Slow_Motion
Eroberer
- Dabei seit
- 29.08.2006
- Beiträge
- 77
NicoHH schrieb:die denken sich schon was dabei wenn sie etwas eintragungspflichtig machen, auch wenns "nur" ne kleinigkeit ist. wenn man es jedoch nicht eintragen lässt oder was verbotenes dran hat sollte man sich danach auch nicht beschweren wenn man zur kasse gebeten wurde.
Vom beschweren war auch nich die rede, ich hab noch nicht rum gejammert, obwohl ich auch gut abdrücken musste, was solls, passiert mal,
aber ich mein echt die kleinigkeiten.... da kann man auch drauf verzichten
aber ich halt mal lieber meinen mund, auf einmal sind alle für tüv.... als wäre alles wunderbar und perfekt an deren autos....
sogut wie an jedem auto ist was, was man nich eingetragen bekommen hat, bzw. nich bekommt. weil der aufwand vielleciht zu groß ist, es wieder rückgängig zu machen, oder weil man es einfach nich akzeptiert dass es verboten ist, weil es z.b. zu gut aussieht... wir sind auch nur menschen..... und die schönsten dinge sind meistens auch verboten, also muss man verstoßen....
meine meinung...
lieben gruß...slow_motion