Nixplaner
Sechssüchtig
Themenstarter
Mancher hats vll mitgekriegt, ab 1.1.2013 hätten die alten Fahrzgue in die neue KFZ-Steuer-Regelung integriert werden sollen. Das dies für die meisten unserer alten Opels das Ende bedeutet hätte dürfte allen klar sein.
Mal als Beispiel mein V6 würde statt den bisherigen 184€ in Zukunft wesentlich mehr kosten. Mit einem geschätzten CO²-Ausstoß von 250 g/km (was vermutlich noch niedrig gegriffen ist) hätte die Steuer in zukunft 310€ gekostet, sofern es bei dem Wert für bis 2011 zugelassene Fahrzeuge (120g/km) geblieben wäre. Für den Freiwert von ab 2014 zugelassenen Fahrzeugen (95g/km) wären sogar 360€ fällig gewesen.
Zum Glück ist der Kelch (vorerst) an uns vorbei gegangen...
Mal als Beispiel mein V6 würde statt den bisherigen 184€ in Zukunft wesentlich mehr kosten. Mit einem geschätzten CO²-Ausstoß von 250 g/km (was vermutlich noch niedrig gegriffen ist) hätte die Steuer in zukunft 310€ gekostet, sofern es bei dem Wert für bis 2011 zugelassene Fahrzeuge (120g/km) geblieben wäre. Für den Freiwert von ab 2014 zugelassenen Fahrzeugen (95g/km) wären sogar 360€ fällig gewesen.
Zum Glück ist der Kelch (vorerst) an uns vorbei gegangen...
Quelle: BundesfinanzministeriumDas Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen.