Geschwindigkeitsbegrenzung

Diskutiere Geschwindigkeitsbegrenzung im Alles andere was nicht in die oberen Foren passt Forum im Bereich Quasselecke, Spiel & Spass; So, nun möchte ich mal hören was ihr alle sagt... Habe mich heute mit einem freundlichen, aber sturem Hüter des Gesetzes auseinandergesetzt. Und...
Cyrius

Cyrius

Mitglied
Themenstarter
Dabei seit
26.01.2009
Beiträge
32
Ort
Gaaaanz im Norden
So, nun möchte ich mal hören was ihr alle sagt...

Habe mich heute mit einem freundlichen, aber sturem Hüter des Gesetzes auseinandergesetzt.
Und zwar dreht es sich um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Kraftfahrstraße..
Normalerweise ja innerorts 50 und außerorts 100... AUSSER: wenn die Straße 2 spuren in eine Richtung hat (mit den einzelnen Fahrstreifen abgegrenzt), eine bauliche Abgrenzung zur Gegenspur hat (in diesem Fall Leitplanken) und eine Standspur hat.
Wer die strecke kennt, dann ist es die B199 bei Flensburg. Von Flensburg (Ortsausgang) bis zur A7.
Laus StVO unter §3 (3) 2c StVO §3: Geschwindigkeit
gibt es an solchen Straßen eine Richtgeschwindigkeit von 130, also wie eine Autobahn, da die Kraftfahrstraße mit der Autobahn baugleich ist.

Hoffe Ihr könnt mir da ein wenig aushelfen...
Nebenbei, wurde angehalten weil ich den Zivilen wagen rechts überholte. Es gab aber kein Bußgeld, da der beamte die linke Spur grundlos versperrt hatte. Hatte dadurch ein gutes Gegenargument, nach dem Motto; wenn ich ein Bußgeld bekomme, dann sollten sie sich selber auch eins geben.:super:
 
Nixplaner

Nixplaner

Sechssüchtig
Dabei seit
02.02.2005
Beiträge
3.528
Alter
42
Ort
Bayern/Oberpfalz
der gesetzestext is doch eindeutig, wenn die straße den bedingungen entspricht... musst halt nächstesmal nen band der stvzo dabei haben ^^


stvo muss das natürlich heissen xD
 
Zuletzt bearbeitet:
M

misterY

Schichtcheffe
Dabei seit
19.08.2006
Beiträge
1.870
Solche Strecken werden nicht umsonst "Gelbe Autobahnen" genannt.
 
road-racer

road-racer

Tripel-As
Dabei seit
14.04.2007
Beiträge
356
Ort
Halle/Leipzig
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

außerhalb geschlossener Ortschaften

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

ich mache gerade den lkw schein und du solltest recht behalten es muss sich aber um eine bundesstrasse handeln so wie ich das gelesen habe :151::bowdown:



mfg roady
 
Cyrius

Cyrius

Mitglied
Themenstarter
Dabei seit
26.01.2009
Beiträge
32
Ort
Gaaaanz im Norden
Also hatte ich doch recht. Der Beamte meinte zu mir, das es wohl schon "Urteile" vor gericht gegeben haben wegen überhöhter geschwindigkeit auf der straße. Aber das habe ich selber nie gehört bzw gelesen... Von daher. naja, glaube aber echt ich werde mir das aus dem StVO ausdrucken und im auto bei mir führen...
 
ehle

ehle

Tripel-As
Dabei seit
26.11.2006
Beiträge
486
Alter
45
Ort
Polenz /Sächsische Schweiz
Hi,
Ausserhalb geschlossener Ortschaften gilt meines erachtens immer 100, soweit dies kein anderes Zeichen aufhebt, egal, ob da was in der mitte ist oder nicht.

Gruss
André
 
Nixplaner

Nixplaner

Sechssüchtig
Dabei seit
02.02.2005
Beiträge
3.528
Alter
42
Ort
Bayern/Oberpfalz
deine meinung in allen ehren ehle, aber rechtlich ausschlaggebend is in diesem falle das gesetz, und dieses ist eindeutig ;(
 
Sport-Laster

Sport-Laster

Schichtcheffe
Dabei seit
14.08.2008
Beiträge
1.515
Alter
43
Ort
Schwabenländle
Hy,
Interssant zum Thema rechtsüberholen und linke Spur sperren:

§2(2)StVO Rechtsfahrgebot
 
ehle

ehle

Tripel-As
Dabei seit
26.11.2006
Beiträge
486
Alter
45
Ort
Polenz /Sächsische Schweiz
Hi,
Ausserhalb geschlossener Ortschaften gilt meines erachtens immer 100, soweit dies kein anderes Zeichen aufhebt, egal, ob da was in der mitte ist oder nicht.

Gruss
André
So,
ich hatte recht. Ausserhalb der Ortschaft gibt es nur 100 km/h ausser es ist eine Kraftfahrstrasse, die durch das entsprechende Schild auch ausgewiesen wurde, dann sind es 110 km/h. 130 km/h gibt es nicht und Feuer frei sowieso nicht.

Gruss
André
 
M

mark-juergen

Eroberer
Dabei seit
19.01.2009
Beiträge
91
Ort
kg
auf der B 286 südlich von SChweinfurt
ist fast durchgehend 120 erlaubt und das is ne ganz einfache
straße sprich kein Kraut oder Leitplanke zwischen den Fahrtrichtungen
und jeweils nur eine Spur pro Richtung aber die Kurven sind sehr Weitläufig
is auch geil zu fahren:151:

MFG
Mark
 
Thema:

Geschwindigkeitsbegrenzung

Oben