@MESeidel
1) es ist Unfallflucht. Wenn nach der Wartezeit, die übrigens deutlich über der von dir genannten, der Gegner nicht erscheint, ist die Polizei zu rufen.
2) 500 euro Neupreis kann man erwarten, dass ist der Wert, um das Auto wieder in den Urzustand zurückzuversetzen. Würde man deiner Logik folgen, würde es keinen Totalschaden mehr geben können, da immer der aktuelle Wert zugrunde gelegt wird-->Wenn das auto also Komplett hinüber ist, wäre dies kein wirtschaftlicher Totalschaden sein, da man ja die Teile zum Zeitwert zusammenkaufen kann.
forget it. Das dein "Kumpel" für die Anlage nur den Zeitwert bekommen hat, liegt in allererster Linie daran, dass es eine ANLAGE war, und kein Bauteil des Autos selber. Oder haben die Ihm auch nur die Reparatur des Heckschadens zum aktuellen Wert des Hecks bezahlt? Vielleicht solltest du da besser nochmal nachfragen.
3) kann die Versicherung nicht. Sie hat den Wert des Schadensgutachtens auszuzahlen. Alles, was sie machen kann, ist bei einer Barauszahlung die Umsatzsteuer nicht zu zahlen. Das sind allerdings nur 16%.
sorry, aber ich hatte schon deutlich mehr Unfälle, teils verschuldet, teils unverschuldet, als du. Und bisher hab ich noch immer den Wiederbeschaffungswert erhalten. Immer.