Ewigkeit10
Frischling
Themenstarter
He Leute,
bei uns ist der Ärger arg am Dampfen. Wir kauften uns im März d.J. unser Traumauto, der 1 Woche vorher neuen TÜV erhielt - mit sicherheitsrelevanten Mängeln. Nun ist das Auto manövrierunfähig und ich muss bei der Kälte Bus und Bahn fahren. Fetzt! Natürlich wird jetzt jeder, der meinen Anhang gleich liest, sagen: Mein Männl sagte mir jede Woche, wir müssen unser Schiff mal durchchecken lassen.... Wir müssen in die Werkstatt.... Also passt ja Aber ich bin einfach nur noch am Ende.
Nach der Probefahrt Anfang März tat der Autohändler sehr überrascht, als wir ihn auf die dauernd leuchtende Airbag/Gurtstraffer-Warnleuchte hinwiesen. Das muss wohl gerade eben erst bei mir passiert sein und kann daran liegen, dass ich ein Kabel unter meinem Sitz beim Verstellen dessen beschädigt habe. Das tritt öfter mal auf, er lässt diesen Fehler bis zum Kauf auslesen und reparieren.
Den Endtopf wollte er ordnungsgemäß instand setzen. TÜV hat er Anfang der Woche erst machen lassen. Ein nach rechts ziehen des Autos wollte er mit einer Achsvermesung und Spureinstellung ebenso beseitigen.
Wegen dem nach rechts Ziehen während der Fahrt lässt er die Achse vermessen und lässt die Spur neu einstellen.
Als wir wenige Tage später wieder nach Chemnitz fuhren um das Auto zu kaufen, teilte er uns mit, dass seine Opel-Werkstatt bezüglich der Warnlampe keine Zeit hatte und er mit seinem Auslesegerät nicht in das System kam. Dafür gibt er uns zusätzlich die große Garantie mit. Deren Preis zog er dann allerdings im Kaufvertrag beim Kaufpreis vom Auto ab. Ich zahlte den vollen Kaufpreis für das Auto, er vermerkte diesen abzüglich dem Entgelt für den Jahresvertrag. Der Endtopf war notdürftig repariert - mit dem Kommentar des Autohändlers, dass das so mindestens noch 1 Jahr hält.
Die Achsvermessung hat er durchführen lassen - ohne mir Belege zu zeigen.
Dass mein neues tolles Auto trotz meiner Beanstandungen vor einer Woche TÜV erhielt, und dass er mit der Polizei Sachsen zusammenarbeitet (er verkauft deren abgeschriebenen Autos weiter) nahm mir jegliche Bedenken.
Ein Auslesen des Fehlers der Warnleuchte bei PitStop war nicht möglich da diese ebenfalls nicht in das System kamen, so dass Opel diesen diagnostizieren musste. Ergebnis: Klimaautomatikbedienteil defekt und Airbagsteuergerät ohne Funktion. Zur Klimaanlage: Im Winter fahre ich eher mit Heizung statt mit Kühlung, so dass mir die defekte Klimaanlage - ohne Flüssigkeit, was absolut tödlich für den Kompressor ist - nicht auffiel. Denn beim Einschalten dieser wurde ja die kühle Luft von draußen eingeblasen).
Meine Information heute: Nichterlöschen der Airbag-Warnleuchte ist zwingend als erheblicher Mangel einzustufen und somit gibt's keine TÜV-Plakette. Hintergrund ist die Fahrzeug-Betriebserlaubnis, in welcher die Ausrüstung mit Airbag festgehalten ist.
Dass diese Leuchte nicht erst bei meiner ersten Fahrt anging, bestätigte mir der Vorbesitzer nach einem Telefonat per E-Mail.
Anfang Juni kontaktieren wir den Autohändler zwecks Instandsetzung der sicheren Fahrbereitschafft. Dieser Reparatur-Termin zog sich bis Mitte Juli, nach ständigem Drängeln von uns, hin. Ich unterschrieb weder einen Reparaturauftrag, noch erhielt ich anschließend ein Beleg über die Ausübung der Fehlerbeseitigung oder ein Dokument für die neue Garantie des Steuergerätes. Den Mängel mit dem Klimaanlagenbedienteil beseitigten wir zwischenzeitlich selber, kauften zumindest das Bedienteil und bauten dieses ein. Da der Händler sich ganz viel Zeit ließ und mir später mitteilte, die Seriennummer des Airbagsteuergerätes zu benötigten, ließ ich die Mittelkonsole ausbauen und fuhr so etliche Wochen - der Werkstatttermin sollte ursprünglich zeitnah erfolgen (Zeiteinersparnis und weniger Mühe für die Werkstatt dachte ich mir)
Der Autohändler teilte uns stets mit, dass er das Steuergerät nicht bekommt, es gibt Lieferschwierigkeiten, so dass mein Partner im Internet nach günstigen Angeboten zum Erwerb des Teils suchte und schickte ihm regelmäßig Links. Er bestellte das Airbagsteuergerät bei einem Lieferanten in England...
Einen erneut geforderten Auspuff (der verlor bereits wenige Wochen nach dem Kauf verrostete Teile der Außenhaut) entgegnete er mit dem kompletten Entfernen des Rostes, der mal die Außenhaut des Endtopfes darstellte. Durch unsere Eigeninitiative mit dem Klimateil handelten wir im Gegenzug dazu neue Bremsen aus, die auch schon arg verbraucht waren. Lediglich für den Ölwechsel erhielten wir eine Quittung - ohne Vermerk, was für Öl eingefüllt und ob der Ölfilter gewechselt wurde etc.
Das Auto zog weiter nach rechts, was diesmal an den abgefahrenen, grenzwertigen Reifen liegen soll.
Diese Gewährleistung wollte er bei unserer Gebrauchtwagengarantie abrechnen - diese quasi mit falschen Rechnungen und Belegen betrügen.
Die Mittelkonsole wurde von der Werkstatt nicht wieder eingebaut, die Klimaanlage geht trotz Hinweise an den Händler bis heute noch nicht - aber die Warnleuchte war aus. Da sich der Werkstattaufenthalts meines Vectras von geplant 15 Uhr auf kurz vor 18 Uhr verschob und die Mitarbeiter des Autohauses sich schon auf dem Weg in den Feierabend befanden, nickte ich dies ab. Gut, wir haben es ausgebaut, wir bauen es auch wieder ein.
Ende September erhielt ich von de Autohändler eine E-Mail mit folgendem Text:
"Hallo,
kannst du mir bitte nochmal die Teilenummern und die Preise für das Steuergerät und die Klimabedienung schicken?
Vieleicht hast du ja das Opel Angebot noch welches du mir mal geschickt hast.
Wäre super da kann ich die sache mal abrechnen.
Vielen Dank
Autohaus...."
Seine 6 Monate Gewährleistung war abgelaufen und er meldete sich mal wieder....
Am Wochenende vor dem Tag der Deutschen Einheit bemerkte ich, dass mein Auto "tropft". Die kurz danach aufgesuchte Werkstatt stellte fest, dass beide Federn links defekt sind und das den Bruchstellen zufolge schon länger bestehen muss. Das bereits bei der Probefahrt festgestellte nach rechts Ziehen kam weder von der falsch eingestellten Spur (ließ er ohne uns Belege zu zeigen angeblich direkt vor dem Kauf vermessen und neu einstellen), noch von den abgefahrenen Reifen (sein Kommentar dazu im Juli) - sondern von zerstörten Federn. Zudem ist das Lenkgetriebe defekt, was ebenfalls zu dem komischen Fahrverhalten führt. Dieses Getriebe soll laut Werkstatt-Meister ebenfalls schon länger defekt sein und das Ausmaß jetzt immer mehr zum Vorschein bringen.
Mir liegt ein Gutachten über erhebliche Mängel sowie ein Protokoll meiner Opel-Vertragswerkstatt von heute vor, dass das Auto nicht mehr fahrbereit ist. Die diese Woche festgestellten Schäden zusätzlich zu den Federn und Stoßdämpfern sind: stark korosierte Bremsleitungen, Nachschalldämpfer defekt, Spurstange re, Querlenker hinten links, Lenkmanschette rechts, schwarze Bremsflüssigkeit (hat der Autohändler angeblich ja im Juli erst gemacht), defekte Lenkung, viele Steinschläge in der Frontscheibe, Türbremse defekt, Motor und Getriebe sind stark ölend.
Ein zwischenzeitlich beauftragter Anwalt (empfohlen via APRAXA von der Anwaltshotline meiner RS-Versicherung) setzt sich nicht für meine Belange ein. Er hat den Händler zur Gewährleistung aufgefordert und will ihn nun ein zweites Mal mahnen.
Der Anwalt des Autohauses schlägt mir kulanter Weise den Austausch der gebrochenen Schraubenfedern (auf der linken Seite) als Vergleichsangebot vor - vorausgesetzt dass damit alle Mängelansprüche abgegolten sind.
Der Regionalleiter des FSP Nord suchte uns am 26.10.11 nach einer Beschwerde über das Erteilen der TÜV-Bescheinigung auf. Er äußerte seine Meinung dahingehend, dass diese Erteilung nicht korrekt durchgeführt wurde und in Anbetracht des Sachverhaltes und der ganzen Zusammenhänge eine Verschleierung und Täuschung vorliegt. Ein kurzzeitiges Funktionieren des Steuergerätes des Airbagsystems während der TÜV-Abnahme hält er für ausgeschlossen. Sein ursprünglicher Verdacht wurde bei einem Telefonat während unserem Treffen mit dem zuständigen TÜV-Techniker bestätigt. Ein Prüfbericht mit der bereits mündlich geäußerten Annahme, sollte mir inzwischen vorliegen. Diesen konnte er laut heutiger telefonischer Auskunft noch nicht erstellen da er mit seinem TÜV-Techniker Rücksprache halten musste und den Bericht von seinem Regionalleiter in Erfurt (er stellte sich als diesen vor) absegnen lassen muss. Er äußerte sich nunmehr sehr zurückhaltend und nicht mehr den Äußerungen (zum Termin bei uns inkl. dem Prüfen aller Unterlagen) entsprechend. Ein kurzzeitiges Funktionieren des Steuergerätes während der TÜV-Abnahme hält er nun nicht mehr für ausgeschlossen.
Der Anwalt des Autohändlers stellte dies in seinem 1. Antwortschreiben - nach Frist von meinem Anwalt - so dar, dass der Prüftechniker des FSP von ihm beauftragt wurde, mein Auto zu besichten und zu prüfen um mir zu beweisen, dass keine Mängel vorlagen. Der Prüfer D. S schloss zu dieser Untersuchung Ende Oktober aus, dass die von mir gerügten Mängel schon zum Zeitpunkt der HU im Februar bestanden.
- Den Termin nahm ein ganz anderer Kollege wahr und nicht der (annehmbare) TÜV-Kumpel des Autohändlers.
Artikel eines Anwaltes zum Thema TÜV-Verschleierung:
"Wer beim Autoverkauf vorsätzlich einen Prüfbericht vorzeigt, in dem der schlechte Zustand des Fahrzeugs unterdrückt wird, täuscht über dessen tatsächlichen Zustand. Da dieser maßgeblich für den Preis und den Kaufentschluss ist, macht sich der Verkäufer strafbar wegen Betrugs. § 263 StGB sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor; bei gewerbsmäßigem Handeln sogar Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren. Handelt der Prüfer in vollem Bewusstsein der Verwendungsabsicht seines Prüfberichts, begeht er mindestens Beihilfe zum Betrug. Der Verkäufer hat den wahren schlechten Zustand seines Autos arglistig verschwiegen."
Das würde also bedeuten, wenn der FSP-Prüfling zu unserem Termin bei seiner mündlich geäußerten bleibt, hätte das arge Konsequenzen für den Prüfer sowie den Händler.
Mein Anwalt schlägt mir nun entweder die Annahme des kulanten Schraubenfeder-Tauschs vor, oder eine erneute 14tägige Fristsetzung zur erstmaligen Instandsetzung des Fahrzeuges. Sollte der Händler diese wieder verstreichen lassen, würde er Schadenersatz einklagen, was sich aber sehr zeitintensiv hinziehen wird.
Autobild kann mir nicht helfen, da das durch den eingeschalteten Anwalt gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt.
Escher seine Antwort dauert bis zu 10 Wochen.
Heute habe ich beim Verband des TÜV beschwert. Mal schauen, was die antworten.
Hätte der Vecci keinen neuen TÜV gehabt, hätte ich mir den nicht gekauft. Wäre der nicht bei dem Autohändler zwischendurch in Reparatur gewesen, hätte ich ihn ja zwischendurch mal ordentlich checken lassen...
Ich könnte
bei uns ist der Ärger arg am Dampfen. Wir kauften uns im März d.J. unser Traumauto, der 1 Woche vorher neuen TÜV erhielt - mit sicherheitsrelevanten Mängeln. Nun ist das Auto manövrierunfähig und ich muss bei der Kälte Bus und Bahn fahren. Fetzt! Natürlich wird jetzt jeder, der meinen Anhang gleich liest, sagen: Mein Männl sagte mir jede Woche, wir müssen unser Schiff mal durchchecken lassen.... Wir müssen in die Werkstatt.... Also passt ja Aber ich bin einfach nur noch am Ende.
Nach der Probefahrt Anfang März tat der Autohändler sehr überrascht, als wir ihn auf die dauernd leuchtende Airbag/Gurtstraffer-Warnleuchte hinwiesen. Das muss wohl gerade eben erst bei mir passiert sein und kann daran liegen, dass ich ein Kabel unter meinem Sitz beim Verstellen dessen beschädigt habe. Das tritt öfter mal auf, er lässt diesen Fehler bis zum Kauf auslesen und reparieren.
Den Endtopf wollte er ordnungsgemäß instand setzen. TÜV hat er Anfang der Woche erst machen lassen. Ein nach rechts ziehen des Autos wollte er mit einer Achsvermesung und Spureinstellung ebenso beseitigen.
Wegen dem nach rechts Ziehen während der Fahrt lässt er die Achse vermessen und lässt die Spur neu einstellen.
Als wir wenige Tage später wieder nach Chemnitz fuhren um das Auto zu kaufen, teilte er uns mit, dass seine Opel-Werkstatt bezüglich der Warnlampe keine Zeit hatte und er mit seinem Auslesegerät nicht in das System kam. Dafür gibt er uns zusätzlich die große Garantie mit. Deren Preis zog er dann allerdings im Kaufvertrag beim Kaufpreis vom Auto ab. Ich zahlte den vollen Kaufpreis für das Auto, er vermerkte diesen abzüglich dem Entgelt für den Jahresvertrag. Der Endtopf war notdürftig repariert - mit dem Kommentar des Autohändlers, dass das so mindestens noch 1 Jahr hält.
Die Achsvermessung hat er durchführen lassen - ohne mir Belege zu zeigen.
Dass mein neues tolles Auto trotz meiner Beanstandungen vor einer Woche TÜV erhielt, und dass er mit der Polizei Sachsen zusammenarbeitet (er verkauft deren abgeschriebenen Autos weiter) nahm mir jegliche Bedenken.
Ein Auslesen des Fehlers der Warnleuchte bei PitStop war nicht möglich da diese ebenfalls nicht in das System kamen, so dass Opel diesen diagnostizieren musste. Ergebnis: Klimaautomatikbedienteil defekt und Airbagsteuergerät ohne Funktion. Zur Klimaanlage: Im Winter fahre ich eher mit Heizung statt mit Kühlung, so dass mir die defekte Klimaanlage - ohne Flüssigkeit, was absolut tödlich für den Kompressor ist - nicht auffiel. Denn beim Einschalten dieser wurde ja die kühle Luft von draußen eingeblasen).
Meine Information heute: Nichterlöschen der Airbag-Warnleuchte ist zwingend als erheblicher Mangel einzustufen und somit gibt's keine TÜV-Plakette. Hintergrund ist die Fahrzeug-Betriebserlaubnis, in welcher die Ausrüstung mit Airbag festgehalten ist.
Dass diese Leuchte nicht erst bei meiner ersten Fahrt anging, bestätigte mir der Vorbesitzer nach einem Telefonat per E-Mail.
Anfang Juni kontaktieren wir den Autohändler zwecks Instandsetzung der sicheren Fahrbereitschafft. Dieser Reparatur-Termin zog sich bis Mitte Juli, nach ständigem Drängeln von uns, hin. Ich unterschrieb weder einen Reparaturauftrag, noch erhielt ich anschließend ein Beleg über die Ausübung der Fehlerbeseitigung oder ein Dokument für die neue Garantie des Steuergerätes. Den Mängel mit dem Klimaanlagenbedienteil beseitigten wir zwischenzeitlich selber, kauften zumindest das Bedienteil und bauten dieses ein. Da der Händler sich ganz viel Zeit ließ und mir später mitteilte, die Seriennummer des Airbagsteuergerätes zu benötigten, ließ ich die Mittelkonsole ausbauen und fuhr so etliche Wochen - der Werkstatttermin sollte ursprünglich zeitnah erfolgen (Zeiteinersparnis und weniger Mühe für die Werkstatt dachte ich mir)
Der Autohändler teilte uns stets mit, dass er das Steuergerät nicht bekommt, es gibt Lieferschwierigkeiten, so dass mein Partner im Internet nach günstigen Angeboten zum Erwerb des Teils suchte und schickte ihm regelmäßig Links. Er bestellte das Airbagsteuergerät bei einem Lieferanten in England...
Einen erneut geforderten Auspuff (der verlor bereits wenige Wochen nach dem Kauf verrostete Teile der Außenhaut) entgegnete er mit dem kompletten Entfernen des Rostes, der mal die Außenhaut des Endtopfes darstellte. Durch unsere Eigeninitiative mit dem Klimateil handelten wir im Gegenzug dazu neue Bremsen aus, die auch schon arg verbraucht waren. Lediglich für den Ölwechsel erhielten wir eine Quittung - ohne Vermerk, was für Öl eingefüllt und ob der Ölfilter gewechselt wurde etc.
Das Auto zog weiter nach rechts, was diesmal an den abgefahrenen, grenzwertigen Reifen liegen soll.
Diese Gewährleistung wollte er bei unserer Gebrauchtwagengarantie abrechnen - diese quasi mit falschen Rechnungen und Belegen betrügen.
Die Mittelkonsole wurde von der Werkstatt nicht wieder eingebaut, die Klimaanlage geht trotz Hinweise an den Händler bis heute noch nicht - aber die Warnleuchte war aus. Da sich der Werkstattaufenthalts meines Vectras von geplant 15 Uhr auf kurz vor 18 Uhr verschob und die Mitarbeiter des Autohauses sich schon auf dem Weg in den Feierabend befanden, nickte ich dies ab. Gut, wir haben es ausgebaut, wir bauen es auch wieder ein.
Ende September erhielt ich von de Autohändler eine E-Mail mit folgendem Text:
"Hallo,
kannst du mir bitte nochmal die Teilenummern und die Preise für das Steuergerät und die Klimabedienung schicken?
Vieleicht hast du ja das Opel Angebot noch welches du mir mal geschickt hast.
Wäre super da kann ich die sache mal abrechnen.
Vielen Dank
Autohaus...."
Seine 6 Monate Gewährleistung war abgelaufen und er meldete sich mal wieder....
Am Wochenende vor dem Tag der Deutschen Einheit bemerkte ich, dass mein Auto "tropft". Die kurz danach aufgesuchte Werkstatt stellte fest, dass beide Federn links defekt sind und das den Bruchstellen zufolge schon länger bestehen muss. Das bereits bei der Probefahrt festgestellte nach rechts Ziehen kam weder von der falsch eingestellten Spur (ließ er ohne uns Belege zu zeigen angeblich direkt vor dem Kauf vermessen und neu einstellen), noch von den abgefahrenen Reifen (sein Kommentar dazu im Juli) - sondern von zerstörten Federn. Zudem ist das Lenkgetriebe defekt, was ebenfalls zu dem komischen Fahrverhalten führt. Dieses Getriebe soll laut Werkstatt-Meister ebenfalls schon länger defekt sein und das Ausmaß jetzt immer mehr zum Vorschein bringen.
Mir liegt ein Gutachten über erhebliche Mängel sowie ein Protokoll meiner Opel-Vertragswerkstatt von heute vor, dass das Auto nicht mehr fahrbereit ist. Die diese Woche festgestellten Schäden zusätzlich zu den Federn und Stoßdämpfern sind: stark korosierte Bremsleitungen, Nachschalldämpfer defekt, Spurstange re, Querlenker hinten links, Lenkmanschette rechts, schwarze Bremsflüssigkeit (hat der Autohändler angeblich ja im Juli erst gemacht), defekte Lenkung, viele Steinschläge in der Frontscheibe, Türbremse defekt, Motor und Getriebe sind stark ölend.
Ein zwischenzeitlich beauftragter Anwalt (empfohlen via APRAXA von der Anwaltshotline meiner RS-Versicherung) setzt sich nicht für meine Belange ein. Er hat den Händler zur Gewährleistung aufgefordert und will ihn nun ein zweites Mal mahnen.
Der Anwalt des Autohauses schlägt mir kulanter Weise den Austausch der gebrochenen Schraubenfedern (auf der linken Seite) als Vergleichsangebot vor - vorausgesetzt dass damit alle Mängelansprüche abgegolten sind.
Der Regionalleiter des FSP Nord suchte uns am 26.10.11 nach einer Beschwerde über das Erteilen der TÜV-Bescheinigung auf. Er äußerte seine Meinung dahingehend, dass diese Erteilung nicht korrekt durchgeführt wurde und in Anbetracht des Sachverhaltes und der ganzen Zusammenhänge eine Verschleierung und Täuschung vorliegt. Ein kurzzeitiges Funktionieren des Steuergerätes des Airbagsystems während der TÜV-Abnahme hält er für ausgeschlossen. Sein ursprünglicher Verdacht wurde bei einem Telefonat während unserem Treffen mit dem zuständigen TÜV-Techniker bestätigt. Ein Prüfbericht mit der bereits mündlich geäußerten Annahme, sollte mir inzwischen vorliegen. Diesen konnte er laut heutiger telefonischer Auskunft noch nicht erstellen da er mit seinem TÜV-Techniker Rücksprache halten musste und den Bericht von seinem Regionalleiter in Erfurt (er stellte sich als diesen vor) absegnen lassen muss. Er äußerte sich nunmehr sehr zurückhaltend und nicht mehr den Äußerungen (zum Termin bei uns inkl. dem Prüfen aller Unterlagen) entsprechend. Ein kurzzeitiges Funktionieren des Steuergerätes während der TÜV-Abnahme hält er nun nicht mehr für ausgeschlossen.
Der Anwalt des Autohändlers stellte dies in seinem 1. Antwortschreiben - nach Frist von meinem Anwalt - so dar, dass der Prüftechniker des FSP von ihm beauftragt wurde, mein Auto zu besichten und zu prüfen um mir zu beweisen, dass keine Mängel vorlagen. Der Prüfer D. S schloss zu dieser Untersuchung Ende Oktober aus, dass die von mir gerügten Mängel schon zum Zeitpunkt der HU im Februar bestanden.
- Den Termin nahm ein ganz anderer Kollege wahr und nicht der (annehmbare) TÜV-Kumpel des Autohändlers.
Artikel eines Anwaltes zum Thema TÜV-Verschleierung:
"Wer beim Autoverkauf vorsätzlich einen Prüfbericht vorzeigt, in dem der schlechte Zustand des Fahrzeugs unterdrückt wird, täuscht über dessen tatsächlichen Zustand. Da dieser maßgeblich für den Preis und den Kaufentschluss ist, macht sich der Verkäufer strafbar wegen Betrugs. § 263 StGB sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor; bei gewerbsmäßigem Handeln sogar Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren. Handelt der Prüfer in vollem Bewusstsein der Verwendungsabsicht seines Prüfberichts, begeht er mindestens Beihilfe zum Betrug. Der Verkäufer hat den wahren schlechten Zustand seines Autos arglistig verschwiegen."
Das würde also bedeuten, wenn der FSP-Prüfling zu unserem Termin bei seiner mündlich geäußerten bleibt, hätte das arge Konsequenzen für den Prüfer sowie den Händler.
Mein Anwalt schlägt mir nun entweder die Annahme des kulanten Schraubenfeder-Tauschs vor, oder eine erneute 14tägige Fristsetzung zur erstmaligen Instandsetzung des Fahrzeuges. Sollte der Händler diese wieder verstreichen lassen, würde er Schadenersatz einklagen, was sich aber sehr zeitintensiv hinziehen wird.
Autobild kann mir nicht helfen, da das durch den eingeschalteten Anwalt gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt.
Escher seine Antwort dauert bis zu 10 Wochen.
Heute habe ich beim Verband des TÜV beschwert. Mal schauen, was die antworten.
Hätte der Vecci keinen neuen TÜV gehabt, hätte ich mir den nicht gekauft. Wäre der nicht bei dem Autohändler zwischendurch in Reparatur gewesen, hätte ich ihn ja zwischendurch mal ordentlich checken lassen...
Ich könnte
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