> Sehr geehrter Herr Zengel,
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> ich bedauere sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich unter Berücksichtigung der von Ihnen gegebenen Antworten auf meine Fragen bezüglich des reklamierten Artikels, eine Bearbeitung im Rahmen der Gewährleistung zunächst ablehnen muss. Lesen Sie hierzu bitte die genaue Begründung am Ende dieser Mail.
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> Da ich Ihnen aber trotzdem gerne helfen möchte, kann ich Ihnen eine kostengünstige Überprüfung bzw. Reparatur durch unseren Service anbieten. Sie haben die Möglichkeit Ihr Gerät auf eigene Kosten an uns einzusenden. Unsere Techniker überprüfen Ihr Gerät und sollte eine Reparatur nötig sein erhalten Sie zunächst einen Kostenvoranschlag. Sie können dann selbst entscheiden, ob die Reparatur durchgeführt werden soll oder nicht. Als unser Kunde erhalten Sie extrem günstige Konditionen, so dass sich die Kosten für Sie auf jeden Fall in Grenzen halten, solange keine teuren Ersatzteile benötigt werden. Die Überprüfung, die Reparatur und Rücksendung kann zwischen 2 und 6 Wochen in Anspruch nehmen.
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> Falls Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten, setzen Sie sich bitte direkt mit unserem Service-Center in Verbindung. Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Kunde die Kosten für diesen Service selbst tragen. Es handelt sich bei Reparaturen über Triplex Selectronica Service Center nicht um Garantie- oder Gewährleistungsfälle, sondern Sie als Kunde beauftragen Triplex mit der Reparatur Ihres Gerätes.
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> Sie erreichen die Triplex-Service GmbH über die Homepage
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Triplex Service GmbH - Home
> (dort finden Sie Telefonnummern und Kontaktformulare)
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> Begründung zur vorläufigen Ablehnung des Gewährleistungsanspruchs:
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> Ich habe Ihnen in meinem letzten Anschreiben einige Fragen bezüglich der Nutzung des von Ihnen reklamierten Artikels gestellt. Diese Fragen, und die darauf gegebenen Antworten, ermöglichen es mir Ihre Reklamation in Bezug auf Gewährleistungsansprüche einzuschätzen. Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass der reklamierte Artikel ohne zusätzliche Garantie erworben wurde und es ausschließlich um die gesetzliche Gewährleistung geht.
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> Die von Ihnen gegebenen Antworten bezüglich der bisherigen Nutzung des reklamierten Artikels zeigen an, dass der Artikel bei Übergabe und über einen Zeitraum von 6 Monaten im Rahmen der vertraglichen Angaben funktionstüchtig war, und wir somit unseren vertraglichen Pflichten nachgekommen sind. Die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung sehen eine Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten zu Lasten des Käufers vor.
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> Sollten Sie über Dokumente oder andere Belege verfügen, die belegen können, das dem Artikel bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung (Gefahrübergang) ein Mangel anhaftete, werden wir Ihren Fall gerne noch einmal prüfen, um ggf. weitere Schritte in Ihrem Sinne unternehmen zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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> Mit freundlichen Grüßen / With best regards
> Andreas Büttner
> Kundenservice Selectronica GmbH / Customer support Selectronica GmbH
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