dazu mal die Aussage vom TÜV:
Die Rückleuchten sind nur so Zulässig bzw. besitzen eine ABE wie Sie vom Hersteller vorgesehen sind. Sollte man eine 2 Fadenbirne reinbauen, wo keine vorgesehen ist oder war erlischt die ABE der Rückleuchten.
Ich hatte das mal gefragt, weil die Irmscher Rückleuchten keine NSL haben und da wollt ich einfach ne 2Fadenbirne reinbasteln. Aber da hat der TÜV gesagt, ist nicht.
Da sowieso im Gutachten drin steht, das die NSL extra angebracht werden muß.
Das Gilt sogar für die vor EZ91, da getönte Rückleuchten. Bei org. muß keine NSL nachgerüstet werden.