Wer repariert Radios?

Diskutiere Wer repariert Radios? im Vectra - Car-HiFi & Sound Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; also das teil ist nichtmaln 1 jahr alt, habe 123,90 euro bezahlt ich wollte das teil austauschen lassen und gleich eh wieder verkaufen, bevor es...
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Edip

Gast
also das teil ist nichtmaln 1 jahr alt, habe 123,90 euro bezahlt
ich wollte das teil austauschen lassen und gleich eh wieder verkaufen, bevor es wieder kaputt geht.

wie kann ich denn beweisen das es vorher schon so war ?
ich habe ihm geschriben das die probleme ab november schlimmer wurden, dann kam diese nachricht. ist november nicht in den 6 monaten ?

edit: gekauf am 05.05.2006

schon im sommer machte es aber ab und zu lesefehler, dachte aber das es immer fehler von den cd´s snd.
 
E

Edip

Gast
sooo, der email verkehr ging hin und her, er sagte ich solle es einem gutachter zeigen und beweisen, also war ich bei einem autoradio fachgeschäfft wollte mal nachfragen.
plötzlich zu meinen gunsten sagte der fachmann, das er den verkäufer kennt und er als endverkäufer sowieso mindestens 1 jahr garantie geben muss, und das man die garantie nachkaufen muss eine frechheit ist. er empfehlte mir einen verbraucherschutz spezialiserten anwalt zusuchen und ihn anzuklagen

30 min. später habe ich meinem anwalt angerufen und nochmal gefragt, der sagte das gleiche, also habe ich ihm den auftrag gegeben der dem verkäufer Daniks-world einen schönen netten brief schreibt mit der aufforderung das er seinen pflichten nachkommen soll.

so mal sehen was jetzt passiert
 
K

Kays

Gast
Sehr interessantes thema, bin echt gespannt wie das ausgeht !!

P.s. Hab das gleiche Radio wie du und ab und zu auch das Problem das er nicht alles liest was er soll... aber sonst bin ich sehr zufrieden damit.

Gruß Kays
 
E

Edip

Gast
auch vom selben verkäufer ?
was für probleme macht es bei dir ?
 
K

Kays

Gast
Gut möglich das es vom gleichen Händler ist. Mein Cousin hat es bei ebay gekauft er hatte es auch eingesendet da es manchmal keine MP3´s liesst und bei DVD´s garnicht reagiert. Das lustige ist wenn er doch mal ne MP3 CD nehmen sollte und man will zum nächsten Titel muß man die taste für den vorherigen Titel drücken.... :nein: und umgedreht das gleiche..

Aber ich sollte mich nicht beschweren denn ich habe es von ihm Geschenkt bekommen...
 
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Edip

Gast
> Date: Mon, 7 May 2007 15:37:09 +0200
> From: info@RAeLepper.de
> Subject: Fwd: [ #BJP-74198-499]: Lepper&Lepper / Zengel / 00185-07/CL/CL / 444118066
> To: edip85@hotmail.com
>
> Hallo Herr Zengel,
>
> anbei die Antwort von Selectronica in Sachen Autoradio. Wir bitten Sie uns mitzuteilen für welches Alternativgerät sie sich entschieden haben oder, ob wir das Geld zurückfordern sollen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Christina J. Lepper
> Rechtsanwältin
>
>
> -------- Original-Nachricht --------
> Datum: Mon, 07 May 2007 14:01:16 +0200
> Von: "Selectronica Kundenservice" <services@selectronica.de>
> An: info@raelepper.de
> Betreff: [ #BJP-74198-499]: Lepper&Lepper / Zengel / 00185-07/CL/CL / 444118066
>
>
>
>
> Um die direkte Kommunikation mit Ihrem Kundenbetreuer zu gewährleisten antworten Sie bitte immer direkt auf unsere E-Mails, ohne die Betreff-Zeile zu verändern. Entfernen Sie bitte auf keinen Fall Ihre Bearbeitungsnummer aus der Betreffzeile, sonst kann Ihre Antwort nicht direkt zugeordnet werden. Vielen Dank!
>
>
>
> Sehr geehrte Frau Lepper,
>
> hiermit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 20.04.2007.
>
> Wir würden Ihrem Mandanten gerne den Artikel austauschen wenn dieser Defekt ist, leider ist es uns zur Zeit nicht möglich einen identischen Artikel im Austausch zu senden, da wir dieses Produkt nicht mehr am Lager haben, und auch in absehbarer Zeit nicht mehr bekommen werden.
>
> Daher möchten wir Ihrem Mandanten anbieten, dass Sie er sich einen dem Kaufpreis des Artikels entsprechende Alternative aus unserem Sortiment aussucht, die ich Ihm dann im Austausch zukommen lassen kann. Wir würden Ihren Mandanten bitten einen Blick in unsere Auktionen zu werfen und uns einfach die Ebay Auktions- bzw. Artikelnummer des Artikels mit zu teilen, für den er sich interessiert. Ich werde dann prüfen, ob ich Ihm diesen Artikel als Ersatz zukommen lassen kann. Des Weiteren könnten wir auch noch eine Reparatur durch unseren Service Center anbieten.
>
> Sollten Er sich für einen Artikel interessieren, der preislich über dem ursprünglich Erworbenen liegt, dann können wir sicher ein besonders günstiges Angebot machen.
>
> Ihr Mandant kann sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen um die Angelegenheit schnellstmöglich zu klären.
>
> Für weitere Fragen stehen wir auch gerne unter 069 710 476 212 zu Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüßen / With best regards
> Jochen Beisel
> Kundenservice Selectronica GmbH / Customer support Selectronica GmbH
>
> Selectronica Welt > Home
endlich, kam heute die erwartete antwort... :banane:
der gleiche anwalt hat eben den auftrag für turbo rückleuchten geschichte erhalten.
 
Nixplaner

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also dazu möchte ich nur sagen, auch wenn du jetzt ersatz kriegst und dich mit deinem für mich zweifelhaften erfolg brüstest, wohl mehr weil der verkäufer schiss hat, das du nicht zwingend im recht bist.

lies dir folgendes genau durch und verstehe es.

du hast auf das radio nur eine gewährleistung. gewährleistung heisst, du kriegst ersatz wenn das gerät (und jetz kommts) bereits bei auslieferung einen defekt aufwies. NICHT wenn es danach kaputt geht. ab dann spricht man nämlich von einer GARANTIE und dazu ist er nicht verpflichtet.
in diesem falle ist es kaputt gegangen.

die gesetzliche gewährleistung ist 24 monate, bis zu 6 monaten geht man davon aus das es bereits kaputt war OHNE einen Beweis einzufordern. NACH 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet diesen Beweis zu erbringen. Die Beweispflicht liegt aber trotzdem die ganze zeit beim käufer.

ich persönlich glaub eher das das radio aufgrund des preises einfach minderwertig ist, n gutes radio kostet ja auch nicht umsonst mehr kohle.
was aber nicht heisst das es bei kauf nen mangel hatte.

hier der originaltext:


Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?

Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.


Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

ps: gut das hierzulande immer jeder gleich zum anwalt rennt und meiner ansicht nach arglose verkäufer einschüchtert.
 
Nixplaner

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pps: was nicht heisst das ich dir den erfolg nicht gönne aber wer ich der händler würds mir stinken. hat immer alles 2 seiten.
 
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Edip

Gast
der verkäufer hat über 202.000 punkte, der wird davon nicht arm,

mir ist es egal wer wie was wo, ich krieg nu ersatz und bin froh darüber, wenn der verkäufer schiss hat, dann nur weil er die 2 jahre garantie verkaufen tut und die gesetzliche 1 jahr pflicht garantie für umsonst verweigert.

er muss min 1 jahr geben, egal was. mein anwalt hat mich aufgeklärt (er ist mit verbraucherschutzsachen und so spezialisert usw)
 
Nixplaner

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lies den text nochmal.

er is zu keiner garantie verpflichtet, nur zur gewährleistung.
 
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Edip

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ich frage morgen nochmal nach beim anwalt, würde gerne diese dikussion auch gewinnen

lolololololol :D


naja morgen kriegt der ja sowieso post von mir wegen den turborückleuchten geschichte, das beste ist als ihm das am telefon erzählte, wusste er sofort bescheid, er fuhr früher einen vectra turbo, cooler anwalt :ja:
 
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Wer repariert Radios?

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