B
Bärliner
Mopedschrauber
- Dabei seit
- 27.11.2006
- Beiträge
- 18
unabhängig davon, ists mit den Eigentumsverhältnissen sone Sache:
1. Das Eigentum an der Karosserie hast du noch lange nicht. Und schon garnicht auf Grund von Mietrückständen!
2. Wenn ich deine Aussage richtig interpretiere, hast du die Halle auch nur angemietet und zum Zeitpunkt deines anmietens stand die Karosse da nur drin?! Wenn das so ist, hast du unter keinen Umständen ohne weiteres Eigentumsrechte an der Karosserie.
2.1. Solltest du der Vermieter sein, hättest du eine sog. Räumungsklage einreichen müssen. Verbunden mit der Räumungsklage hättest du einen Gerichtsvollzieher beauftragen müssen, der den Inhalt der Halle pfändet und dir zur Veräußerung überlässt.
3. Solange du keinen Nachweis über das Eigentum hast (Brief o.ä.) bist du in meinen Augen nicht Eigentümer.
Surfers Kritik war daher berechtigt! Und wie heißt es so schön: Jeder zieht sich die Jacke an, die Ihm passt!
Frohen 3. Advent @ all
MfG
Bärliner
1. Das Eigentum an der Karosserie hast du noch lange nicht. Und schon garnicht auf Grund von Mietrückständen!
2. Wenn ich deine Aussage richtig interpretiere, hast du die Halle auch nur angemietet und zum Zeitpunkt deines anmietens stand die Karosse da nur drin?! Wenn das so ist, hast du unter keinen Umständen ohne weiteres Eigentumsrechte an der Karosserie.
2.1. Solltest du der Vermieter sein, hättest du eine sog. Räumungsklage einreichen müssen. Verbunden mit der Räumungsklage hättest du einen Gerichtsvollzieher beauftragen müssen, der den Inhalt der Halle pfändet und dir zur Veräußerung überlässt.
3. Solange du keinen Nachweis über das Eigentum hast (Brief o.ä.) bist du in meinen Augen nicht Eigentümer.
Surfers Kritik war daher berechtigt! Und wie heißt es so schön: Jeder zieht sich die Jacke an, die Ihm passt!
Frohen 3. Advent @ all
MfG
Bärliner