgt was er nicht darf oder aus einer Gefälligkeit heraus). Der TÜV ist nicht das Gesetzt, er hat es zu befolgen.
ganz genau aus diesem grund is "tuning" für den hintern

man bezahlt unmengen an geld für teile die man dann wohl noch eintragen muß (kost ja auch nich wenig) und am ende, is der auspuff doch zu laut :O oder das fahrzeug zu tief... obwohl es vom technischen verein überprüft und für zulässig befunden wurde...


grüße
 
micha1981

micha1981

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ganz genau aus diesem grund is "tuning" für den hintern

man bezahlt unmengen an geld für teile die man dann wohl noch eintragen muß (kost ja auch nich wenig) und am ende, is der auspuff doch zu laut :O oder das fahrzeug zu tief... obwohl es vom technischen verein überprüft und für zulässig befunden wurde...


grüße
Genau so siehts aus.Deswegen halte iich auch nichts von übermäßigem Tuning.Aber es ist trotzdem interessant wie sich die reginalen Unterschiede nicht nur in der Sprache :), sondern auch beim TÜV niederschlagen.
 
Nixplaner

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Naja es gibt ja für (fast) alles klar definierte Grenzwerte und Regelungen. Man braucht sich z.b. nicht beschweren wenn man sich eine Gruppe A kauft, die neu schon an der Grenze liegt, und die dann nach längerem Gebrauch lauter wird. Aber wenns dann mal ordentlich eingetragen ist, dann bleibt es ja auch gültig wenn sich Gesetze ändern. Tuning ist halt mal ein Luxusgut, und im Prinzip genauso "rausgeschmissenes" Geld wie ein riesen Fernseher oder Markenklamotten ^^ aber man will ja leben.
 
DonMario

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naja, dann frag ich mich aber WARUM macht dann die polizei nicht unsere hauptuntersuchungen oder eintragung ? wäre doch ma ne idee
 
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Prinz Valium

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Genau so sieht es aus.
Und wer meint LEDs als Standlich oder Kennzeichenbeleuchtung einzusetzen hat seine Betriebserlaubnis verloren und das ist auch gut so !!
Andere lassen viel Geld bei Sonderabnahmen aus sinnvollen Gründen !!
Also meine Scheinwerfer haben LED Blinker und LED Standlicht und das mit E Zeichen (Eintragungsfrei).
 
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Hsvectra

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Fasszinierend.
Wo auch immer du die Lampen her hast !
Wenns die wirklich gibt teils bitte mit, denn andere suchen schon seit Jahren !
 
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Prinz Valium

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Bei Dayline.de gibts des für fast alle Marken (soll keine Werbung sein). Da hab ich meine her und die haben das E-Zeichen
 
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Hsvectra

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Wo gibts da lampen ?
Find nur die Scheinwerfer
 
Stiffler

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Bei Dayline.de gibts des für fast alle Marken (soll keine Werbung sein). Da hab ich meine her und die haben das E-Zeichen
dann schau mal hier:

http://www.vdat.org/news/der_vdat_klaert_auf.php

ist nur was kleines,den richtigen bericht gibt es wohl net mehr auf der seite deswegen hab ich den mal hier kopiert:

Stellungnahme des "Verbands Deutscher Automobil Tuner" bezüglich der Echtheit mancher E-Prüfzeichens von LED-Rückleuchten:

"Nicht zulässige LED-Heckleuchten zum Nachrüsten im Markt- Handel und Verbraucher werden hinter´s Licht geführt
Leuchtdioden (LEDs) sind eine Lichtquelle der Zukunft für die Automobilbeleuchtung. Serienanwendungen für die dritte Bremsleuchte gibt es schon seit einigen Jahren. Außerdem finden sie zunehmend Verwendung in Heckleuchten von Ober- und Mittelklasse-Fahrzeugen. Diesen Trend greifen Hersteller von Nachrüst-Heckleuchten auf – zum Teil mit fatalen Ergebnissen. So finden sich in mehreren Tuningkatalogen für 2005 über 30 Nachrüst-Heckleuchten für verschiedene Fahrzeugmodelle wieder, die aufgrund der technischen Vorschriften eigentlich nicht zulassungsfähig sind. Die Crux: die Leuchten haben das Typprüfzeichen E11 (Großbritannien).

Wie kann so etwas geschehen?

Der Genehmigungsablauf : Der Leuchtenhersteller (in diesem Fall aus Taiwan) hat die Leuchten einem Prüfungsinstitut zur lichttechnischen Vermessung vorzulegen. Dieses Institut (in diesem Fall auch aus Taiwan) bestätigt die Zulassungsfähigkeit der Leuchte und legt die Prüfungsergebnisse der Zulassungsbehörde eines Landes im Geltungsbereich der ECE-Regelungen vor (in diesem Fall Großbritannien). Diese Behörde erteilt auf Basis der Prüfungsergebnisse die ECE-Typprüfung und vergibt die landesbezogene Typprüfnummer (E 11 für Großbritannien). Damit ist der Verkauf dieser Leuchten in Europa gestattet.

Bei stichprobenartigen Überprüfungen der nun im Handel befindlichen Leuchten (für VW Golf III und IV sowie Polo) wurde festgestellt, dass sowohl die photometrischen Messwerte als auch die Anforderungen an Hitze- und Schwingungsfestigkeit nicht gegeben waren und somit offensichtlich von den Werten der in Großbritannien genehmigten Leuchten abweichen. Ein weiteres gravierendes Manko: die Leuchtdioden sind einzeln austauschbar. Das ist nach ECE-Regelung R 37 nicht gestattet – aus gutem Grund: LEDs gibt es in verschiedensten Lichtfarben. Illegales blaues Bremslicht ist dann bald keine Utopie mehr. Und die Verkehrssicherheit wird in unverantwortlicher Weise beeinträchtigt.

Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg die Kollegen in Großbritannien auf den Sachverhalt hingewiesen. Diese haben bestätigt, dass die inzwischen im Handel befindlichen Leuchten aus den oben genannten Gründen nicht den Vorschriften entsprechen. Daher kann das KBA den Verkauf dieser Leuchten so lange untersagen, bis der Hersteller entsprechende Veränderungen vorgenommen hat und die Behörde in Großbritannien diese als den Regeln entsprechend bestätigt. Und hier blieb es nicht bei der bloßen Androhung: Auf der Essen Motor Show wurden Händler, die diese Leuchten in den Verkauf bringen wollten, erfolgreich daran gehindert. Trotzdem sind viele dieser Leuchten im Umlauf. Was also kann der seriöse Fachhandel tun? Hier darf nur eine Regel gelten: Nehmen Sie illegale Produkte aus den Regalen! Sie ruinieren sich Ihren guten Namen und laufen überdies Gefahr, sich Gewährleistungsansprüchen auszusetzen und die Leuchten zurücknehmen zu müssen. Außerdem vergraulen Sie Ihre Kunden und könnten dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden.

Der Der VDAT E.V. (Verband Deutscher Automobil Tuner) warnt deshalb die Autofahrer: Finger weg von diesen illegalen Leuchten! Denn Sie riskieren, diese Leuchten wieder ausbauen zu müssen, wenn Sie das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorstellen oder von der Polizei angehalten werden. Auf Nummer Sicher geht nur, wer der Qualität bekannter Top-Markenhersteller vertraut.

Quelle: VDAT e.V. VDAT e.V - Home und VW Golf Forum - Tuning, Fragen, Probleme, Golf 1, Golf 2, Golf 3, Golf 4, Golf 5, Golf 6 und Golf Cabrio
 
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Stillegung trotz Eintragung???

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