Vectra Allgemein A-B-C Beleuchtete Fenster?

Diskutiere Beleuchtete Fenster? im Vectra - Tuningecke & Modifizierung Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Hallo Leute! Eigentlich wollte ich das hier noch in nen anderen Thread von wegen Beleuchtung packen, aber der wurde geschlossen -.- Ich habe...
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Hallo Leute!

Eigentlich wollte ich das hier noch in nen anderen Thread von wegen Beleuchtung packen, aber der wurde geschlossen -.-

Ich habe vorhin auf WDR was gesehen, wo ich mich frage ob das denn legal ist oder nicht.
Es handelt sich hier um einen Bestattungswagen, der beleuchtete Fenster hat! Er stand nicht, sondern ist so gefahren. Direkt daneben stand auch Polizei. Kann mir daher nicht vorstellen daß das illegal ist... Aber an anderer Stelle wird immer gesagt, daß nur gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung auch erlaubt ist.
Man hat auch genau gesehen: Es handelt sich hierbei nicht um die eingeschaltete Innenbeleuchtung. Da werden die Gardinen von unten (wahrscheinlich mit ner Röhre) angeleuchtet.

Legal oder nicht?
 

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Nixplaner

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in dem moment in dem es nach aussen leuchtet natürlich nicht legal...
es hat auch keinen sinn sich an einem bestattungswagen zu orientieren, das ist ein sonder- bzw. sonstige-kfz. abgesehen davon ob das hier nun angebracht sein darf oder nicht (wobei ich vermute es darf während der fahrt nicht laufen) wirst du damit sogut wie nie von der polizei aufgehalten.
 
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Ich glaube nicht daß ein Bestattungswagen hier Sonderrechte hat. Wozu denn? Auch hier hat das Licht eine reine Dekofunktion.
Und was "während der Fahrt" angeht: Was während der Fahrt verboten ist, ist auch im Stand verboten (hatten das ja schon beim Thema Untenbodenbeleuchtung).
Glaube nicht daß Bestattungsunternehmen in der Sache Narrenfreiheit haben...
 
Nixplaner

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erstens: bestattungsfahrzeuge haben sonderrechte, das kannste mir durchaus glauben da wir seit 80 jahren im familienbetrieb ein bestattungsunternehmen betreiben (und früher noch taxi dazu). viele bestattungswagen haben hinten eine beleuchtung eingebaut, und diese ist auch in der betriebserlaubnis enthalten da die fahrzeuge so wie sie umgebaut sind eine komplett eigene betriebserlaubnis bekommen, das sind alles sonderumbauten mit rausgeschnittenen türholmen, verlängerten radständen, halbierten türen und so geschichten (abgesehen von den transportern das sind meistens nur einsätze).
wie gesagt, ob diese während der fahrt an sein darf bezweifle ich, trotzdem wird man sogut wie nie angehalten. von narrenfreiheit war überhaupt nicht die rede.

zweitens: das stimmt so nicht das alles was während fahrt verboten ist, auch im stand verboten ist, wie kommst du denn darauf? eine unterbodenbeleuchtung ist aussen angebaut, und das ist der feine unterschied.
 
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Geht ja nicht darum, daß es außen angebaut ist (oder nicht), sondern darum, daß es von außen zu sehen ist! In nem anderen Thread gabs schon ne Diskussion über zusätzlich angebaute Beleuchtung... wurde nicht ohne Grund geschlossen: Die Gesetzeslage ist da eindeutig!

Aber gut, wenn Bestattungswagen da ne Sondergenehmigung haben,dann ist das halt so. An nem privaten Wagen wäre sowas dann wohl verboten.
 
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es macht einen unterschied. kurzfassung, fahrzeuginnenraum und fahrzeugaussenseite sind zwei paar stiefel.

alles was aussen am fahrzeug angebracht ist an leuchten unterliegt §49a stvzo und ist klar geregelt was angebaut sein darf. da ist es wurst ob diese an oder aus sind, da der reine anbau schon zulassungspflichtig ist.

wenn die leuchten innen im fahrzeug sind, fallen diese nicht unter §49a wenn sie a) nicht nach aussen leuchten oder b) nicht während der fahrt an sind.


ps: ich denke wir haben uns jetzt missverstanden. diese beleuchtung wie sie der leichenwagen hat ist keinesfalls dauerbeleuchtung, das darf natürlich nicht sein, die ist immer über einen schalter in der mittelkonsole gelegt und nicht ständig an über zündung oder so. das wird normal auch nicht zum rumfahren genutzt sondern ist nur für den friedhof gedacht. daher ists vermutlich tatsächlich ein verstoß des fahrers wie ich schon sagte, aber der reine einbau ist legal.
 
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a) nicht nach aussen leuchten oder b) nicht während der fahrt an sind.
Eben! Ich wollte meinen Innenraum mal mit 1000 LEDs schmücken und das ganze mit dem Türöffner verbinden - geht also nur an, wenn ne Tür oder der Kofferraum aufgemacht werden. Ist aber nicht, weil damit der Verkehr abgelenkt wird -.- Meine Meinung dazu: Ich wohne mitten im Ruhrpott und hier ist alles am leuchten! Leuchte Autoslenken wohl nur Leute aufm Land ab, die Leuchtreklame nicht gewohnt sind... ^^
Aber OK... Hab die normale Innenbeleuchtung durch blaue LEDs ersetzt, das muß reichen und ist im legalen Rahmen.
Schade daß nicht mehr geht :cry:
 
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ja türkontakt is sone sache, das is immer grenzwertig. man kann da immer argumentieren das man türen auch mal im öffentlichen straßenverkehr beim halten öffnet (was mit laufendem motor rechtlich während der fahrt bedeutet und dann kommt der 49er wieder ins spiel) und dann blendets schon andere evtl.

haste mal probiert das ganze über nen schalter zu legen (ist dann natürlich eigentlich sinnloss *gg*)? da gibts eig keine rechtliche grundlage dir das zu verbieten, benutzen dürftest du es natürlich eigentlich nicht ausser auf privatgrund...
 
BirgerS

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Ja das mit dem Schalter und privaten Gelände ist doch alles schwachsinn... Entweder benutze ich etwas vernünftig (übern Türkontakt), oder ich lasse es ganz bleiben! Schalter kann ich auch wärend der Fahrt bedienen - außer ich leg den in den Kofferraum... und was soll das dann?
 
BirgerS

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Ja, so ist das :( Hab schon gedacht ich könnte hinten die Scheiben vielleicht beleuchten...
 
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moin,
also bei mir is das so ich habe in meinem vectra in den c säulen verkleidungen blaue beleuchtung in den fußräumen die angehen bei türöffnung und die im fußraum laufen dann noch mal über ein schalter ;) der tüv sagt dazu so lange da keine scharfen kanten drann sind is uns das egal das is aber warscheinlich von tüv zu tüv wieder anders bei eim bekomm ich tüv mit meinem sportauspuff beim andern wiederrum nich

an haben darf man es natürlich eig nur auf privatgrund aber auch bei der fahrt hab ich es oft an und die polizei sagt dazu auch nix da die leuchten im fußraum wohl nich so stark leuchten das sie andere ablenken
und die in der c säule nur an sind wenn tür offen

mfg
 
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nur auf privatgrund
Und wenn Du auf ner öffentlichen Straße bist machst Du die Türen nicht auf?
Außerdem macht nicht der TÜV die Gesetze... Die überprüfen nur die Sicherheit des Autos. Über solche Dinge haben die also gar nicht zu entscheiden - also ob das erlaubt ist oder nicht.
In ner Polizeikontrolle würde sowas dann ganz anders ausschauen. Und nur weil vorbeifahrende Polizei Dich nicht angehalten hat, heißt das auch nicht, daß das legal wäre. Die Polizei hält auch nicht jeden bei jedem kleinen Verstoß auf...

Fußraum- und Einstiegsbeleuchtung hab ich auch in blau. Lässt sich während der Fahrt nicht einschalten und beim aussteigen blendet oder behindert es niemanden. Von daher nicht illegal. Der Ausbau auf 1000 LEDs hätte das geändert -> illegal!
 
DOERTE

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moin,

ich habe auch in kontrollen nie ein problem gehabt
weiß nich warum aber hier interresiert die das wohl nich so wenn man kontrolliert wird geht es immer nur um alk und drogen. Das der tüv die gesetze nich macht is kla

wer steigt nich durchs schiebedach ein und aus :kaputt::kaputt:
 
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Die Polizei kontrolliert nicht immer alles!
Ich kenn nen Fall, da gabs ne Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf illegalen Waffenbesitz. Waffen haben die keine gefunden, aber dafür nen Haufen illegale Drogen (Speed, zu viel fürn Eigenbedarf, zu wenig für Handel). Was war? Nichts! Die haben die Drogen in die Hand genommen, angeschaut und wieder zurück gelegt... Denn danach haben die nicht gesucht!
Wenn die dann auf der Suche nach betrunkenen/bekifften Fahrern sind, dann halten die sich auch nicht mit so Kleinkram wie Innenbeleuchtung auf. Sowas machen die eher, wenn sie mal Langeweile haben.
 
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Beleuchtete Fenster?

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