man muss nur dafür sorgen, das man die leute auf frischer tat erwischt. der rest geht sowieso aussage gegen aussage auf
da einjeder bürger berechtigt ist, einen anderen zur verhinderung einer straftat festzusetzen, kann auch niemand was dafür, wenn sich dieser dann so heftig wert, das er dabei ganz unglücklich mit seinem nasenbein auf die dachkante haut... und sich danach alle zehn finger in der tür einquetscht... kurz bevor er dann vor schmerz genau mit seinen beinen unter die vorderräder rutscht... um ihn da wieder rauszubekommen, bleibt einem ja quasi schon nichts mehr anderes über, als den rückwärtsgang einzulegen, und leider nochmal drüberzurollen... und dann müsste er theoretisch erstmal das gegenteil nachweisen