Händler sind Schw....

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tomtom29

tomtom29

Mopedschrauber
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hi leute,

ich hab grad sooooo nen dicken hals und muß mir einfach jetz mal luft machen.
zur vorgeschichte:
meine frau hat sich am 19.08.07 bei nem händler einen fiat brava für knapp 2000 € gekauft. dieser hatte im september 2005 bei ca. 96tkm nen nockenwellenschaden den er auch instand gesetzt hat. meine frau hat das auto mit knapp 107tkm übernommen, wobei bei der übergabe durch den händler selbst alles nachkontrolliert wurde ( flüssigkeiten und karosseriecheck mit protokoll ). sie ist dann auch kurz nach dem kauf in die werkstatt um nen kd machen zu lassen, sprich öl und filter, luftfilter und was noch alles dazu gehört.
vor kurzem ist mir aufgefallen das das nageln ( hat er vorher schon leise )
lauter geworden ist und er total unruhig läuft und auch beim gasgeben etwas ruckelt. bin dann heute zum händle gefahrn und habs ihm so geschildert und nachdem er nen blick unter den deckel vom ventildeckel geworfen hat, meinte er nur das die nockenwelle schon wieder eingelaufen ist. hab ihm dann gesagt das das ja eigentlich noch unter seiner gewährleistungspflicht läuft ( 6 monate ) meinte er nur, ne das is dochn alter gebrauchtwagen und da kommt sowas schonmal vor, weil die bei manchen autos zu schwach ausgelegt ist....
hallo? nach 14tkm schon wieder ne neue nockenwelle???? vorallem hat die kiste nur 1,4 liter und 88 ps und keine 300??? X(
er hät mir dann auch gleich ein angebot gemacht, neue nockenwelle + schlepphebel + einbau über 800 €, so quasi er macht mir nen gutes angebot und ich soll dochs ma** halten weil er ja soo gütig ist.
hab mich dann erstmal bedankt ( innerlich war ich schon auf 180 ) und bin jetz heimgefahren um nachher mit meinem anwalt zu teln.

ich berichte dann wies weitergeht...
 
T

thebruce

Gast
eigentlich ist er dazu verpflichtet den schaden zu beheben.
kommt natürlich drauf an was im kaufvertrag steht.
aber selbst dann, wenn es ein richtiger händler ist, dann kann er ja nicht die
gesetzliche gewährleistungsfrist von 6 monaten umgehen? oder liege ich da falsch.

ich würde auf jeden fall erstmal zum anwalt und hören was der sagt.
 
tomtom29

tomtom29

Mopedschrauber
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er ist bei autoscout als händler eingetragen, sowie auch auf seiner hp. hab mir grad den kaufvertrag näher angesehen und da steht nichts drin das es ein bastlerfahrzeug ist oder das er keine gewährleistung übernimmt. hab morgen vormittag nen termin beim anwalt. nachdem gespräch werd ich ihn nochmals aufsuchen und wenn er dann nicht bereit ist den schaden zu beheben sehe ich mich gezwungen rechtliche schritte einzuleiten, für was hat man den ne rechtschutzvers. :bäh:
 
R

Ralf.L

Gast
Als Händler muss er Dir mindestens 1 Jahr Garantie geben, wobei die Rechtssprechung inzwischen sogar von 2 Jahren spricht.
Also rufe Ihn nochmal an und sage Ihm das Du dafür nicht aufkommst.
 
tomtom29

tomtom29

Mopedschrauber
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hatte grad nochmal ein telefonisches gespräch nachdem ich mich schlau gemacht hab :



Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie


Händler haften ein Jahr für Sachmängel

Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").


Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist.


Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

Quelle: ADAC

er meinte nur das des bei ihm nicht zutrifft da wir des auto so übernommen hätten und das die nockenwelle für ihn ein verschleißteil ist :)):)):))
von dem schaden 2005 wußten wir zwar und das nageln hab ich auch gehört, aber ich ging davon aus das es die hydros sind. alle 14-15tkm ne neue nockenwelle??? wäre neu für mich.
am liebsten würd ich nochmal zu dem §$%&/( hinfahren und ihm mal ein paar schlagkräftige argumente vorsetzen, aber ich laß es lieber von meinem anwalt regeln.
 
-El Diablo-

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Also für mich ist die Gesetzgebung da eindeutig, wenn er Händler ist, haftet er, denn seit wann ist die Nockenwelle ein Verschleißteil im eigentlichen Sinn. Dann ist der ganze Motor ja ein Verschleißteil. Wo soll das hinführen??
 
R

Ralf.L

Gast
Nee gib Anwalt !!!
Komisch das die Nockenwelle ein Verschleissteil ist wuste ich nicht bei meinem morgen unbedingt wechseln !!!:kaputt::kaputt:
 
tomtom29

tomtom29

Mopedschrauber
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naja, er wird schon sehen wenn er post vom anwalt bekommt, ob er dann immernoch so blöd grinst. auch wenn er in den vertrag geschrieben hätte das er keine gewährleistung übernimmt müßte er den schaden ausbessern auf seine kosten...
wenn er meint das es ihm so billiger kommt, dann soll er es drauf anlegen, mich kostet der spaß 150€ selbstbeteiligung falls es vor gericht geht
 
T

thebruce

Gast
jo ihm ordentlich die fresse polieren.würde ich auch machen.hilft aber nix und das auto wird auch nicht wieder ganz.

hinzuzufügen ist meiner meinung nach noch das man bei der gesetzlichen gewährleistungsfrist noch die ersten 6 monate und die zweiten 6 monate unterscheidet.
in den ersten 6 monaten ist der händler verpflichtet die reparaturen kostenfrei durchzuführen, es sei denn er beweist das der schaden die schuld des käufers ist.
in den zweiten 6 monaten ist der käufer verpflichtet nachzuweisen das der schaden nicht durch ihn verusacht wurde.

sollte das nicht so sein bitte ich um korrektur. aber ich glaube das hat der bmw händler so erzählt wo mein freundin ihr coupe geholt hat. die haben übrigens auch eine richtige gebrauchtwagen garantie gegeben, die das autohaus bezahlt hat. mal davon abgesehen das die an dem coupe genug verdient haben um die blöde garantieversicherung zu bezahlen.


und nockenwelle ist ein verschleissteil. was bitte schön ist das denn für ne aussage? der hat nicht mehr alle tasten am klavier.
 
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moin das mit den Scheiß Händler kenn ich au nur zu gut hehe...

Ab zum RA und fertig alles andere bringt eh nix
mfg. ingo
 
tomtom29

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wie gesagt, hab morgen um 9 nen termin beim anwalt und dann mach ich ihm feuer unterm ar*** 8)
da hat er sich bei mir den falschen ausgesucht
berichte dann morgen wies gelaufen ist
 
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Richtig, geh zum Anwalt. Drück dir die daumen ... und die 150 Sb ist immernoch besser als 800 € Reperatur.
 
tomtom29

tomtom29

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mir gehts ja in erster linie darum wie sich der penner aus der affäre ziehen will und welche blöden kommentare er daher bringt, obwohl er genau weiß das wir im recht sind und nicht er. er meinte dann noch, weil meine frau ne versicherung zusätzlich abgeschloßen hat ( bezahlt ab 100tkm 40% prozent der materialkosten und 100% arbeitskosten ) das wir ja eh die versicherung hätten und uns die reperatur sogesehn dann eh "nur" um die 350 € kosten würde. klar er is fein raus und verdient auch noch was dabei :)):))
nene, nicht mit mir, dem mach ich feuer unterm ars**

Richtig, geh zum Anwalt. Drück dir die daumen ... und die 150 Sb ist immernoch besser als 800 € Reperatur.
danke :bowdown:
 
The-Venom

The-Venom

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Hallo tomtom,

kann dir nur raten, so wie die anderen hier, die ganze Sache zum Anwalt zu geben. Lasse den das alles für dich regeln!!!!

Für mich sieht es aber ganz stark danach aus, als würde er da im unrecht stehen!!!!

Greez Phil
 
tomtom29

tomtom29

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so, war heute morgen bei meinem ra. der meinte das wir eindeutig im recht sind und er den schaden auf seine kosten beheben muß. er hat ihm jetz ne frist von 2 wochen gesetzt und wenn er die nicht einhält wirds teuer für ihn. dann wird die sache nem gutachter übergeben den meine rechtschutz vorstreckt und dann wird ein gutachten über die schadenshöhe gemacht und dann gehts vor gericht. wenn er verliert und das wird er zu 90% muß er dann sämtliche kosten tragen. mich kostet der spaß dann lediglich 150 € selbstbeteiligung die ich gerne bezahle wenn er dafür eine auf die nuß kriegt. 8)
zum glück bekomm ich morgen meinen vectra, da wir den fiat absofort nichtmehr fahren dürfen um nicht noch nen größeren schaden zu verursachen.
ich hoff das wir diesmal dann mehr glück haben ;(
 
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Mister Vectra 2007
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hehe cool viel glück so nen Kampf kann lange dauern leider ...

mfg. ingo
 
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richtig so, gibs dem penner:151:
 
tomtom29

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den brief hat er mittlerweile bekommen mit ner fristsetzung bis 12.11. um den schaden zu beheben, da wir sonst gerichtliche schritte einleiten. bis jetz hat er es aber noch nicht für nötig gehalten sich dazu zu äußern. naja, wenn er meint das er so günstiger dran ist.....
hinzu kommen dann auch noch transportkosten, außer er holt den fiat auf seine verantwortung selbst ab, sind zwar nur 500 - 600 m, aber wir fahren nicht 1 cm mehr mit der kiste um nicht noch mehr schaden anzurichten.
nun heißt es abwarten und tee trinken....
 
tomtom29

tomtom29

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wurf...punkt....und..... SIEG! heut kam ein brief von unserem anwalt, das der händler sich bereit erklärt den schaden zu beheben :banane:
warum nicht gleich so 8)
 
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Freut mich für dich wünschte es würde bei mir au so gut klappen.

mfg. ingo
 
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Händler sind Schw....

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