@Nixplaner
Sorry, aber auf Grund deiner Aussagen hier im Thread muss ich sagen das Du deinem Nickname alle Ehre machst.
Die Aussagen bzgl. Gutachten und TÜV sind total falsch.
Es gibt für alle Opel Felgen Gutachten und der TÜV kann sehr wohl diese Gutachten einsehen.
Diese Gutachten werden in den sogenannten Opel Umrüstkataloge an die TÜV-Stellen verteilt......diese sind auch zum Teil Online verfügbar (z.B. beim TÜV-Hessen) oder auch direkt bei Opel zu bekommen.
Desweiteren sind die meisten möglichen Rad-/Reifenkombinationen durch den Opel Serienreifenkatalog freigegeben. Hier mal der Original-Text aus diesem:
2 Serienbereifungen für Fahrzeuge der ADAM OPEL GmbH
Seit Oktober 2005 werden von den Zulassungsbehörden neue Zulassungsdokumente ausgegeben.
In den bisher verwendeten Fahrzeugpapieren wurden alle für das jeweilige Fahrzeug genehmigten Reifengrößen abgedruckt. In den
neuen Dokumenten wird nur noch eine Reifengröße angegeben, d.h. Alternativbereifungen,
die vom Fahrzeughersteller freigegeben wurden und in den Betriebserlaubnissen enthalten sind, sind dort nicht mehr enthalten. Um
den Fahrzeughaltern / -fahrern eine Übersicht zu geben, welche Alternativbereifungen noch freigegeben sind und an dem jeweiligen
Fahrzeug ohne zusätzliche Begutachtung bzw. ohne zusätzliche Bestätigung gefahren werden dürfen, ist die folgende Aufstellung
von Serienbereifungen für Fahrzeuge der ADAM OPEL GmbH entstanden. Neben dieser Aufstellung kann auch das so genannte
COC-Papier (Certificate of Conformity / EWG Übereinstimmungsbescheinigung) verwendet werden, welches seit Juni 2004 bei
Auslieferung der Personenkraftwagen mitgegeben wird. Auch hier sind alle möglichen Rad- / Reifenkombinationen abgedruckt.
@nixplaner
wie sollen die bullen denn bei ner kontrolle merken ob man die felgen fahren darf oder nich??? wollen die ne felge abbauen und hinten nachlesen was das für ne felge ist??? sprich breite und ET??? das einzige was die an ort und stelle nachkontrollieren können ist doch ob die reifengröße dem entspricht was man vom hersteller aus fahren darf!! bin ich der meinung....und so lange die reifengröße stimmt und freigegeben ist für das kfz, werden se nix bemerken...man kann einfach sagen dass man das auto mit den felgen gekauft hat....
Neeee, wenn die den Verdacht haben das die Felge nicht i.O. ist, dann darfst Du mit zur nächsten TÜV-Stelle fahren.
Dort wird über einen Sachverständigen geklärt ob deine Rad-/Reifenkombination auf deinem Fahrzeug zugelassen ist oder nicht, wenn nicht hast Du ein Problem.
Und die Aussage, "Den Wagen habe ich so gekauft" nützt da auch nix, weil Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, den Du als Halter bist für die Verkehrsicherheit deines Fahrzeuges verantwortlich.
Gruß
Daniel