HalloVectral48816V´s,
es gibt da keine richtigen Vorschriften, wie groß die Batterie sein darf. Das Konstruktionsmaß der Batterie und der dafür vorgesehene Platz im Motorraum begrenzen automatisch die max. Größe der Batterie.
Eine zu große Autobatterie kann unter Umständen nicht mehr richtig durch die Lichtmaschine geladen werden. Ich persönlich verwende in meinen Autos immer eine 55 Ah – Batterie. Ich mache da keine Unterschiede, ob ich eine 65 A – oder eine 100 A- Lichtmaschine im Fahrzeug habe. Wenn die 65Ah-Batterie in das Fahrzeug passt, kannst Du das Teil verwenden. Mit einer kleinen Einschränkung im Ladebetrieb des Fahrzeuges muss man aber rechnen, wenn nur eine kleine Lichtmaschine im Auto verbaut wurde. Ich gehe jedoch davon aus, dass Du eine 100 A- oder 120 A-Lichtmaschine mit dem C20XE – Motor betreibst. Hier geht alles in Ordnung.
Egal wie groß die Batterie ist, nach dem ungenutztem Stehen des Autos sind alle Batterien nach 4 bis 6 Wochen völlig entladen oder sogar durch die Tiefentladung für immer unbrauchbar geworden.
Der Ruhestrom bei geparktem Auto liegt bei meinem Vectra ca. bei 35 mA und ich habe schon Fahrzeuge gesehen, da kann man Ruheströme bis etwa 100 mA messen. Sicherlich gibt es auch Fahrzeuge mit geringerem Ruhestrom. Am besten waren die ganz alten Autos ohne jegliche Elektronik. Hier gab es keinen Ruhestrom, da war nur die Selbstentladung der Autobatterie, die die Abstellzeit ohne Nutzung begrenzte.
Verwendet man ein Auto für mehrere Wochen nicht sollte man unbedingt einen Batteriepol (Minus-Pol) abklemmen. Eine andere Möglichkeit wäre der Anschluss einer Erhaltungsladung an der Autobatterie.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus