ich zerstöre deine träume nur sehr ungern, aber du wirst mit schadensersatzforderungen _garantiert_ verlieren, das ist kein haftpflichtschaden oder dergleichen sondern eine versteigerung. wenn du mängel erkannt hast hättest du den motor zurückgeben dürfen (=kaufpreiserstattung), aber dinge die kaputt sind reparieren zu lassen und dann die rechnung schicken ist bei einer versteigerung nicht drin (schon alleine weil die reparaturen den wert des motors überschreiten!). bei einer versteigerung hast du im falle einer falschen artikelbeschreibung einzig ein rückgaberecht nicht mehr und nicht weniger, du wirst also höchstens den kaufpreis zurück erhalten.
überleg mal was da los wäre, da würde sich ja jeder lustig dinge kaufen (einen bereits vorhandenen aber nicht sofort ersichtlichen mangel gibts in 75% der fälle) und jeder würde sich munter seinen motor in einer "befreundeten" werkstatt (die natürlich schwören würde dies und das war kaputt!) komplett überholen lassen, da wär dem betrug tür und tor geöffnet.
zum anderen hättest du ihm selbst in einem fall in dem das möglich wäre die gelegenheit geben müssen selbst nachzubessern (ist das gute recht des verkäufers wie z.b. bei einem fahrzeugkauf).
ps: achso wegen dem knallen, das könnten auch die querlenkerschrauben sein, ein defekter stossdämpfer, die fahrwerksfedern oder die domlager. auch die traggelenke oder die querlenkergummis wären möglich.