DR.CALIBRA
Mitglied
Themenstarter
Habe eben im ZDF ein Sendung über die zukünftigen Pläne der Komunen und Städte gesehen.Viele Innenstädte werden bald Tabu für viel Youngtimer und ältere Autos sein,zumindest wenn sie nur Euro 1 haben wie ich.In dem Bericht wurden die Städte Mannheim,München,Karlsruhe,Frankfurt am Main,Hamburg,Hannover,Berlin uvm. genannt.Diese Werden in sogenannte Feinstaub Zonen eingeteilt.Von Euro 2- Euro 4 oder besser.Das betrifft Diesel wie auch Benziner Fahrzeuge.Je nach Schadstofklasse darf man in das Zentrum fahren oder nur in die gewissen Zonen.Wenn man trotzdem in eine Zone fährt wofür man nicht die passende oder keine Plakette hat wird man mit 40€ Bußgeld und einem Punkt in Flensburg belohnt.Das is doch voll die Abzocke in meinen Augen und viele Menschen werden betroffen und benachteiligt sein.Da viel Fahrzeuge garnicht nach zu rüsten gehen auf Euro 2 oder besse.Die Umbaukosten mit Material übersteigen oftmals den Wert des Fahrzeuges,da werden viele es nicht mehr machen lassen
Da hat sich unsere Bundesregierung mal wieder was tolles ausgedacht!!!!
Übrigens,eine moderne Holzpallet Heizung die noch vom Staat begünstigt und gefördert wird hat eine 10x höherer Feinstaubverschmutzung im Jahr als jedet PKW der in Deutschland ohne Kat rumfährt.Das zum Thema,den Autofahrer als GOLDESEL!!!
Man stelle sich die Frage?
Ich fahre ein Pkw und bekomme keine Plakette,möchte aber mein Fahrzeug in die Wekstatt bringen.Die Werkstatt ist aber in der Innenstadt wo ich ja mit meinen Auto nicht hin darf.Muss ich dann das Auto mit dem Hänger hinfahren? Ich wohne in einem betroffen Stadtzentrum,entwerder ich muß mir ein neues Auto kaufen wofür ich kein geld habe oder ich muß mein Pkw am Stadtrand stehen lassen?
BESCHLUSS DES BUNDESTAGES:
Feinstaubplakette
Am 31. Mai 2006 hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Kennzeichnungsverordnung) nach §40 Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Sie soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die in den Städten derzeit vielfach zu hoch ist. Dazu sieht die Verordnung eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen mit Plaketten nach Höhe ihrer Feinstaubemission vor. Zudem wird ein neues Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt, das ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. Bei einem solchen Fahrverbot dürfen künftig lediglich Fahrzeuge fahren, die eine bestimmte Feinstaubplakette auf der Windschutzscheibe tragen.
Die Feinstaubplaketten wird es in drei verschiedenen Farben geben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser). Sie erhält eine grüne Plakette. Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3) wird mit einer gelben, Gruppe 2 (Abgasnorm Euro 2) mit einer roten Plakette versehen. In diese drei Gruppen fallen deutlich mehr als die Hälfte der Pkw. Zur Schadstoffgruppe 1 zählen dagegen Wagen ohne geregelten Katalysator und alte Diesel-Fahrzeuge. Sie werden nicht gekennzeichnet und dürfen Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr passieren. In welchem Umfang rot und gelb gekennzeichnete Fahrzeuge in Umweltzonen verkehren dürfen, wird von den zuständigen Behörden auf kommunaler Ebene festgelegt.
Die Bundesländer werden mögliche Fahrverbote in einem Luftreinhalteplan vorgeben. Auf Basis der Pläne können die Kommunen und Städte in einem Aktionsplan exakt festlegen, welche Straßen oder Regionen in welchem Umfang von Fahrzeugen mit Plakette befahren werden dürfen. Die Fahrverbote richten sich nach der Zusammensetzung und Höhe der Feinstaubbelastung in dem betroffenen Gebiet. In der Innenstadt von Berlin soll laut Luftreinhalte- und Aktionsplan ab 2008 eine Umweltzone und in der Stuttgarter Innenstadt ab Juli 2007 eine Umweltzone eingerichtet werden. In München befindet sich ein entsprechender Plan für eine Umweltzone in der Diskussion. Wenngleich keine Plakettenpflicht besteht, wird also in Ballungszentren ein Anreiz bestehen, sich die Feinstaubplakette zu beschaffen, da Teilnehmer ohne Plakette bei einem feinstaubbedingtem Fahrverbot nicht fahren dürfen.
Nach ersten Einschätzungen wird die Plakette zwischen fünf und zehn Euro kosten. Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz-Zulassungsstellen, die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und über 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten. Die Kennzeichnungsverordnung wird derzeit von der Europäischen Kommission notifiziert und wird dann fünf Monate nach Verkündung in Kraft treten.
Weitere Informationen hierzu finden sich in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
Hier könnt Ihr nachschauen was für eine Plakette Euer Fahrzeug bekäme:
GTÜ Feinstaubplakette
MFG Michael Doc´s World
Da hat sich unsere Bundesregierung mal wieder was tolles ausgedacht!!!!
Übrigens,eine moderne Holzpallet Heizung die noch vom Staat begünstigt und gefördert wird hat eine 10x höherer Feinstaubverschmutzung im Jahr als jedet PKW der in Deutschland ohne Kat rumfährt.Das zum Thema,den Autofahrer als GOLDESEL!!!
Man stelle sich die Frage?
Ich fahre ein Pkw und bekomme keine Plakette,möchte aber mein Fahrzeug in die Wekstatt bringen.Die Werkstatt ist aber in der Innenstadt wo ich ja mit meinen Auto nicht hin darf.Muss ich dann das Auto mit dem Hänger hinfahren? Ich wohne in einem betroffen Stadtzentrum,entwerder ich muß mir ein neues Auto kaufen wofür ich kein geld habe oder ich muß mein Pkw am Stadtrand stehen lassen?
BESCHLUSS DES BUNDESTAGES:
Feinstaubplakette
Am 31. Mai 2006 hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Kennzeichnungsverordnung) nach §40 Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Sie soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die in den Städten derzeit vielfach zu hoch ist. Dazu sieht die Verordnung eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen mit Plaketten nach Höhe ihrer Feinstaubemission vor. Zudem wird ein neues Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt, das ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. Bei einem solchen Fahrverbot dürfen künftig lediglich Fahrzeuge fahren, die eine bestimmte Feinstaubplakette auf der Windschutzscheibe tragen.
Die Feinstaubplaketten wird es in drei verschiedenen Farben geben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser). Sie erhält eine grüne Plakette. Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3) wird mit einer gelben, Gruppe 2 (Abgasnorm Euro 2) mit einer roten Plakette versehen. In diese drei Gruppen fallen deutlich mehr als die Hälfte der Pkw. Zur Schadstoffgruppe 1 zählen dagegen Wagen ohne geregelten Katalysator und alte Diesel-Fahrzeuge. Sie werden nicht gekennzeichnet und dürfen Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr passieren. In welchem Umfang rot und gelb gekennzeichnete Fahrzeuge in Umweltzonen verkehren dürfen, wird von den zuständigen Behörden auf kommunaler Ebene festgelegt.
Die Bundesländer werden mögliche Fahrverbote in einem Luftreinhalteplan vorgeben. Auf Basis der Pläne können die Kommunen und Städte in einem Aktionsplan exakt festlegen, welche Straßen oder Regionen in welchem Umfang von Fahrzeugen mit Plakette befahren werden dürfen. Die Fahrverbote richten sich nach der Zusammensetzung und Höhe der Feinstaubbelastung in dem betroffenen Gebiet. In der Innenstadt von Berlin soll laut Luftreinhalte- und Aktionsplan ab 2008 eine Umweltzone und in der Stuttgarter Innenstadt ab Juli 2007 eine Umweltzone eingerichtet werden. In München befindet sich ein entsprechender Plan für eine Umweltzone in der Diskussion. Wenngleich keine Plakettenpflicht besteht, wird also in Ballungszentren ein Anreiz bestehen, sich die Feinstaubplakette zu beschaffen, da Teilnehmer ohne Plakette bei einem feinstaubbedingtem Fahrverbot nicht fahren dürfen.
Nach ersten Einschätzungen wird die Plakette zwischen fünf und zehn Euro kosten. Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz-Zulassungsstellen, die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und über 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten. Die Kennzeichnungsverordnung wird derzeit von der Europäischen Kommission notifiziert und wird dann fünf Monate nach Verkündung in Kraft treten.
Weitere Informationen hierzu finden sich in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
Hier könnt Ihr nachschauen was für eine Plakette Euer Fahrzeug bekäme:
GTÜ Feinstaubplakette
MFG Michael Doc´s World
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