Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wenn ich was Ohne TÜV kaufe, und es steht drauf, dann ist der Händler aus allem raus. Dann hat er seiner Pflicht genüge getan und darauf hingeweisen. Wenn es nicht draufsteht, und es gibt auch kein e-Zeichen, dann hat der Händler ein mittelschweres Problem. Allerdings kann man ihm zugute halten, dass es kein Prüfzeichen gibt, und ich als Endkunde demnach eine Einzelzulassung benötige. Da ist sich die Rechtsprechung nicht einig. Meistens gehts aber, für den Händler, schief. Das könnte auch ein Grund für den tollen Satz "im Bereich der STVO nicht zugelassen."
Um das auf dan aktuelle Thema umzulegen: Es ist Dir mittlerweile bekannt, dass es bei Sidepipes, massive, rechtliche Probleme mit der Zulassung gibt. Da du trotzdem vor hast die einzubauen, an einem für den Strassenverkehr bis zum Einbau zugelassen Fahrzeug, ist dies ein vorsätzlicher (wenn du einene netten Richter bekommst ein grob fahrlässiger) Eingriff in die die Strassenverkehrsordnung. Dies ist in beiden Fällen Strafbar. Geld bzw. Haftstrafe, je nach dem wie das Wetter gerade ist, Führerschein ist für längere Zeit pfutsch, und die Kiste wird zwangsstillgelegt. Bis hier hin ist es deine Spielwiese. Da du aber diese Absicht zu einer Straftat öffentlich kund tust, und vor hast, diese auch noch hier zu zeigen, hat mit einem mal das Forum ein Problem. Es könnte jetzt jemand auf die Idee kommen herzugehen, und zu sagen, liebes Forum, das steht bei dir, der hat das hier angekündigt und gepostet, vielleicht sogar mit Bildern, und Ihr habt nichts unternommen. Das ist, da gibt es in der Rechtssprechung absolute Einigkeit, Beihilfe. Und da es nicht unterbunden wird, und du die Gelegenheit hast, das hier kund zu tun (das dir die Spielregeln egal sind, du willst das jetzt, auch wenn es nicht erlaubt ist, etc.) und mit Beschreibungen, Bildern etc. auszuschmücken, konnt da sehr schnell die Idee der Anstiftung hinterher. Die Mündigkeit des Bürgers ist im Rechtssystem nur bedingt. Es wird nicht selten davon ausgegangen, dass jemand auf die Idee kommen könnte, weil du das jetzt hast, und keiner macht hier was, da kann das ja nicht so schlimm sein. Also wirds mal fix nachgemacht. Capice?
1.) was heißt das für dich: Maximal Vorsätzlicher Eingriff in die Strassenverkehrsordnung und Anstiftung. Minimal vermutlich grob Fahrlässiger Eingriff in dei STVO und fahrlässige Anstiftung im Minderschweren Fall.
2.) für Das Forum: Maximal Beihilfe zu Vorbereitung einer Straftat und Beihilfe bei der Anstiftung zu einer Straftat. Minimal fahrlässige Beihilfe bei der Vorbereitung und Minderschwere Beihilfe bei der Anstiftung.
btw. Da ich auf all das gerade hingeweisen habe, treten Blöderweise die Maximalfälle ein, da nicht von unwissenheit ausgegangen werden kann. Und wenn es soweit kommt, das du deine Kiste umbaust, und keiner was sagt, ist das Verschleierung. Theoretisch ist es schon jetzt die verschleierung der Vorbereitung. Und du kannst Dir über eines sicher sein: Bevor ich mir den Karriereknick und Abbruch abhole, weil ich davon wußte und nix gesagt hab, werd ich wohl was sagen (müssen).
Wenn der Umbau ein Showcar wäre, wäre das alles gar kein Thema. Da du damit aber durch die Gegend fahren willst, fällt der günstige Fall blöderweise auch aus.
Und bevor wir zurück zum Topic gehen, und das ganze noch unangenehmer wird, empfehle ich nochmal das Topic einfach sein zu lassen. Im Interesse unser aller Führungszeugnis. Und ohne jetzt Überheblich sen zu wollen: So eine Signatur kann manchmal ziemlich ehrlich sein.