Das war mein Brief an den Niederlasungsleiter:
"Sehr geehrter Herr X,
ich wende mich mit meiner Beschwerde direkt an Sie, den Niederlassungsleiter der Dekra Prüfstelle in X. Ich war am Dienstag,
den 01. März 2011, mit meinem Fahrzeug, einem Opel Vectra B (Baujahr 2002), um ca. 8 Uhr in Ihrer Niederlassung in der Wankelstraße 4 in X zur Hauptuntersuchung. Ich meldete mich persönlich im Empfangsbereich bei Herrn X an und er sagte mir, dass es gleich losgehe. Ich sollte solange in/bei meinem Fahrzeug warten und das tat ich auch. Keine zwei Minuten später fuhr das Hallentor hoch und ich wurde von Herrn X herein gewunken, der auch die komplette Hauptuntersuchung durchführte. Als erstes wurden sämtliche Lampen und Leuchten auf Funktion und Einstellung überprüft. Da schockierte mich die erste Aussage: „Die Nebelscheinwerfer sind zu niedrig eingestellt“.
Ich erklärte ihm, dass ich dieses Fahrzeug vor ca. einem Jahr zwar als Gebrauchtwagen gekauft hatte, mir allerdings beim Kauf der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung, durchgeführt vom TÜV, gezeigt wurde, aus dem ich persönlich entnehmen konnte, dass dieses Fahrzeug „ohne Mängel“ ist. Ich erklärte weiter, dass seit dem Kauf weder die Frontschürze mit den integrierten Nebelscheinwerfern demontiert, noch an den Stoßdämpfer,
den Fahrwerksfedern, den Rad-/Reifenkombination und/oder den Nebelscheinwerfern direkt etwas geändert/ umgebaut/ ausgetauscht/ ausgewechselt/ repariert wurde. Darauf folgte der Bremsentest, den mein Fahrzeug ohne Probleme bestand. Im letzten Prüfabschnitt dann eine seltsame Frage an mich, zumindest in meinen Augen, von einem Prüfingenieur, der doch täglich mit den unterschiedlichsten Fahrzeugen zu tun hat,
um deren Verkehrssicherheit und den Zustand zu prüfen: „Wissen Sie, ob das Fahrzeug schon den OBD-Stecker besitzt?“ Mir stellte sich die Frage:
Dieses Fahrzeug wurde von 1996 bis 2002 produziert. Bin ich der Erste, der mit so einem Fahrzeug bei diesem Prüfer ist? Wenn der Prüfer sowas nicht weiß und der Besitzer des zu prüfenden Fahrzeugs auch nicht, was passiert dann? Wird dann solange gesucht, bis man diesen Stecker findet? Oder muss der Besitzer des zu überprüfenden Fahrzeugs erst in eine Fachwerkstatt und sich den Ort des OBD-Steckers zeigen lassen? Oder muss sich der Besitzer des zu prüfenden Fahrzeugs noch während der Hauptuntersuchung telefonisch beim Fahrzeughersteller informieren? Da ich gut mit meinem Fahrzeug vertraut bin, sagte ich Herrn X, wo sich der OBD-Stecker befindet. Mein Fahrzeug ist mit Xenonscheinwerfern bereits ab Werk ausgerüstet. Es ist auch eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben und montiert. Ich wurde gefragt, ob die Scheinwerfer aus dem Zubehörhandel sind und nachgerüstet worden seien. Ich sagte,
dass diese Scheinwerfer inkl. aller vorgeschrieben Bauteile (automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage) original von Opel und bereits ab Werk verbaut sind. „Woher wissen Sie das?“ Als ob ich mich rechtfertigen müsste, dass mein Fahrzeug diese Sonderausstattung hat, erklärte ich, dass es einerseits auf dem Kaufvertrag ausgeschrieben war und ich andererseits auf meinem Computer einen vollständigen Katalog inklusive alle Modellvarianten, Ausstattungsmerkmale und der gesamten Motorenpalette dieses Fahrzeugs habe, was der Wahrheit entspricht.
Zum Test der automatischen Leuchtweitenregulierung setze ich mich ins Auto, während Ihr Mitarbeiter die Scheinwerfer beobachtete. Ich muss dazu sagen, dass dieses Fahrzeug noch mit einer alten Generation von Xenonscheinwerfern ausgerüstet ist (Baujahr Anfang 2002).
Die Scheinwerfer justieren sich bei jedem Motorstart neu, egal, ob man das Licht einschaltet oder nicht. Die neuere Generation, also bei aktuellen Fahrzeugen, tut dies nur beim Einschalten der Hauptscheinwerfer. Da ich auf Anweisung handelte und ich den Motor nicht startete, justierten sich die Scheinwerfer nicht, was der Prüfer als ein „Leuchtweitenregulierung links und rechts ohne Funktion“ festhielt. Das fehlende Fachwissen wurde mir also zum Verhängnis. Mein Fahrzeug bestand nicht die Hauptuntersuchung und bekam somit auch nicht die begehrte Plakette. Ich bin direkt im Anschluss in eine Fachwerkstatt gefahren. Der Mechaniker dort hat sich in das Fahrzeug gesetzt, den Prübericht gelesen, das Licht eingeschaltet und mich gefragt, was ich hier möchte. Ich habe ihm die Situation erklärt und seine Antwort war: „Das ist eben kein Neuwagen. Älteres Fahrzeug, ältere Technik“. Er hat nicht einmal das Programmier- und Fehlerauslesegerät „Tech 2“ angeschlossen. Also erfolgte weder eine Einstellung der Nebelscheinwerfer noch eine Überprüfung der Leuchtweitenregulierung. Einen Tag später,
am Mittwoch, den 02. März 2011, bin ich wieder in Ihre Niederlassung gefahren, zur Nachuntersuchung. Wieder war Herr X vor Ort und er nahm die Nachuntersuchung ab. Diesmal ohne Mängel. Wie kann sowas denn bitte sein? Er bestätigte mir mündlich, dass eine Justierung der Nebelscheinwerfer mit dem Programmier- und Fehlerauslesegerät „Tech 2“ nicht möglich sei, sondern nur mit Werkzeug wie zum Beispiel einem Schraubendreher. Aber ich wiederhole mich:
Die Werkstatt hat nichts eingestellt. Ich habe maximal vier Minuten mit dem Mechaniker im Fahrzeug gesessen. Ich habe zwölf Euro für die Nachuntersuchung bezahlt, obwohl die Werkstatt nicht das Geringste repariert oder eingestellt hat. Waren das die Heinzelmännchen über Nacht,
die die angeblichen Mängel behoben haben? Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme und zusätzlich um die Erstattung der zwölf Euro für die Nachuntersuchung. Ich sehe es nicht ein, dass ich Geld bezahlt habe,
obwohl ganz klar kein Fehler vorlag. Der einzige Fehler war das fehlende Fachwissen Ihres Mitarbeiters bezüglich der Funktionsweise der Leuchtweitenregulierung speziell an meinem Fahrzeug.
Mit freundlichen Grüßen
S. Cygon"