Nixplaner
Sechssüchtig
wenn es ein bj 95 ist wie angegeben war da original der x16sz verbaut, der hat ab werk d3. den abgasschlüssel dann nachträglich zu verändern dürfte ja nach neuer eu richtlinie ohne abe (also gutachten zum eintragen auch nix mehr) ohnehin unzulässig sein (siehe klr usw). das heißt er dürfte schon nach gesetz nichtmehr rückgeschlüsselt werden.
zum anderen, ich war auch immer der meinung es ist nach wie vor zulässig einen motor einzubauen der die neuzulassungskriterien seinerzeit noch erfüllt, vor allem da ich selbst einen astra hatte der original einen x16xe hatte und dann einen c20xe. aber das war früher. es gibt tüver, die sagen jetzt gibt es eine tüv-interne anweisung das kein motor mehr abgenommen werden darf der eine schlechtere abgasnorm hat. gibt es diese anweisung wirklich, wäre auch eine eintragung eines sagen wir mal "wohlwollenden" tüv'ers unzulässig. wie gesagt, wenn es sie wirklich gibt (aber da streiten sich die tüver selbst untereinander).
c20ne und d3...glaube ich nicht das dies noch möglich ist. wenn es mal einen nachrüstkat dafür gegeben hat, dann möchte ich wetten der hat nur ein gutachten und keine abe, und für den c20ne wird keiner mehr das geld investieren und eine abe ausstellen lassen. somit wäre der kat dann ebenfalls nutzlos mit der neuen eu regelung.
ob nun legal oder nicht, findet man nicht gleich einen ders einträgt, kanns ne menge aufstand werden.
aber ist ja auch wurst, ist ja schon verkauft. meine halt nur, das er einen wesentlich besseren preis erzielt hätte wäre alles eingetragen.