Motor 2.0 16V

Diskutiere Motor 2.0 16V im Vectra - Spezial Motor-Tuning Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Ich habe auch NIE behauptet das dein Tüver sich da NIX bei gedacht hat....:151: Desweiteren habe ich nie behauptet, das es verboten wäre, das der...
urkel26

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Mein TÜV'er wird sich jedenfalls was dabei gedacht haben. Mag sein das das hier und da anders gehandhabt wird, aber verboten wirds zumindest nicht sein sonst hät ers wohl kaum gemacht.
Ich zumindest fände es logischer, da in den Schlüsselnummern der Motortyp festgehalten ist, und der ändert sich ja nunmal.
Ich habe auch NIE behauptet das dein Tüver sich da NIX bei gedacht hat....:151:
Desweiteren habe ich nie behauptet, das es verboten wäre, das der Tüv die Schlüsselnummern ändert.....:151:
Andersrum....es ist auch nicht verboten dieses NICHT zu tun....sonst hätten es div. Tüver an meinen Autos/den Autos anderer User wohl kaum so gemacht!
Und ob du das logischer fändest...weil der Motortyp sich ändert...sei dir auch freigestellt.....:ja:

Und es schnurzpiepegal ob du nu nach Umrüstkatalog vorgehst oder das Ding so beim Tüv abnehmen läßt......der (gute) Tüver weiß auch ohnehin was er tüven darf und was nicht...
Ehrlich gesagt geb ich lieber n hunderter mehr aus für ne Eintragung und spare dann über Monate und Jahre die teurere Versicherung!!!:bowdown::151::super:
 
Nixplaner

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ne, du hast nie gesagt das er sich nix dabei gedacht hat, du hast es nur als totalen humbug abgestempelt. habe auch nie behauptet das es verboten ist es nicht zu tun. ich sage lediglich das das der grund sein könnte warum sein tüv'er einen brief haben will.
 
urkel26

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Möööp...total aus dem Zusammenhang gerissen.....

Habe gesagt das ein Corsa A mit C20XE nie die Schlüsselnummern seines Spenderfahrzeugs eingetragen bekommt.....
Das WÄRE totaler Humbug!

Btw. ist eine "Umrüstung lt. Umrüstkatalog" nix anderes als ne "Einzelabnahme mit Gutachten"....da der Umrüstkatalog lediglich vorgibt was an "Upgrades" gemacht werden muß!!!:151:
 
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*lach* ich weis ja nicht was das in diesem thema hilft, ob ein corsa mit 16v eine neue schlüsselnummer kricht, wenn es darum geht warum sein tüv'er n brief mit eingetragenem motor verlangt, aber...

vor allem verstehe ich ehrlich nicht wieso du dann überhaupt was an meinem post auszusetzen hast, da du ja wie du sagst NICHT sagst das man die schlüsselnummern nicht ändern darf?!
gings nur darum mir ein reinzudrücken? :bowdown: :bowdown:




zum anderen, schon der begriff "einzelabnahme mit gutachten" ist ein paradoxon, aber das ist hier auch off topic.
 
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*lach* ich weis ja nicht was das in diesem thema hilft, ob ein corsa mit 16v eine neue schlüsselnummer kricht, wenn es darum geht warum sein tüv'er n brief mit eingetragenem motor verlangt, aber...

vor allem verstehe ich ehrlich nicht wieso du dann überhaupt was an meinem post auszusetzen hast, da du ja wie du sagst NICHT sagst das man die schlüsselnummern nicht ändern darf?!
gings nur darum mir ein reinzudrücken? :bowdown: :bowdown:




zum anderen, schon der begriff "einzelabnahme mit gutachten" ist ein paradoxon, aber das ist hier auch off topic.
Und ich weiß ja nicht was es hilft wenn du schreibst das bei der Eintragung an deinen Fahrzeug die Schlüsselnummern übernommen wurde.....ist ebenso offtopic....
Scheint ja wohl beide (zulässigen) Varianten zu geben!
Dir einen reinzudrücken..nee..das is weißgott nicht meine Intention.....;)

Und auch eine "Einzelabnahme mit Gutachten" ist kein Paradoxon...denn es gibt ja auch gewisse "Festigkeitsgutachten",usw. und trotzdem bleibt es eine Einzelabnahme!...aber wie du sagstest.....auch dieses ist offtopic......

btt.....
@mitterteich.....du hast geschrieben...
...er hat gesagt das er den brief braucht das er in den neuen brief eintragen kann darum habe ich die frage gestellt mit den brief...
Wußte gar nicht das es nach ner Eintragung n neuen Brief gibt?!
 
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dann würd ich mal von anfang an lesen :151: das was ich sagte hat nämlich auch einen zusammenhang.
es ging nämlich nicht darum, warum sein tüv prüfer _keinen_ brief zum eintragen verlangt, darauf würde nämlich dein beitrag passen, sondern _warum_ er einen verlangt, dazu passt mein beitrag, der da lautet, das ich denke er möchte die daten und die schlüsselnummern herausnehmen, alles was folgte bezog sich lediglich darauf.

also, wir sind uns einig das die schlüsselnummern geändert werden dürfen, also auch darin das das der grund sein könnte warum sein tüv prüfer einen brief möchte.
dann frage ich mich was für einen zweck dieser beitrag hatte ausser mir zu widersprechen (obwohl du ja eigentlich garnicht das gegenteil behauptest) und mir mitzuteilen das ein E30 mit let und ein corsa 16v keine geänderten schlüsselnummern bekommen? es ging also nur darum irgendwas zu schreiben damit dir nid langweilig is? na danke. und dafür verwickelst mich in ne diskussion.
 
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urkel26

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Wenn du dich auf ne Disukussion einläßt...deine Sache...hehe...
Und ja mir war langweilig...aber dafür ist ja son Forum auch da...:151:
Und wir sind uns ja auch einig das Schlüsselnummern nicht geändert werden MÜSSEN.....
btw. stand in "Urpsrungs-Post" von Mitterteich nie was über Schlüsselnummern...das war lediglich deine Vermutung......

Naja...warten wir ma ab was Mitterteich sagt....warum nu der Tüv´er ausgerechnet n Brief braucht......:ja:
 
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Damit er ihn halt eintragen kann ich hab das auch nicht so ganz verstanden Wenn er meint soll er halt einen bekommen habt ihr einen denn wo ihr mir zu senden könnt :151:
 
turbo~tigra

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tagchen...


fakt ist: fahrgestell - und typschlüsselnummer sind die einzigsten zwei nummernwerte die weder TÜV noch der liebe gott persönlich im fahrzeugbrief/schein ändern dürfen.
wenn es der TÜV bei einigen trotzdem gemacht hat, dann stelle ich mir ernsthaft die frage in welche hände wir unser leben/unsere sicherheit legen. genau solche sachverständige erteilen so manchen fahrzeug die plakette nicht, wenn der scheinwerfer zu hoch eingestellt ist, doch so einen fatalen fehler auf der anderen seite zu machen ist meiner meinung nach unakzeptabel!

es wurde schon einmal genannt:
wer einen 1,6l laut typschlüsselnummer hat, der wird auch einen 1,6l nach einem 2,0l umbau haben. allerdings wird der hubraum umgeändert, denn das darf ja gemacht werden. ergo. kommt die versicherung von allein drauf das zwischen typschlüssel und hubraum was nicht passt. nach diesen zwei, ich nenne es mal "tatsachen" wird dann die versicherunghöhe für ein fahrzeug festgelegt.
die zulassungsstelle geht sowieso nach dem eingetragenen hubraum bezüglich steuer. von daher interessiert die typschlüsselnummer wegen steuer nicht.

im allgemeinen ist es schei.. egal ob man nun in einen opel einst mit 1,6l eine M3 maschine oder eine aus einem ferarri einbaut. ein opel mit 1,6l wird das umgebaute fahrzeug bis an sein lebensende laut typschlüssel immer bleiben.
 
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jetz waren wir uns so schön einig...

probe aufs exempel, ich bin jetz echt ma gespannt, das hat jetz nix mit schlaumeiern zu tun (was ich auch gerne ma tue lol), aber wenn du sowas behauptest musst ja auch ne quelle dafür haben:
kein herausreden oder drumherumreden, fakten fakten fakten.
bitte zeige mir den paragraph in der stvzo der das ändern einer schlüsselnummer verbietet. mir wäre dieser paragraph, den es geben müsste wenn es verboten wäre, gänzlich unbekannt (sollte es ihn dennoch geben,was ich nicht glaube weil ich heute extra nochmal 4x die komplette stvzo durchsucht habe, dann schreib ich mit edding auf meine windschutzscheibe gross du hattest recht und mach dir ein bild). denn ausschlaggebend ist hier einzig und allein die stvzo.

hachja, urkel hat schon recht :D nachts is es immer so langweilig, und irgendwie lieb ich diese diskussionen ja doch ^^

ps: hat denn keiner n briefkopie für den armen jungen, wo sin die 16v fahrer ^^
 
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turbo~tigra

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also 1. wollt ich mich nicht als besserwisser präsentieren.
2. hab ich mir mittlerweile von 2 sachverständigen die thematik bezüglich typschlüsselnummer erklären lassen die ihr handwerk ich will es mal vorsichtig ausdrücken "verstehen".
3. habe und werde ich die stvo nie durchforsten auf der suche nach irgend welchen beweisen. denn die häfte von dem was dort für die allgemeinheit verfasst ist/oder nicht, wird gar nicht oder nur teilweise umgesetzt.
würde die stvo wirklich so umgesetzt wie sie verfasst wurde, dann müßte man 50% aller zugelassenen fahrzeuge aus dem verkehr ziehen.
4. siehst du folglich eine kopie meines fahrzeugscheins.
herstellernummer und schlüsselnummer unverändert. hubraum und leistung wurden angepasst.

wenn doch die typschlüsselnummer geändert werden darf, dann stelle ich mir ernsthaft die frage, als was all die fahrzeuge eingetragen bzw. eingestuft werden die es mit einer solch umgebauten motorisierung nie gab!? wie z.b. den meinigen.
dann macht man kurzer hand aus einem opel vectra a oder tigra einen opel astra oder speedster!?

 
urkel26

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Das ist ja das was ich auch schrieb......nur KANN es ja sein...das es mal wieder nicht bundeseinheitlich geregelöt ist oder oder oder......

Schlüsselnummern KÖNNEN vllt. geändert werden.....MÜSSEN es aber NICH zwingend! Wie man an den diversen Beiträgen erkennen kann!;(
 
turbo~tigra

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na ja haltet mich nicht für bekloppt, doch welche typschlüsselnummer würde denn z.b. ein tüvsachverständiger in hamburg bei einem umgebauten vectra a 1,6l (auf keine ahnung Z20LET von mir aus) eintragen? WENN er sie umtragen würde!
dann macht er aus einem vectra a ein astra coupe oder gar cabrio!
ich mein ich will mich jetzt keinem hier in den weg stellen bwzüglich seine rmeinung, doch diese vorgehensweise der "umschreiberei" scheitert doch an jeder logik.
 
urkel26

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Sehe ICH PERSÖNLICH ja auch so...aber das is wohl der Unterschied zwischen "Eintragung per Umrüstkatalog"....und "Eintragung mit Gutachten"......denn einen Tigra mit C20XE oder n Vecta mit Z20LET bekommste halt nicht per UMRÜSTKATALOG eingetragen!!!;(
 
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siehsde das is genau was ich sage..drumrunrederei.
es ging nicht drum ob immer umgeschlüsselt wird, oder ob ein wasauchimmer ne astra cabrio schlüsselnummer kriegt, oder ob es sein MUSS (denn da sind wir ja mittlerweile bei einem KANN angelangt, was ich nicht bestreite), sondern nur darum jetzt ob es verboten ist wie du behauptet hast einen umbau der als serienfahrzeug erhältlich ist umzuschlüsseln, und dagegen sträube ich mich wehement ^^.
den betreffenden paragraphen gibts nicht, daher is der fall für mich eindeutig.

mein argument is die stvzo, die steht ja nunmal unanfechtbar fest (vielerorts auch im netz nachlesbar), die aussage zweier tüv prüfer is gelinde gesagt fragwürdig und ohne beweiskraft, weil ich genausogut fünfe anschleppen kann die das gegenteil sagen ;)

ich könnte dir auch z.b. nen brief zeigen wenn ich ihn noch hätte, das war ein 1.6 16v astra f und wurde umgeschlüsselt auf einen 2l 16v. und das wurde auch über einen namhaften tuner eingetragen. insofern drehen wir uns diesbezüglich im kreis. aber das ist genausowenig kein beweis wie dein brief, denn wir beide wissen das vieles nicht so gehandhabt wird wie es müsste, ausserdem sagte ich ja bereits das nicht der tüv die regeln bestimmt, sondern sich nur daran hält (sie aber leider nicht immer kennt). deshalb ist die auslegung der stvzo hier der einzige weg, und dort ist es nunmal nicht verboten ;)


was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt, somit sehe ich das MINDESTENS als eine rechtliche grauzone, wenn es nicht sogar so gedacht ist.



---------------so jetz zur sinnfrage------------

ob es sinnvoll ist sei dahingestellt, ich gebe dir recht wenn du sagst man kann bestimmte umbauten nicht umschlüsseln, ABER was ist daran unlogisch einen vectra umbau auf v6 z.b. auch eine v6 schlüsselnummer zu geben? es ist nunmal dann einer.



und das mit der versicherung, ist sone sache. das eine hat mit dem anderen nur indirekt was zu tun, denn wenn es so angedacht ist, das ein umbau weniger in der versicherung kostet, wo ist dann das problem der versicherung zu sagen 'dies ist ein umbau' und dann müsstest du ein recht auf die selbe prämie haben.



aber jetz schluss damit, wir kommen da eh nie auf nen grünen zweig.
einigen wir uns einfach auf ein grosses fragezeichen :ja:
 
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@ Nixplaner


ja wart mal, eines möchte ich noch zu deinem kommentar hinzufügen.
ich war nicht 100%-ig richtig gelegen bezüglich der änderung der typschlüsselnummer! das muß ich mal ehrlich zugeben. hab da nochmal die tage dies beüglich etwas rumgebohrt 8)

ein fahrzeug das es mit einer bestimmten motorisierung nie gab (z.b. corsa a mit c20let oder c20xe usw.) darf nicht umgeschlüsselt werden. denn welchen typschlüssel soll der tüv hier nun eintragen? der kann sich auch keine typschlüssel aus den fingern saugen udn sagen, "ja da nehmen wir halt jetzt einen com calibra oder vectra a oder sonst was anderes."
denn der corsa wurde ja so nie serie gebaut.

beim calibra sehe die lage nämlich anderst aus und das is der punkt an den wir denke ich mehr oder weniger vorbeigeredet haben.
gehen wier wieder von c20let oder c20xe aus. diese beiden motoren gabe es im calibra serie. demnach währe eine umschlüsselung absolut zulässig.

was nun letzt endlich wirklich zulässig ist und was nicht, das weiß wohl kein mensch so genau. in bayern bekommst selbst n mofamotor in nen omega eingetragen, im norden oben warscheinlich nicht. wieso und warum, da können wir uns monatelang die köpfe blutighaun.
prüfer wohl nen schlechten tag gehabt, kein sex bekommen, nicht geduscht oder sonst was 8)
 
Mitterteich

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Danke Leute für eure hilfe ihr seit wircklich tolle leute ich kann mich nur sehr herzlich von euch bedanken:super:
 
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