
turbo~tigra
Foren As
Themenstarter
hab da mal an die versicherungsspezis unter euch eine frage.
ausgangssituation:
fahrzeug wurde vor etwa 10 wochen angemeldet (hat der vertriebspartner der versicherung selbst gemacht) die fahrzeugpapiere und alle nötigen unterlagen hat also der außendienstmitarbeiter der versicherung.
so lange die papiere die versicherung nicht erreichen, läuft das fahrzueg wie allseits bekannt über die doppelkarte. nach 8 wochen läuft natürlich die frist aus und die erste erinnerung flattert ins haus. man kann dann diese frist um weitere 4 wochen verlängern, danach wird das fahrzeug zwangsstillgelegt.
mal angenommen, das der sogenannte versicherungsantrag noch nicht bei der versicherung durch ist und man das fahrzueg wieder abmeldet, (z.b. heute)was passiert dann? ich meine darf die versicherung irgend wann (wenn sie den antrag irgend wann vom außendienstmitarbeiter bekommen) einen versicherungsbeitrag stellen?
schäden oder ähnliches gab es in dieser zeit nicht. der außendienstmitarbeiter ist nur zu dämlich den versicherungsantrag weiter zu reichen.
ausgangssituation:
fahrzeug wurde vor etwa 10 wochen angemeldet (hat der vertriebspartner der versicherung selbst gemacht) die fahrzeugpapiere und alle nötigen unterlagen hat also der außendienstmitarbeiter der versicherung.
so lange die papiere die versicherung nicht erreichen, läuft das fahrzueg wie allseits bekannt über die doppelkarte. nach 8 wochen läuft natürlich die frist aus und die erste erinnerung flattert ins haus. man kann dann diese frist um weitere 4 wochen verlängern, danach wird das fahrzeug zwangsstillgelegt.
mal angenommen, das der sogenannte versicherungsantrag noch nicht bei der versicherung durch ist und man das fahrzueg wieder abmeldet, (z.b. heute)was passiert dann? ich meine darf die versicherung irgend wann (wenn sie den antrag irgend wann vom außendienstmitarbeiter bekommen) einen versicherungsbeitrag stellen?
schäden oder ähnliches gab es in dieser zeit nicht. der außendienstmitarbeiter ist nur zu dämlich den versicherungsantrag weiter zu reichen.