Was machen mit Scheibengravur?

Diskutiere Was machen mit Scheibengravur? im Vectra - Tuningecke & Modifizierung Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; *zustimm* nur weils keiner ahndet heisst ja nicht es ist erlaubt. und wenn du mal in einem örtchen unterwegs bist wo die rennleitung nicht so...
Nixplaner

Nixplaner

Sechssüchtig
Dabei seit
02.02.2005
Beiträge
3.528
Alter
42
Ort
Bayern/Oberpfalz
*zustimm* nur weils keiner ahndet heisst ja nicht es ist erlaubt. und wenn du mal in einem örtchen unterwegs bist wo die rennleitung nicht so nachlässig ist ( es gibt immer ein paar die ein sternchen mehr brauchen) dann hast die scheise da...

wie gesagt, ich hab auch eins drauf, aber man muss sich immer des risikos bewusst sein.
 
The-Venom

The-Venom

Routinier
Dabei seit
07.11.2006
Beiträge
729
Alter
39
Ort
Münster
Naja war ja wieder klar ... ändert trotzdem nichts an der Tatsache => Nicht erlaubt...

Ich mein du kannst auch mit nem uneingetragenen offenen K&N Sportluftfilter und ner Sportauspuffanlage durchn TÜV kommen ... ändert nichts an der Tatsache, wenn se dich fi**en , guckste dumm ....

Greetz Th.
was war wieder klar???? Dann zeigt mir doch mal wo es steht, dass ich meine Scheiben nicht gravieren darf. Jungs ihr seit schlimmer als der Papst!!!!

Aber, wer keine Probleme hat, der macht sich welche.... sehr dumm!!!!

Achja und Nixplaner, hättest dir den kopierten Text mal durchlesen sollen, da steht nämlich von Gravuren nix drinne. Als wenn eine Gravur etwas an der Bauart verändert :kaputt::kaputt::kaputt:
Oder muss man eine neue Lackierung auch eintragen, ist so ziemlich das gleiche!!!!

P.S. Wenn Ihr meint, es ist verboten, lasst es einfach, dann hat auch nicht jeder so ein Teil an der Scheibe....
 
SouLReaVeR

SouLReaVeR

Routinier
Dabei seit
26.05.2007
Beiträge
882
Ort
Berlin (Altglienicke)
@ The-Venom:

ich möchte ja jetzt nicht klugscheißen oder ähnliches, aber du musst schon "richtig" lesen......

es steht nämlich doch im Text von Nixplaner.....habs dir mal rot gemacht.... :151:

MfG SouL




Dekra Stellungnahme:

Bei Fahrzeugscheiben handelt es sich um gemäss §22a StVZO
bauartgenehmigungspflichtige Teile. Zu einer Veränderung von
Scheiben hat der Gesetzgeber im "Verkehrsblatt" (Amtsblatt des
Bundesverkehrsministeriums) klar Stellung bezogen:

---------------
VKBL 1993 Nr. 173: §§ 19 Abs. 2,22a, und 40 StVZO; Kennzeichnung
von Scheiben als Diebstahlschutz

Werden an Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Kennzeichnungen
durch Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren, mittels Laserstrahlen oder anderer
Verfahren angebracht, so erlischt nach § 22a StVZO die Bauartgenehmigung
der aus Sicherheitsglas bestehenden Scheibe und damit gemäß § 19 Abs.
2 StVZO die für das Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis
. Die Betriebserlaubnis
erlischt nicht bzw. die Bauartgenehmigung wird nicht unwirksam, wenn die
Kennzeichnung (FIN oder Code) bei Windschutzscheiben außerhalb des
Wischerbereichs und bei allen anderen Scheiben im unteren sichtbaren Randbereich
von nicht mehr als 50 mm Höhe erfolgt und wenn das Kraftfahrt-Bundesamt dem
Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller auf Anfrage erklärt hat, daß
die nach Art und Größe (maximal 1 000 mm2 Schriftfeld) bestimmte Kennzeichnung
mit der genannten Bezeichnung unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen
keine unzulässige Veränderung der geprüften und genehmigten Eigenschaften
des Glases erfolgt. Der Nachweis der technischen Unbedenklichkeit des
Kennzeichnungssystems ist vom Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller
gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt durch ein Gutachten der für die Prüfung von
Sicherheitsglas zuständigen Prüfstelle zu führen.
-------------------

Die Veränderung der Scheibe ist demzufolge leider unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen,

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
 
ShoG

ShoG

Tripel-As
Dabei seit
28.11.2007
Beiträge
414
Ort
Hessen/Brandenburg
mal jetzt ne extreme:
stell dir mal vor du hast nen unfall und schleuderst in ne böschung oder sowas nen ast bricht durch das fenster und dein kind aufm hinteren sitz wird getötet weil die scheibe nichtmehr die nötige stabilität hatte

da kommen dann so einige sachen auf dich zu, fahren ohne be, ohne versicherungsschutz, fahrlässige tötung und die ewigen vorwürfe weil du es nicht eingesehn hast das es nicht umsonst verboten ist

ich finde auch so einiges ******** das es nicht erlaubt ist, aber wenn man mal näher drüber nachdenkt und mal richtig an die sache ran geht, es ist nur zur sicherheit! zu unserer und derer anderer!

könnt ihr oich noch an den brief zwecks tuning wird verboten und trallala?
wer sich das mal durchgelesen hat wird auch begriffen haben das NICHTS verboten wird sondern "NUR" die sicherheit durch prüfungen und sonstiges erhöht wird

bei vielen ist die scheibe noch nicht geplatzt da ja jedes bauteil ne toleranz hat, also es muss einen mindestdruck sag ich jetzt mal aushalten...also den druck oder mehr...demnach halten auch viele scheiben mehr aus, aber das ändert nichts anner tatsache dasses bei einer veränderung der scheibe die sicherheit verringert...
 
F

Firefly

Gast
durch ne Gravur wird doch nur die oberseite etwas angeraut. das geht in den 100stel millimeterbereich. was soll da die stabilität beeinflussen????
 
Chrys

Chrys

Eroberer
Dabei seit
03.12.2007
Beiträge
75
Alter
39
Ort
Vorderpfalz
durch ne Gravur wird doch nur die oberseite etwas angeraut. das geht in den 100stel millimeterbereich. was soll da die stabilität beeinflussen????
Ja, das sind wieder diese unnötigen Diskussionen. Ich mein is doch wurschd, ob das Gesetz sinnlos ist oder net. ES IST HALT EINFACH SO. Müssen wir als gegeben nehmen und ändern können wirs net !
Nixplaner hat die gesetzlichen Grundlagen gepostet und damit sind doch alle Fragen beantwortet. Gibt keine Schlupflöcher und wenn ihr trotzdem durchn TÜV kommt, hattet ihr Glück ... mehr net.

Und die Hauptfrage im Thread war ne andere.
 
F

Firefly

Gast
DEUTSCHLAND - Das Land der Paragraphen und Verordnungen... zum kotzen
 
V

vectra233

Gast
durch ne Gravur wird doch nur die oberseite etwas angeraut. das geht in den 100stel millimeterbereich. was soll da die stabilität beeinflussen????
So seh ich das auch ...

Und was ist bei kleineren Steinschlägen???

Muss ich dann wegen einem kleinen Steinschlag auch sofort ne neue Scheibe einbauen lassen?? Ist die Stabilität der Scheibe dann auch nicht mehr gegeben?? :Fragezeichen: :Fragezeichen: :Fragezeichen:
 
O

opelpeter

Gast
habe auch keine probleme beim tüv beim letzten termin hatt er die
grvur sogar gelobt er fand sie passend zum wagen..........
 
Nixplaner

Nixplaner

Sechssüchtig
Dabei seit
02.02.2005
Beiträge
3.528
Alter
42
Ort
Bayern/Oberpfalz
tz...es is doch wirklich unglaublich, es gibt immer wen der sogar auch dann noch argumente findet wenn man es schwarz auf weis hat.


JA, auch steinschläge beeinflussen die stabilität der scheibe.
hier kannst dus nachlesen.
Steinschlag - Fahrsicherheit - autoki
 
MCVectra

MCVectra

Foren As
Dabei seit
28.12.2005
Beiträge
147
Alter
39
Ort
Oberösterreich
So hab mir mal alles durchgelesen soweit und ich muss jetzt auch mal meinen senf dazugeben!

Das stimmt schon bei Sicherheitsglas darf man nicht gravieren! Aber Seiten bzw Heckscheiben bestehen aus keinem Sicherheitsglas!

MFG Harry
 
Chrys

Chrys

Eroberer
Dabei seit
03.12.2007
Beiträge
75
Alter
39
Ort
Vorderpfalz
Hi McVectra

Nixplaner hatte es doch schon reinkopiert, deswegen nochmal ==>

Hier ein Zitat aus Nixplaners einkopierten Tüv-Bericht :
(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

Alle Scheiben sind mittlerweile aus Sicherheitsglas! Steht ja auch auf jeder Scheibe extra "Securit" drauf.

Grüße Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Nixplaner

Nixplaner

Sechssüchtig
Dabei seit
02.02.2005
Beiträge
3.528
Alter
42
Ort
Bayern/Oberpfalz
da verwechselt wohl einer verbund und sicherheitsglas. sicherheitsglas bricht in kleinen bröckeln, das tuen alle autoscheiben, nur die frontscheibe besteht aus verbundglas welches zwar bricht, aber erstmal noch zusammenhält. wäre es kein sicherheitsglas würde jede scheibe am auto so brechen wie z.b. ein spiegel, und das tut es ja bekanntlich nicht ;)
 
The-Venom

The-Venom

Routinier
Dabei seit
07.11.2006
Beiträge
729
Alter
39
Ort
Münster
rechtlich gesehen habt ihr ja recht :151::151:

trotzdem wird die scheibe dadurch nicht instabiler!!! Mir ist auch schonmal eine ungravierte Heckscheibe geplatzt, von daher habe ich da schon erfahrung :super::super:
Und wenn die Scheibe bei mir nochmal kaputt gehen sollte, würden die von der Versicherung doch eh nichts von der Gravur mitbekommen!!!!

@ Nixplaner: Krasse Meinung, darfst aber gerne mal auf meiner Rücksitzbank mit fahren ;(;(;( :schildersmilie21: :schildersmilie21: :schildersmilie21:

Gruß Philipp
 
Thema:

Was machen mit Scheibengravur?

Oben