S
Snuffi
Frischling
Themenstarter
- Dabei seit
- 04.08.2011
- Beiträge
- 1
Hallo,
ich bin neu hier und benötige gleich Hilfe.
Ich habe mir gestern einen Vectra A gekauft, der Händler schien seriös und war sehr sympatisch. Er meinte das er das Auto schon beim TÜV vorgestellt hat und das es auf jeden Fall durch kommt. Ich habe mir zu der ersten Besichtigung auch jemanden mitgenommen, der sich mit Autos auskennt und zumindest von dem was wir sehen konnten war er vollkommen in Ordnung....wenig Rost, Innenausstattung ok, Motor schien auch noch gut zu sein usw.
Also war ich heute beim TÜV, damit ich es anmelden kann und da wurde mir gesagt, dass er nicht durchkommt, da der Vectra erhebliche Mängel aufweist.
Z.B.: Brems und Kraftstoffleitungen sind gerostet, Thermostatanzeige defekt, Lambdasonde kaputt, Öl verlust durch poröse dichtungen, die Bereifung ist unzulässig, genau so wie die Felgen...
Ich war natürlich verärgert und habe den Verkäufer angerufen und mich beschwert, jedoch war der nicht einsichtig.
Der TÜV meinte ich soll den Verkäufer anzeigen wegen arglistiger Täuschung.
Nun zu meiner Frage, was wäre eurer Meinung das Richtige, soll ich den Verkäufer anzeigen? Oder was kostet es mich das Auto wieder TÜV zulässig hinzubekommen,da ich nicht viel Geld habe?
Vielen Dank!
ich bin neu hier und benötige gleich Hilfe.
Ich habe mir gestern einen Vectra A gekauft, der Händler schien seriös und war sehr sympatisch. Er meinte das er das Auto schon beim TÜV vorgestellt hat und das es auf jeden Fall durch kommt. Ich habe mir zu der ersten Besichtigung auch jemanden mitgenommen, der sich mit Autos auskennt und zumindest von dem was wir sehen konnten war er vollkommen in Ordnung....wenig Rost, Innenausstattung ok, Motor schien auch noch gut zu sein usw.
Also war ich heute beim TÜV, damit ich es anmelden kann und da wurde mir gesagt, dass er nicht durchkommt, da der Vectra erhebliche Mängel aufweist.
Z.B.: Brems und Kraftstoffleitungen sind gerostet, Thermostatanzeige defekt, Lambdasonde kaputt, Öl verlust durch poröse dichtungen, die Bereifung ist unzulässig, genau so wie die Felgen...
Ich war natürlich verärgert und habe den Verkäufer angerufen und mich beschwert, jedoch war der nicht einsichtig.
Der TÜV meinte ich soll den Verkäufer anzeigen wegen arglistiger Täuschung.
Nun zu meiner Frage, was wäre eurer Meinung das Richtige, soll ich den Verkäufer anzeigen? Oder was kostet es mich das Auto wieder TÜV zulässig hinzubekommen,da ich nicht viel Geld habe?
Vielen Dank!