matthias85
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Frage zur Rechtslage!
Hallo,
ich hab da mal ne frage, geht um nen Kollegen, der mit dem LKW geblitzt wurde!
Zum Fall: Er wurde August 2009 geblitzt auf der Autobahn, 16km/h zu schnell, wäre mit dem LKW nen punkt!
Den Bescheid erhielt er im januar 2010, somit schrieb er ein Einspruch zurück, mit der Begründung Verjährung, nun erhielt er am Donnerstag nen Termin zur Hauptverhändlung im Dezember!
Bloß jetzt kommt das Knifflige, er hatte am 17.12.2009 den Führerschein abgegeben,mußte ne MPU machen und hat nen Antrag auf neuen Führerschein gestellt, welcher jetzt durch die Bestandene MPU stattgegeben wurde und seit 3 Wochen ne neue Akte mit neuer Führerscheinnummer in Flensburg hat!
Wie ist jetzt die Rechtslage, kann ihm der Punkt noch zu gesprochen werden?
Steige da auch nicht durch, vielleicht hat ja einer von euch nen Plan, was er machen könnte!
Ist es ihn möglich die Hauptverhandlung noch abzusagen?
mfg
matthias
Hallo,
ich hab da mal ne frage, geht um nen Kollegen, der mit dem LKW geblitzt wurde!
Zum Fall: Er wurde August 2009 geblitzt auf der Autobahn, 16km/h zu schnell, wäre mit dem LKW nen punkt!
Den Bescheid erhielt er im januar 2010, somit schrieb er ein Einspruch zurück, mit der Begründung Verjährung, nun erhielt er am Donnerstag nen Termin zur Hauptverhändlung im Dezember!
Bloß jetzt kommt das Knifflige, er hatte am 17.12.2009 den Führerschein abgegeben,mußte ne MPU machen und hat nen Antrag auf neuen Führerschein gestellt, welcher jetzt durch die Bestandene MPU stattgegeben wurde und seit 3 Wochen ne neue Akte mit neuer Führerscheinnummer in Flensburg hat!
Wie ist jetzt die Rechtslage, kann ihm der Punkt noch zu gesprochen werden?
Steige da auch nicht durch, vielleicht hat ja einer von euch nen Plan, was er machen könnte!
Ist es ihn möglich die Hauptverhandlung noch abzusagen?
mfg
matthias
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