@ Vectra CDX:
Die Rücktransportkosten trägt in jedem Fall der Verkäufer.
Das ist im Fernabsatzgesetz so festgelegt.
Nachzulesen hier:
"Fernabsatzgesetz
Der Käufer kann lt. §355ff BGB die Bestellung bis 2 Wochen nach Eingang der Lieferung widerrufen. Davon ausgeschlossen sind Waren die für den Käufer erstellt wurden (Angebote, handwerkliche Dienstleisungen etc.) und entsiegelte Datenträger (auch entsprechende Zubehörsoftware) sowie bereits geöffnetes Verbrauchsmaterial. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und sollte mit Rücksendung der Ware oder schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen.
Der Verkäufer ist nach Eingang des Widerrufs und Erhalt der Ware verpflichtet, den Warenwert lt. §347 Abs. 2 BGB, zzgl. der regulären inländischen Rücksendekosten bei einem Warenwert über EUR 40,- zu erstatten, ausgenommen für die Ware wurden noch keine Zahlungen geleistet somit verfällt der Anspruch auf die Rücksendekostenerstattung. Der Käufer ist zur freien Rücksendung der kompletten Ware in unbeschädigter Originalverpackung und verkaufsfähigem Zustand spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Lieferung verpflichtet (unfreie Pakete können aus logistischen Gründen nicht angenommen werden).
Die Ware muß sorgfältig und in einer separaten Umverpackung zurückgesendet werden. Auf dem Paket muß die Aufschrift Widerruf deutlich zu erkennen sein, da es sonst zu Problemen mit der Annahme kommt!!!
Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach §357 Abs. 3 BGB in Rechnung gestellt. Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung (ausprobieren). §346 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 entfällt somit. Defekte Ware ist gänzlich vom Widerruf ausgeschlossen.
Gewerbliche Kunden sowie Dritte lt. §351 BGB sind von dieser Regelung des Widerrufs ausgeschlossen! "
Ich denke das wird ein Fall für die Anwälte wenn sich der Verkäufer quer stellt.
Ich würd in jedem Fall einen aufsuchen.