Müssen die Felgen eingetragen werden?

Diskutiere Müssen die Felgen eingetragen werden? im TÜV Ecke Forum im Bereich Tüv Forum; also...hab mir vor einiger zeit die opel orginal sport felgen 7j 17 geholt. abnahme war kein problem. hab mir gestern mal mein abnahmeprotokoll...
rob

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Schichtcheffe
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also...hab mir vor einiger zeit die opel orginal sport felgen 7j 17 geholt. abnahme war kein problem. hab mir gestern mal mein abnahmeprotokoll genauer angeschaut und nun hab ich ne frage. (keine angst...sufu hab ich schon gequält aber nix richtiges gefunen) meine werkstatt wo ich die abnahme machen hab lassen hat mir gesagt ich muss nur das tüv-protokoll mitführen. auf den 3 seiten von dem abnahmeprotokoll steht aber das ich den einen wisch beim eintragen vorlegen muss..wem soll man nun glauben??

hab mal gelesen das es bei der §19 abnahme 2 verschiedene arten gibt??

gruß

rob
 
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MESSIAS
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AW: felgen eintragen lassen ja oder nein???

auf den 3 seiten von dem abnahmeprotokoll steht aber das ich den einen wisch beim eintragen vorlegen muss..
Was steht da?! :Fragezeichen:

Auf der letzten Seite des Prüfprotokolls steht, was du zu tun hast.
Entweder steht dort sowas wie "Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit.." - Das bedeutet, daß du die Sachen bei der Zulassungsstelle eintragen lässt, wenn du sowieso Änderungen an deinen Papieren vornehmen lassen musst (Ummeldung...Umzug..).
Oder auf der letzten Seite steht "Eintragung in die Fahrzeugpapiere hat unverzüglich zu erfolgen" - Unverzüglich heißt unverzüglich. Die erste Fahrt nach der Abnahme durch den Prüfer ist die Fahrt zur Zulassungsstelle. Nicht erst am nächsten Tag und auch nicht erst nach dem Einkaufen.
 
Gh0sT

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AW: felgen eintragen lassen ja oder nein???

Heute wird doch nur noch die Reifengröße, aber nicht mehr die Felge eingetragen. Wurde mir zumindest so erklärt.

Bei mir stand auch Eintragung bei nächster Gelegenheit. Also Protokoll mit ins Mäppchen und gut war das. Hat auch bei Kontrollen nie jemand was dran auszusetzen gehabt.


Gruß

Gh0sT
 
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AW: felgen eintragen lassen ja oder nein???

Nur noch die Reifengröße? Das kann nicht ganz richtig sein. Ich kann doch auch die gleiche Reifengröße auf unterschiedlich breiten Felgen fahren. Die Felgen müssen auch in Bezug zum Fahrzeug auf ihre Belastbarkeit hin geprüft worden sein.
 
J

juergen

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AW: felgen eintragen lassen ja oder nein???

Laß es am besten eintragen. Dann bist du immer auf der sicheren Seite. Bei einer Kontrolle gibt es so dann auch keine Diskussionsthema. Wie VectraCDX schon geschrieben hat steht auf der letzten Seite genau was du zu machen hast.
 
rob

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Schichtcheffe
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AW: felgen eintragen lassen ja oder nein???

da ich sowieso wahrscheinlich bald meine federn vorne einbaun und eintragen lassen muss werd ichs einfach mal mitmachen....

danke für eure hilfe

gruß

rob
 
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AW: felgen eintragen lassen ja oder nein???

Nur noch die Reifengröße? Das kann nicht ganz richtig sein. Ich kann doch auch die gleiche Reifengröße auf unterschiedlich breiten Felgen fahren. Die Felgen müssen auch in Bezug zum Fahrzeug auf ihre Belastbarkeit hin geprüft worden sein.
Ja, so kannte ich das auch. Deshalb nahm ich bei der Zulassung den ganzen Kram mit. Der Mensch auf der Zulassungsstelle sagte dann, die Reifengröße kann ich Eintragen, Felgen werden nicht mehr eingetragen.
OK, ich muss dazu sagen, ich hab natürlich auch diese "komischen" neuen Papiere gekriegt. Möglicherweise liegt es daran.
Ich hab also die Serienbreifung (die ich als Winterreifen fahre) und die (leider noch falsch) eingetragenen 225er, aber kein Wort mehr von den Felgen.

Gruß

Gh0sT
 
rob

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Schichtcheffe
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also im abnahmeprotokoll steht ca folgendes:

Begutachtung §19 (2) / 21 StVZO

ihr fahrzeug entspricht zum zeitpunkt der begutachtung insoweit den geltenden vorschriften. bitte lassen sie durch die zuständige zulassungsbehörde die betriebserlaubnis für ihr fahrzeug erteilen.



was muss ich nun machen. eintragen lass ich sie ja auf jeden fall aber ich würde es eben erst machen wenn meine federn vorne eingebaut sind.

gruß

rob
 
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du musst sofort zum Straßenverkehrsamt, weil rechtlich dein Auto derzeitig keine BE hat!

Bei ner 19(3) wäre das anders gewesen.

@Ghost

Dann sollte der Gute Mann noch mal zur Schulung gehen, Hab ja auch den neuen Schein für den A und da steht auch die felge usw alles drin.
Alles was nur nicht drinsteht sind die zur Fahrzeug BE gehörigen Felgen. Alles was nachträglich vom Zubehör da dran kommt muss auch weiterhin drin stehen, hatte die Diskussion hier mit unseren auch weil die zu faul waren das alles abzutippen, bin dann aber bis zum Amtsleiter gegangen und habe das alles Regelkonform eingetragen bekommen + Anhang!
Das liegt dadran, das eine Zeitlang keiner wusste was zu machen ist, da haben die einzelnen Städte gemacht was sie wollten um die EU richlinie umzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
rob

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Schichtcheffe
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so morgen gehts ab aufs amt und dan lass ichs mal eintragen. hat mir mein werkstatt-mensch ja nen schönen scheis erzählt. zum glück war kein unfall in der zwischenzeit
 
Stiffler

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ja was hast du nun für ne eintragung?ne 19er oder nen 21er?
spar dir das erstmal mit der eintragung bis du die federn drin hast weil da brauchst du dann eh nen 21er in verbindung mit felgen.
da wird alles nochmal abgenommen und du brauchst nochmal nen neuen fzs.
also 2 mal zahlen.

@Gh0sT
da du von einer serienbereifung sprichst denke ich mal das du nur andere felgen hast die eine kba nr. bzw. ein gutachten mit abe haben wo die serienbereifung gefahren wird und daher sind diese nicht eintragungspflichtig.
 
rob

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Schichtcheffe
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bei mir steht nur das drin

Begutachtung §19 (2) / 21 StVZO

das mit den federn wird erstmal nix werden weil ich jetzt erst mal zahnriemen machen muss. das ich dan im endeffekt doppelt zahl weis ich....leider.

mal was anderes...bis jetzt hab ich noch nix eintragen lassen. wieviel €uronen machts ca??
 
Stiffler

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ja kommt darauf an was du eintragen lässt.ne eintragung über 19(2) /21 kenn ich net.
entweder hast nen 19er mit ner "abe" wo schon ne organisation geprüft hat und darauf hin nen gutachten erstellt hat oder man macht nen 21er wo der prüfer alles abnehmen und nen gutachten erstellen muss.
hast mal nen pic vom gutachten?
mfg
 
rob

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Schichtcheffe
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naja is nur des was auf dem tüv protokoll steht. was genau drauf steht kannste ne seite vorher lesen.
eintragen wird trotz allem das sicherste sein
 
Stiffler

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also im abnahmeprotokoll steht ca folgendes:

Begutachtung §19 (2) / 21 StVZO

ihr fahrzeug entspricht zum zeitpunkt der begutachtung insoweit den geltenden vorschriften. bitte lassen sie durch die zuständige zulassungsbehörde die betriebserlaubnis für ihr fahrzeug erteilen.



was muss ich nun machen. eintragen lass ich sie ja auf jeden fall aber ich würde es eben erst machen wenn meine federn vorne eingebaut sind.

gruß

rob
ja das steht wohl im gutachten???
beim weiteren text:
bitte lassen sie durch die zuständige zulassungsbehörde die betriebserlaubnis für ihr fahrzeug erteilen.

denke ich das du nen 21er bekommen hast weil ein 21er auch mit zum erlangen der betriebserlaubnis erstellt wird.
steht irgendwo das du die eintragung erst machen musst wenn du mit der zulassungsbehörde zu tun hast?
mfg
 
rob

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Schichtcheffe
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so war heut einfach mal beim amt mit dem ganzen kram zum eintragen.

zu meinem tüv-gutachten wurde mir gesagt das es auf jeden fall reicht wenn ich bis ich die federn eintragen muss des abnahmeprotokoll im auto mitführ. wenn dan wider was eingetragen wird brauch ich sowieso ja wider neue abnahme und dan wirds alles eingetragen.

zum spoiler...des nervt mich ja am meisten..warum können die anhand ner abe ned eintragen?? sollte ich erst vom tüv abnehmen lassen und mit dem schrieb vom tüv kann ich eintragen lassen...so ein schwachsinn

auch wenn sichs jetz von selber geklärt hat...vielen dank für die antworten und hilfe:151:

gruß rob
 
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Müssen die Felgen eingetragen werden?

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