H
hoppel
Frischling
Themenstarter
- Dabei seit
- 23.05.2010
- Beiträge
- 4
Habe mit Clubunterstützung meinen X16XEL ausgetauscht gegen einen X18XE1 aus einem Vectra Caravan Baujahr 2000 weil mein Kopf einen Ventilbrand hatte und auch soweit durch, sprich Kabelbaum umglötet, Transponder und Ringantenne gewechselt, Benzinrückleitung umgebaut und der Motor läuft, meine Frage betrifft nun die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Ich habe die Bremsanlage vom X16XEL nicht umgebaut weil bei einem Vectra B Caravan Vorface von einem Kumpel mit X18XE die gleiche Bremsscheibe drin ist, sprich Vorderachse Bremsscheibendurchmesser 254mm.
Laut Umrüstkatalog 99 finde ich beim X18XE und X18XE1 die Bremsanlage des Facelift wieder mit 288mm und der Hauptbremszylinder ist größer, hier soll anscheinend bei Motorumrüstungen auf die größere Bremsanlage gedrängelt werden.
Hat schon mal jemand Erfahrungen in dieser Richtung gemacht, gibt es eventuell vorhandene Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Opel?
Oder muß ich tatsächlich noch vor dem Eintragen bei der Dekra auf die Bremsanlage vom Facelift umrüsten?
Bin für alle sachdienlichen Hinweise sehr dankbar, bin dringend auf ein fahrbereites Fahrzeug angewiesen.
Ich habe die Bremsanlage vom X16XEL nicht umgebaut weil bei einem Vectra B Caravan Vorface von einem Kumpel mit X18XE die gleiche Bremsscheibe drin ist, sprich Vorderachse Bremsscheibendurchmesser 254mm.
Laut Umrüstkatalog 99 finde ich beim X18XE und X18XE1 die Bremsanlage des Facelift wieder mit 288mm und der Hauptbremszylinder ist größer, hier soll anscheinend bei Motorumrüstungen auf die größere Bremsanlage gedrängelt werden.
Hat schon mal jemand Erfahrungen in dieser Richtung gemacht, gibt es eventuell vorhandene Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Opel?
Oder muß ich tatsächlich noch vor dem Eintragen bei der Dekra auf die Bremsanlage vom Facelift umrüsten?
Bin für alle sachdienlichen Hinweise sehr dankbar, bin dringend auf ein fahrbereites Fahrzeug angewiesen.