IDEE zum TFL!!!

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Veccitarier

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Herr der Schraubendreher
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Guten Abend werte Vectra-Gemeinde!

Habe gerade mal ein bisschen gegoogelt und gegrübelt!

Es geht um ein Tagfahrlicht, welches gut zum A Vectra passen könnte!

Die Nebler als TFL zu schlaten ist nicht legal,da sie zu hell sind und wie gesagt ja Nebler und nicht Tagler!

LED Tagfahrlichter passen aber meiner Meinung nach nicht so zum A Vecci.

Und nachrüst Tagfahrlichter haben in etwa eine Leistung von 21Watt
so kam mir die Idee einfach in die Nebler noch eine 2.Birne/Fassung für eine 21Watt Birne einzupassen, und diese dann so wie ein reguläres TFL zu schalten!


Das Resultat wäre dann eine unveränderte Optik, aber trotzdem die Sicherheit eines TFL´s und den "coolen" auftritt mit "eingeschalteten Neblern":super:


Ich finde diese Idee nicht schlecht und wollte wissen was ihr dazu meint,bzw was ihr denkt was der Tüv sagen könnte?!
 
starfrisör

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ich habe mir vor'n jahrzehnt standlicht im blinker beim kadett verbaut, sah nich schlecht aus.
 
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Panki 2000

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TÜV sagt bestimmt nö, da ja deine Nebler nicht für die 21w geprüft sind.

Ich persönlich halte auch von den Tfl nix, wenn ich gesehen werden will mache ich Licht an und gut ;(
 
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Herr der Schraubendreher
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Ich werde mal meinen Tüvvi fragen wenn ich ihn die Tage seh!

Wie groß wäre denn das Interesse hier zu erfahren obs geht, bzw das Interesse an ner Anleitung usw????
 
Blue Vectra B

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Tripel-As
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Hörtsich auf alle Fälle interessant an, weil ich für meinen roten Vecci auch noch welche such, aber keine mit LEDs will, wegen der Farbe.
 
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Herr der Schraubendreher
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Oke also war zwar vorerst ehr für meinen also für den A vecci gedacht aber da ich auch an nebler von vecci b und c rankomm werd kann ich auch anleitungen für alle machen

falls interesse besteht8)

und ganz wichtig falls es möglich und rechtens ist
 
ddkAh

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also dann ist es einfacher, ne Strippe mit Vorwiderstand an die NSW-Leitung zu ziehen.
an dem Vorwiderstand, fällt dann soviel Spannung ab, wie du benötigst, um die max. Leuchtkraft von TFL zu haben.
Vorteil:
1. nur eine kurze Strippe, von Zündung zum NSW Lichtschalter
2. mit nem bissl Kunst, kannst du den Grünen erklären, dass das erlaubt ist, da
I. keine bautechnischen Änderungen an der Lichtanlage getätigt wurden
II. die Richtlinien für TFL eingehalten wurden.

So hatte ich das bei meinem alten VW, der hatte zum Glück noch ne TFL-Klemme, die habe ich dann mit Vorwiderstand an die NSW-Klemme gebrückt.
Vorteil war auch, dass bei eingeschaltetem TFL die NSW-Lampe im Armaturenbrett brannte. Probleme mit den Grünen hatte ich damit nie
 
Veccitarier

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Herr der Schraubendreher
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Die Idee ist ja um einiges besser und eleganter als meine! Weist du noch welcher wiederstand das war??
 
corsaschrauber

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aber ich denk ma ganz legal wird das nicht werden , weil ich hatte an meinen alten auto mein standlicht in blinker gebaut und wurde bei ner allgemeinen verkehrskontrolle darauf hingewiesen das der blinker nur darauf geprüft wurde das er blinkt und somit nicht zugelassen ist fürs standlicht weil ja auf dem blinker das prüfzeichen ist was nur fürs blinken zugelassen ist
 
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Herr der Schraubendreher
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Also ich habe heute mehrere Tüvver gefragt was sie davon halten/darüber denken usw!

Ergebnis von allen war:
Bei der Version mit dem Wiederstand gibt es für keinen Tüvver ein Problem!
2 Tüvver hab ich gekannt
1 war von der Dekra
2 von Tüv
und noch 1 aus ner freien Werkstatt!


Alle samt meinten:
Schließ das so an dann gibts keine Probleme da alle vorraussetzungen für ein TFL erfüllt sind!

Aber alle haben auch gesagt das es offiziell eigentlich verboten sein, da ein Nebler nur als Nebler geprüft wird und nicht als TFL
Aber im selben Atemzug haben alle gesagt, wenn dir das ein Polizeibeamter sagt dann will er dir was anhängen, und dann bekommst du halt ne Mängelkarte wenns die grünen glücklich macht....
Kommst damit her und ich regel das.....

von daher seh ich kein Problem darin und werde meine auch so anschließen!

Hätte mir das nur 1 Tüvver gesagt wär ich ein wenig skeptisch aber da es mehrere gesagt haben seh ich für mich kein Problem darin


@ddkah
danke für die Anregung,
die Idee ist wie gesagt viel besser als meine:bowdown:
 
Stiffler

Stiffler

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es sind trotzdem nsw und keine tfl.
die prüfer die du gefragt hast sollten mal darüber nachdenken was sie für einen beruf ausüben und sich mal bilden und nicht so ein blödsinn erzählen.

fakt ist eins:
die lichttechnische einrichtung (nsw) ist geprüft über ein lichttechnisches gutachten und freigegeben als nsw und egal was da verändert wird ist die zulassung weg und somit nicht legal!!!!
legal wäre es dann wenn du ein neues gutachten machen lassen würdest wo beide funktionen in einem gehäuse geprüft werden aber ich glaube kaum das du um die 20 t€ für so ein gutachten ausgeben willst!?

nach den aussagen würden die auch xenon in nen normalen scheinwerfer eintragen.
 
corsaschrauber

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theoretisch dürfte doch aber auch die betriebserlaubniss erloschen sein wenn der umbau fertig ist oder täusch ich mich da
 
Veccitarier

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Herr der Schraubendreher
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ja das wurde mir heut auch gesagt, so zusagen als "belehrung"


hier in Deutschland bekommt man einfach keine konkrete Antwort!

Weil, was macht man wenn man sich mit etwas nicht sicher ist, bzw wenn man was ändern will, was nicht dafür gedacht ist??
Man geht zum Tüv, man will sich aber nicht auf eine Meinung verlassen und geht zum nächsten!
dann hat der eine das so und der nächste so gesagt, also geht man zum dritten usw

und am ende ist man noch dümmer als vorher!!!
Klar in dem Fall ist es logisch das es nicht für den gedachten Zweck zulässig ist aber ein A Corsa mit 2Liter Motor war auch nicht so gedacht und man bekommts mit "SEGEN" versehen!!

also.........
einfach nur kakke!

weil jedem Recht machen kann mans eh nicht, es seie denn man ändert nichts am Auto!
 
Stiffler

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ein A Corsa mit 2Liter Motor war auch nicht so gedacht und man bekommts mit "SEGEN" versehen!!
du vergleichst 2 paar schuhe miteinander bzw. musst du sehen das es beim corsa nicht nur mit dem umbau des motors getan ist und das alles ins gutachten mit einbezogen wird.

eine änderung am scheinwerfer ist eben nun mal nicht ohne.
ich hatte damals einen mit in der nachschulung weil er 2 standlichtbirnen mit led´s drin hatte.

ich persönlich muss auch sagen das ich echt froh bin das ich hier solche leute von der dekra habe und weiß was machbar ist und was nicht.
liegt aber mit in erster linie an meinem beruf.
ich hab z.b. für meine stoßi vorne,hinten und schweller eine eigene teileprüfnummer von der dekra bekommen.
meine xenon sw. mit schwarzen rand sind auch eingetragen aber auch nur weil es die normalen sw. in schwarz gibt und es dafür ein gutachten gibt.
 
Veccitarier

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Herr der Schraubendreher
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mh oke

also ich fands nur geil das jeder prüfer erstma mit dem normalen Menschenverstand angefangen hat,
die ham alle erstmal überlegt:
oke, TFL max 21Watt-mit Wiederstand erfüllbar
bei TFL draf kein Rücklicht ansein-mit geplanter Schaltung erfüllt
bei Abblendlicht muss TFL ausgehen-mit geplanter Schaltung erfüllt
passendes und geprüftes Gehäuse-erfüllt
Position am Fahrzeug-in den Richtlinien
TFL draf nicht blenden-erfüllt

also sie sahen alle keine Probleme

dann gings ans Bürokratische und es wurde sich erkundigt und nachgeforscht...

und schwubb wars passiert
darf nicht da es ja ein NSW-Gehäuse und kein TFL-Gehäuse ist!
daher keine Zulassung usw...hast du ja schon richtig gesagt!

und dann kam aber wieder der Mensch im Prüfer raus der dann meinte, also ich persönlich seh da keine Probleme,Tüv verweigern würd ich dir nicht
und Polizei sagt nix wenn sie sich nicht wichtig machen will!

naja..........

werd mal schaun was ich mach, vielleicht find ich ja noch TFL die zugelassen sind und mir gefallen...


oder es wird einfach am Tag ganz COOl mit AE´s und Neblern gefahren=)
Selber Efeckt wie die Schaltung als TFL(man wird gesehen) und man hat die Zulassung weiterhin
und kostet in der Regel 15€ Strafe:super::super::super:



Also irgendwie ist die StVZO in mancher hinsicht schon zum schießen oder????



naja ich schlaf mal ne nacht drüber was ich mach!
 
ddkAh

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Also ich muss natürlich Stiffler und so Recht geben, es ist nicht erlaubt!
aber, jetzt kommt mein aber.
Hella bietet selbst (jedenfalls hab ich es noch so im Kopf) NSW und TFL in einem Scheinwerfer an. Ja ich weiß, dass die orginalen NSW dafür nicht gebaut sind.
Genau da kommt, die gedimmte Version ins Spiel. Diese blendet keinen und die NSW haben ihre normale Funktion.
Ich habe damals an das Vorwiderstandskabel nen Schalter gebaut, so konnte ich TFL zu oder abschalten (auch in der STVO aufgeführt, dass das gemacht werden muss)
Insofern, habe ich mich an alle Richtlinien gehalten, bis auf, dass die Scheinwerfer nicht abgenommen waren.

Wenn ich allerdings heute auf die Straße guggen, sehe ich soviele die mit TFL als Standlicht rumfahren, und wo es ******* aussieht, dass ich mich freue, wenn Veccitarier, diese mit den NSW durchzieht, weil das orignal ist und noch gut aussieht.

Das Kabel gabs so von VW. Teilenummer müsste ich lange suche.
Wenn du das verbaust, vorsicht es wird heiß.
Und ich würde direkt die Osram light@day (die mit den 3 Jahren Garantie) in die NSW einbauen. Weil die NSW-Birnen für solche Brenndauern nicht ausgelegt sind.
 
Thema:

IDEE zum TFL!!!

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