Vectra B mit Xenonscheinwerfern zur HU

Diskutiere Vectra B mit Xenonscheinwerfern zur HU im TÜV Ecke Forum im Bereich Tüv Forum; Gut das mit dem OBD-Stecker ist halbwegs vertretbar (können ja nicht bei jedem Auto wissen wo er steckt), musste meinem das damals auch zeigen...
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Mopedschrauber
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Gut das mit dem OBD-Stecker ist halbwegs vertretbar (können ja nicht bei jedem Auto wissen wo er steckt), musste meinem das damals auch zeigen weil er sich nicht sicher war und sonst hätte suchen müssen.
Aber das mit dem Xenon ist der Hammer, würde den auf jedenfall mal beim TÜV melden.
Kann ja nicht angehen das du wegen so ein Wi***r die Plakete nicht bekommst und deswegen 2 mal zahlen musst.
Nur weil er nit weiss von welcher Firma die Xenon sind und somit sieht das es Originale sind.
Zur not fahr zu einem anderen TÜV und dann gehste nachher gegen den andere Prüfer vor.

Manche haben echt keine Ahnung will echt mal wissen wie die durch das Studium gekommen sind.
Bei mir wollte einer zum Überprüfen meiner LPG-Anlage die Bedienungsanleitung haben da man die wie na ABE mitführen müsse :kaputt: (nur warum steht sie dann in den Papieren :Fragezeichen: 8)
Als ich das nem anderen Prüfer gesagt habe hat der nur mit dem Kopf geschüttelt.
 
KIMI

KIMI

Spielplatzrüpel
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oje... da kann ich nur mit dem kopf schütteln... hab´s ja selber vor ein paar jahren durch zweck´s tüv... es ging zwar um andere sachen (eintragungen)... und jeder erzählt dir was anderes...!
die kommen langsam selber nicht mehr nach zwecks richtlinien etc...!

aber dem tüver wird ich sofort melden... sogar in der gleichen filiale...!
lass dir den chef dort geben und mache dort richtig alarm...! wenn das nix nützt drohe mit medien (zeitung) etc...!
 
HX18XE1

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Doppel-As
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Bei Auto Mobil auf VOX haben die ne eigene Sparte dafür: "Recht So!"
Ich manchmal sehr interessant was die da berichten!
 
ddkAh

ddkAh

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dann sag ihm mal das es im vectra 2 varianten von der höhenverstellung gibt (kommt darauf an was für steuerteile verbaut sind) einmal macht die bei zündung und licht an die grundeinstellung und die andere stellt nur während der fahrt,da passiert im stand gar nix.
und das nächste, wie sollen die scheinwerfer sich auch ohne zündung einstellen?!
Bist du dir da ganz sicher?
Weil meiner macht den Selbsttest, wenn ich das Licht anschalte, dann fahren die SW runter und wieder hoch.
Und wenn ich das Licht an habe (Motor läuft), und den Kofferraum be- entlade, passt das sich automatisch an.

ich wollte nämlich schon mal probieren, ob man es nicht ein Stück weiter stellen kann.
 
S

Seb Cy

Gast
So, Jungs und Mädels, bin mit bestandener Hauptuntersuchung von der Dekra zurück. Der gleiche Prüfer wie gestern war da und er hat mir heute auch die Nachuntersuchung abgenommen. 12 Euro für 10 Minuten "Arbeit". Also sowas von unfähig mit berechtigter Kritik umzugehen, Wahnsinn. Ich hin, den Prüfer von gestern angeprochen zwecks Nachuntersuchung. Er wusste natürlich nicht mehr, wer ich bin und warum mein Wagen vor 24 Stunden die HU nicht bestanden hat ?(. Man kann sich auch dummstellen (oder ist er das sogar?). Seine erste Frage: "Haben Sie die Mängel beheben lassen?" Und ich blitzschnell: "Sage ich nicht, prüfen Sie doch". Ich also in die Halle rein zum Lichttest. "Die Nebelscheinwerfer sind optimal eingestellt". Ich wieder ohne zu zögern: "Die Werkstatt hat gestern an den Nebelscheinwerfern nicht das Geringste eingestellt. Als ich vor einem Jahr das Auto gekauft habe, wurde mir der letzte Prüfbericht vom TÜV gezeigt. Es war zu lesen, dass dieses Fahrzeug ohne Mängel ist. Seit dieser Zeit wurde weder an der Frontschürze, den Stoßdämpfern, den Nebelscheinwerfern direkt noch an den Rad-/ Reifenkombinationen etwas verändert. Und ich wiederhole mich, die Werkstatt hat gestern nichts an den Nebelscheinwerfern eingestellt oder geändert. Es waren wohl die Heinzelmännchen über Nacht 8)". Dann weiter zur LWR. Ich sagte ihm, dass es wohl ein Fehler in der Bedienung war, dass die LWR nicht funktioniert hat (funktioniert nur, wenn: Mindestens die Zündung an ist, Licht ein- oder ausgeschaltet ist). Dann seine Antwort: "Ich mache diesen Job jetzt 16 Jahre. Wollen Sie mir vorwerfen, dass ich einen Fehler gemacht habe?" "Ja", antwortete ich. Ich sagte noch, dass auch andere Leute mit dem Modell und mit Xenonscheinwerfern Probleme bei der HU gehabt hätten. Ich hatte mir die Seiten extra ausgedruckt, aber lesen wollte er die nicht. Also ich war bis gestern zufrieden mit der Dekra, aber in Zukunft fahre ich direkt zum TÜV. Basta.

Seb
 
Bonecrusher

Bonecrusher

Frischling
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Hey Seb,seh grad das du aus Minden bist.
Wo warst hin??
Direkt Dekra an der ringstrasse??
Die haben da echt ein an der mütze.
 
ddkAh

ddkAh

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@seb

haste dich jetzt wenigstens beim Chef beschwert?
Weil das Geld hätte ich nicht bezahlt!
 
S

Seb Cy

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@ Bonecrusher: Ja genau, bei der Dekra an der Ringstraße, bei Mc Donalds da, bei dem VW-/Audi-Händler, gegenüber von Mercedes-Benz, bei Aldi 8). Wir verstehen uns. Stehe ich also nicht alleine mit meiner schlechten Erfahrung. Wobei es dort nicht immer so lief: Vor zwei Jahren war ich mit meinem Motorrad dort. Bei der Funktionsprüfung der Hinterradbremse funktionierte mal die Bremsleuchte und mal nicht. Das merkte der Prüfer, lies es aber durchgehen. Damals war es allerdings auch ein anderer Prüfer.

@ ddkAh: Ich habe mich nicht beim Chef beschwert. Ich bin eingeknickt. Naja, zu Hause legt man sich alle Sätze parat und dann läuft es doch anders. Was nicht bedeutet, dass ich nicht sauer bin. Aber ist doch klar: Dann kommt der Chef von ihm, wir erklären unsere Standpunkte und wem wird er wohl glauben?

Seb
 
rob

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@ddkAh: ja der stiffler ist sich da sicher weil er nämlich von jeder variante ein steuergerät eingebaut hat..heißt: ein scheinwerfer macht das hoch runter dings der andere nicht

gruß
 
S

Seb Cy

Gast
Er hat felsenfest behauptet, dass er keinen Fehler gemacht hat und wie soll ich das Gegenteil beweisen? Der wird mir noch vorwerfen, dass da vielleicht ein sporadischer Fehler vorliegt und ich nochmal zur Werkstatt soll, vorsichtshalber.

Seb
 
S

surfer

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Hallo!

Ich hätte mich in dieser Angelegenheit schriftlich an den Geschäftsstellenleiter gewendet und den unfähigen Prüfer bloßgestellt. Gleichzeitig hätte ich um eine Stellungnahme und einen Prüftermin für eine kostenlose Nachprüfung gebeten.

MfG Surfer
 
S

Seb Cy

Gast
Ich werde an diesem Wochenende einen entsprechenden Brief formulieren und wegschicken. Sehe da aber keine Erfolgschancen. Diese Prüfer sitzen einfach am längeren Hebel, beängstigend. Ähnlich wie Beamte ?(.

Seb
 
ddkAh

ddkAh

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der Grund ist ganz einfach. Du musstest zur Nachuntersuchung.
Und warum stand ja auf deinem Zettel. Das sind auch die Gründe, warum der Prüfer inkompetent war.
 
S

Seb Cy

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So, Beschwerdebrief ist verfasst. Ab in die Post und abwarten.

Seb
 
Vectra0815

Vectra0815

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bin mal gespannt was bei der beschwerde rauskommt...
das nicht jeder prüfer sich mit jedem modell auskennen kann is normal...wie auch...aber er ist ingenieur und wenn er nicht in der lage ist zu prüfen ob es ein ordnungsgemäßer xenon-sw ist dann hat er seinen job verfehlt und gehört weg da...

1. steht auf dem SW drauf das er für xenon ist (abblendlicht)
2. kann er nen fehlendes rädchen zur höheneinstellung erkennen
3. sind vorne waschdüsen (beim vectra sogar sichtbar!)
4. sind unterm auto sowas wie senoren zu finden
5. funktioniert das immer nur bei zündung ein
6. kann ich wenn ich ganz unsicher bin den sensor auch aushängen und manuell prüfen!

und zu dem nebler muss ich ihm aber recht geben:
zu hoch -> erheblich
zu tief-> gering
ABER:
erheblich zu tief -> erheblich...das ist wenn er auf dem gerät nicht mehr zu sehen ist...
 
S

Seb Cy

Gast
Das war mein Brief an den Niederlasungsleiter:

"Sehr geehrter Herr X,

ich wende mich mit meiner Beschwerde direkt an Sie, den Niederlassungsleiter der Dekra Prüfstelle in X. Ich war am Dienstag,
den 01. März 2011, mit meinem Fahrzeug, einem Opel Vectra B (Baujahr 2002), um ca. 8 Uhr in Ihrer Niederlassung in der Wankelstraße 4 in X zur Hauptuntersuchung. Ich meldete mich persönlich im Empfangsbereich bei Herrn X an und er sagte mir, dass es gleich losgehe. Ich sollte solange in/bei meinem Fahrzeug warten und das tat ich auch. Keine zwei Minuten später fuhr das Hallentor hoch und ich wurde von Herrn X herein gewunken, der auch die komplette Hauptuntersuchung durchführte. Als erstes wurden sämtliche Lampen und Leuchten auf Funktion und Einstellung überprüft. Da schockierte mich die erste Aussage: „Die Nebelscheinwerfer sind zu niedrig eingestellt“.
Ich erklärte ihm, dass ich dieses Fahrzeug vor ca. einem Jahr zwar als Gebrauchtwagen gekauft hatte, mir allerdings beim Kauf der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung, durchgeführt vom TÜV, gezeigt wurde, aus dem ich persönlich entnehmen konnte, dass dieses Fahrzeug „ohne Mängel“ ist. Ich erklärte weiter, dass seit dem Kauf weder die Frontschürze mit den integrierten Nebelscheinwerfern demontiert, noch an den Stoßdämpfer,
den Fahrwerksfedern, den Rad-/Reifenkombination und/oder den Nebelscheinwerfern direkt etwas geändert/ umgebaut/ ausgetauscht/ ausgewechselt/ repariert wurde. Darauf folgte der Bremsentest, den mein Fahrzeug ohne Probleme bestand. Im letzten Prüfabschnitt dann eine seltsame Frage an mich, zumindest in meinen Augen, von einem Prüfingenieur, der doch täglich mit den unterschiedlichsten Fahrzeugen zu tun hat,
um deren Verkehrssicherheit und den Zustand zu prüfen: „Wissen Sie, ob das Fahrzeug schon den OBD-Stecker besitzt?“ Mir stellte sich die Frage:
Dieses Fahrzeug wurde von 1996 bis 2002 produziert. Bin ich der Erste, der mit so einem Fahrzeug bei diesem Prüfer ist? Wenn der Prüfer sowas nicht weiß und der Besitzer des zu prüfenden Fahrzeugs auch nicht, was passiert dann? Wird dann solange gesucht, bis man diesen Stecker findet? Oder muss der Besitzer des zu überprüfenden Fahrzeugs erst in eine Fachwerkstatt und sich den Ort des OBD-Steckers zeigen lassen? Oder muss sich der Besitzer des zu prüfenden Fahrzeugs noch während der Hauptuntersuchung telefonisch beim Fahrzeughersteller informieren? Da ich gut mit meinem Fahrzeug vertraut bin, sagte ich Herrn X, wo sich der OBD-Stecker befindet. Mein Fahrzeug ist mit Xenonscheinwerfern bereits ab Werk ausgerüstet. Es ist auch eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben und montiert. Ich wurde gefragt, ob die Scheinwerfer aus dem Zubehörhandel sind und nachgerüstet worden seien. Ich sagte,
dass diese Scheinwerfer inkl. aller vorgeschrieben Bauteile (automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage) original von Opel und bereits ab Werk verbaut sind. „Woher wissen Sie das?“ Als ob ich mich rechtfertigen müsste, dass mein Fahrzeug diese Sonderausstattung hat, erklärte ich, dass es einerseits auf dem Kaufvertrag ausgeschrieben war und ich andererseits auf meinem Computer einen vollständigen Katalog inklusive alle Modellvarianten, Ausstattungsmerkmale und der gesamten Motorenpalette dieses Fahrzeugs habe, was der Wahrheit entspricht.
Zum Test der automatischen Leuchtweitenregulierung setze ich mich ins Auto, während Ihr Mitarbeiter die Scheinwerfer beobachtete. Ich muss dazu sagen, dass dieses Fahrzeug noch mit einer alten Generation von Xenonscheinwerfern ausgerüstet ist (Baujahr Anfang 2002).
Die Scheinwerfer justieren sich bei jedem Motorstart neu, egal, ob man das Licht einschaltet oder nicht. Die neuere Generation, also bei aktuellen Fahrzeugen, tut dies nur beim Einschalten der Hauptscheinwerfer. Da ich auf Anweisung handelte und ich den Motor nicht startete, justierten sich die Scheinwerfer nicht, was der Prüfer als ein „Leuchtweitenregulierung links und rechts ohne Funktion“ festhielt. Das fehlende Fachwissen wurde mir also zum Verhängnis. Mein Fahrzeug bestand nicht die Hauptuntersuchung und bekam somit auch nicht die begehrte Plakette. Ich bin direkt im Anschluss in eine Fachwerkstatt gefahren. Der Mechaniker dort hat sich in das Fahrzeug gesetzt, den Prübericht gelesen, das Licht eingeschaltet und mich gefragt, was ich hier möchte. Ich habe ihm die Situation erklärt und seine Antwort war: „Das ist eben kein Neuwagen. Älteres Fahrzeug, ältere Technik“. Er hat nicht einmal das Programmier- und Fehlerauslesegerät „Tech 2“ angeschlossen. Also erfolgte weder eine Einstellung der Nebelscheinwerfer noch eine Überprüfung der Leuchtweitenregulierung. Einen Tag später,
am Mittwoch, den 02. März 2011, bin ich wieder in Ihre Niederlassung gefahren, zur Nachuntersuchung. Wieder war Herr X vor Ort und er nahm die Nachuntersuchung ab. Diesmal ohne Mängel. Wie kann sowas denn bitte sein? Er bestätigte mir mündlich, dass eine Justierung der Nebelscheinwerfer mit dem Programmier- und Fehlerauslesegerät „Tech 2“ nicht möglich sei, sondern nur mit Werkzeug wie zum Beispiel einem Schraubendreher. Aber ich wiederhole mich:
Die Werkstatt hat nichts eingestellt. Ich habe maximal vier Minuten mit dem Mechaniker im Fahrzeug gesessen. Ich habe zwölf Euro für die Nachuntersuchung bezahlt, obwohl die Werkstatt nicht das Geringste repariert oder eingestellt hat. Waren das die Heinzelmännchen über Nacht,
die die angeblichen Mängel behoben haben? Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme und zusätzlich um die Erstattung der zwölf Euro für die Nachuntersuchung. Ich sehe es nicht ein, dass ich Geld bezahlt habe,
obwohl ganz klar kein Fehler vorlag. Der einzige Fehler war das fehlende Fachwissen Ihres Mitarbeiters bezüglich der Funktionsweise der Leuchtweitenregulierung speziell an meinem Fahrzeug.

Mit freundlichen Grüßen

S. Cygon"
 
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Doppel-As
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Der Teil mit den Heinzelmännchen gefällt mir ganz besonders 8)

Aber wirklich gut formuliert, teilweise etwas ausfallend aber für mich nachvollziehbar!

Hast du eventuell schon eine Rückmeldung?
 
S

Seb Cy

Gast
Heute kam die Antwort auf meinen Brief:

"Sehr geehrter Herr X,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer schriftlichen Beschwerde vom 09.03.2011 und bedanke mich vorab für Ihre ausführliche Schilderung des betreffenden Vorgangs. Ich darf Ihnen versichern, dass wir durch kontinuierliche Weiterbildunge, Auditierung und Überprüfung unserer Prüfingenieure ein anerkannt hohen Qualitätsniveau sicherstellen, welches der ureigensten Aufgabe unserer Prüftätigkeit entspricht. Zu den an Ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln ergibt sich folgender Sachverhalt: Die zu niedrige Einstellung der Nebelscheinwerfer links und rechts an Ihrem Fahrzeug ist bei Nebel Ihrer Fahrsicherheit abträglich, aber kein Mangel im Sinne des
§ 29 StVZO. Wie mir Herr X in einem mündlichen Gespräch mitteilte,
war diese festgestellte Fehleinstellung der Nebelscheinwerfer kein Kriterium für das Nichtbestehen der Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs. Bitte erlauben Sie mir aber, darauf hinzuweisen, dass sich innerhalb eines Jahres nach Kauf Ihres Fahrzeugs die Einstellung der Nebelscheinwerfer aufgrund verschiedenster Einflüsse durchaus verändern kann. Bezüglich der Frage nach dem OBD-Stecker darf ich Ihnen mitteilen, dass Dekra selbstverständlich über Informationssysteme verfügt, die Lage des OBD-Steckers in Ihrem Fahrzeug zu identifizieren. Wenn unsere Prüfingenieure den Kunden in die Prüfung mit einbinden, sehe ich darin keine Verfehlung; natürlich hätte Herr X in den Dekra-Unterlagen nachsehen können. Bei der Vielzahl an Fahrzeugherstellern und verschiedenen Typen sowie mannigfaltigen Ausführungen kann es durchaus vorkommen, dass die Lage des jeweiligen OBD-Steckers des zu prüfenden Fahrzeugs dem Prüfingenieur nicht immer gegenwärtig ist. Bezüglich der in Ihrem Fahrzeug programmierten Ansteuerung der Leuchtweitenregelung ist auffällig, dass die Justage nur bei jedem neuen Motorstart aktiviert wird, unabhängig vom Einschalten des Lichts. In unseren Systemunterlagen ist davon nichts vermerkt. Insofern war die Einstufung von unserem Prüfingenieur X zu diesem Zeitpunkt die richtige. Dass Ihr Fahrzeug die Justage der Leuchtweitenregulierung erst jeweils nach dem Motorstart aktiviert, war für unseren Prüingenieur in diesem Moment nicht nachvollziehbar. Insofern bitte ich Sie, sehr geehrter Herr X, um Nachsicht für die falsche Beurteilung des Sachverhalts durch unseren Prüfingenieur Herrn X. Bezüglich der Einstellung der Nebelscheinwerfer bei der Nachuntersuchung erkläre mir Herr X, dass die Nebelscheinwerfer zum Zeitpunkt der Nachuntersuchung die richtige Einstellung aufwiesen. Zusammengefasst sehe ich Ihre Beschwerde aus Kundensicht durchaus als gerechtfertigt an. Ich bitte Sie allerdings um Verständnis, dass nicht die einzelnen unterschiedlichen Ausführungsvarianten mit dann weiter unterschiedlichen Schaltungen der elektrischen Systeme immer zu hundert Prozent fehlerfrei beurteilt werden können. Ich gebe Ihnen aber recht,
dass das nicht Ihr, sondern das Problem der technischen Überwachung ist. Insofern werden wir in Form einer Weiterbildung dieses Problem innerhalb unserer Ingenieurbesprechung diskutieren, um weitere Fehlerquellen auszuschalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir seitens der Niederlassung die 12,00 € nicht an Sie überweisen können. Gerne biete ich Ihnen aber an, dass Sie die Kosten für die Nachuntersuchung ersetzt bekommen. Dafür wäre es sinnvoll, wenn wir einen Termin vereinbaren, um die für Sie ärgerliche Angelegenheit aus der Welt zu schaffen und uns Gelegenheit zu geben, Ihnen persönlich - wenn gewünscht - für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen. Bitte kontaktieren Sie mich unter den angegebenen Telefonnummern, um einen Termin abzustimmen. Mit freundlichen Grüßen"

Seb
 
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misterY

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Die Öffentlichmachung des Namens und der Nummer finde ich unpassend. Ich kann deinen Ärger durchaus nachvollziehen, aber man muss die Leute nicht für alle Zeit brandmarken. Dafür war das ja keine so schwere Verfehlung, für die der Prüfer öffentlich an den Pranger gehört.
Das Internet kann ein gefährliches Medium sein, wenn man damit nicht sorgfältig umgeht.
Meine Meinung.
 
ddkAh

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Schöner Brief und die zu erwartende Antwort.
Wenigstens hat er mit dem Ing. geredet und das Problem wird angesprochen und behoben.
Schon mal gut so ;)

Achja, lösch bitte die Namen oder ersetze diese durch Aliase, das wäre zu detailliert. Und auch dein Namen :)
 
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