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juergen
Ex Co-Administrator
Themenstarter
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- 13.04.2004
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Ein interessantes Urteil habe ich heute im Radio bezüglich eines Autokaufes und dem reallen Tachostand gehört.
Sachverhalt war folgender
Käufer kauft von Privat ein Auto. Der Tachostand belief sich auf 145tkm. Eine spätere Überprüfung des Käufers ergab, das die tatsächliche Laufleistung sich jedoch auf 195tkm belief.
Folge
Der Käufer wollte den Verkäufer wegen Betruges verklagen.
Ergebnis
Der Verkäufer konnte nicht belangt werden, weil im Kaufvertrag lediglich der Tachostand mit 145tkm angegeben war. Diese Angabe bezieht sich nur auf den Tachostand, nicht aber auf die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeug. Hätte er die Laufleistung mit 145tkm angegeben hätte er wegen Betruges belangt werden können.
Fazit
Ein Verändern des Tachostandes ist keineswegs illegal. Sollte das Fahrzeug verkauft werden und im Kaufvertrag die Angabe Tachostand stehen, ist Vorsicht geboten, da Tachostand und Laufleistung nicht das Gleiche darstellen. Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeug also darauf bestehen, das die Laufleistung angegeben wird. Erst dann ist eine Reklamation bei Falschangabe möglich
Sachverhalt war folgender
Käufer kauft von Privat ein Auto. Der Tachostand belief sich auf 145tkm. Eine spätere Überprüfung des Käufers ergab, das die tatsächliche Laufleistung sich jedoch auf 195tkm belief.
Folge
Der Käufer wollte den Verkäufer wegen Betruges verklagen.
Ergebnis
Der Verkäufer konnte nicht belangt werden, weil im Kaufvertrag lediglich der Tachostand mit 145tkm angegeben war. Diese Angabe bezieht sich nur auf den Tachostand, nicht aber auf die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeug. Hätte er die Laufleistung mit 145tkm angegeben hätte er wegen Betruges belangt werden können.
Fazit
Ein Verändern des Tachostandes ist keineswegs illegal. Sollte das Fahrzeug verkauft werden und im Kaufvertrag die Angabe Tachostand stehen, ist Vorsicht geboten, da Tachostand und Laufleistung nicht das Gleiche darstellen. Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeug also darauf bestehen, das die Laufleistung angegeben wird. Erst dann ist eine Reklamation bei Falschangabe möglich