Opel Vectra B motorumbau

Diskutiere motorumbau im Vectra - Allgemein Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; offensichtlich hast du nicht richtig gelesen :( also hier die kurzfassung für dich: meine aussage: ja c20xe ist rechtens mit euro 2 bis bj...
Nixplaner

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Sechssüchtig
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Bei MRG wird auch nach BJ 2000 kein C20XE mehr eingetragen !

Siehe MRG Website !! :(
offensichtlich hast du nicht richtig gelesen :(

also hier die kurzfassung für dich:

meine aussage: ja c20xe ist rechtens mit euro 2 bis bj 12.2000 (wie bei mrg)

vectra0815's aussage: nein c20xe garnicht wenn die abgasnorm im fahrzeug
besser ist als euro 2, auch nicht vor 12.2000 (mrg wäre dann nicht legal)
 
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tja und wenn es so ist, dann fragt sich wieso es da welche gibt die für firmen wie mrg sowas dann eitnragen, und das auch noch auf ihrer webseite veröffentlichen können ohne das es ärger gibt? die müssten diese richtlinie ja dann auch kennen und bewusst übergehen.
Das klingt für mich aber so, als ob du meintest, MRG würde das auch nach BJ2000 (also wie von den Posts oben dargestelllt) noch eintragen. Ansonsten verstehe ich die Aussage irgendwie nicht. ?(

Sie übergehen die Richtlinie ja nicht. Die gilt dann eben erst seit 1.1.2001, wenn es wohl bis 31.12.2000 noch problemlos möglich ist.
Auch Bunzi hat deine Frage eher dahingehend aufgefasst, aus welchem Grund das "generell" nicht geht. Du sagtest, dass aufgrund eines fehlenden Gesetzes das theoretisch immer erlaubt wäre. Darauf bezogen sich Bunzi und ich.

Dass das erst nach 12/2000 der Fall ist, ist ja logisch, weil man vorher ja noch mit dem C20XE "gleichwertig" schlüsseln kann.

Eventuell ein klein wenig aneinander vorbeigeredet, auch wenn alle vielleicht das selbe meinten? ;-)
 
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Nixplaner

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Sechssüchtig
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Nein, du fasst das falsch auf. Diese Richtlinie soll allgemein besagen das kein Fahrzeug, egal welche Erstzulassung, sich durch einen Motorumbau in der Abgasnorm verschlechtern darf. Es gibt aber im Vectra B Motoren, die bereits vor dem 12.2000 besser waren als Euro2 (und wenn ich micht nicht täusche dürften wohl einige auch D3 statt Euro2 haben, was auch schon besser ist). Diese dürften dann aber nicht umgebaut werden, da sich die Abgasnorm nicht verschlechtern dürfte obwohl die Erstzulassung noch vor der gültigkeit der Euro2 Mindestabgasnorm wäre (lt. dieser Richtlinie falls es sie denn gibt). Diese Eintragungen werden aber trotzdem vorgenommen (ich kenne da ein paar, meinen eigenen Astra F anno dazumal ebenfalls).

Dieser Richtlinie nach dürfte nichtmal ein 94er Astra F mit dem 1.6er einen C20XE mit Euro2 eingetragen bekommen, da der 1.6er bereits D3 hat. Ich hatte aber selber soeinen Astra der ganz legal eingetragen wurde.

tja und wenn es so ist (das diese richtlinie existiert und sich die fahrzeugnorm niemals verschlechtern darf), dann fragt sich wieso es da welche gibt die für firmen wie mrg sowas dann eitnragen, und das auch noch auf ihrer webseite veröffentlichen können ohne das es ärger gibt? die müssten diese richtlinie ja dann auch kennen und bewusst übergehen (wenn ein euro3 1.8er einen c20xe mit euro2 eingetragen kriegt wäre dies der fall).
so, und wenn nichts schriftliches existiert, gibts kein gesetz das verbietet das sich ein fahrzeug in der abgasnorm verschlechtern darf, sondern lediglich die mindestabgasnormen die zur erstzulassung des fahrzeuges gehören.

ich bin der meinung so eine richtlinie gibt es offiziell nicht (eine tüv interna würde nicht generell gelten sondern nur für tüv prüfer und wäre quasi sowas wie eine dienstanweisung, daher müsste es um gültigkeit zu haben vom kba sein), liese mich allerdings eines besseren belehren wenn ich sie mal zu gesicht bekäme. auf den seiten des kba lässt sich jedenfalls dazu nichts finden.

vectra0815 sagt es gibt diese richtlinie, und damit dürfte der c20xe in dem fahrzeug nicht eingetragen werden obwohl er unter der entsprechenden erstzulassung ist.

verstehsde nu was gemeint is?
 
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der sandmän

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ich habe schadstoffarm D4 oder kann ich mein 1.8i umbauen mehr ps
 
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Turbotobi

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Also ich kenne viele die über die Firma was eingetragen haben in sachen motor usw. und die wurden auch schon kontrolliert das meistens bei irgendwelchen Tunning-treffen!Es gab da nie Probleme mit der Eintragung und bu
llen sind bei sowas bestimmt drauf spezialisiert!!Also bin ich der Meinung das man es bis jetzt auf jedenfall noch eintragen lassen kann solange wie sich unsere Polizei nicht sicher ist
 
Vectra0815

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diese Richtlinie existiert und ist geschriebenes Gesetz!
Richtlinien bzw Arbeitsanweisungen des Verkehrsministeriums bzw blablabla sind für alle Prüforganisationen rechtlich bindend!

Bei einer Einzelabnahme haftet derjenige der sie unterschreibt - wer da was macht ist mir Latte - aber wenn es nachgeprüft wird und dann nicht mehr passt darf keiner Anfangen zu heulen...ich sehe selber ja immer was irgendwo irgendwie eingetragen wurde...aber wenn die Leute meinen das muss so dann sollen sie tun...von mir aus sag ihm weiter das er umbauen kann...kann er ja auch...aber ob es rechtlich ok ist steht auf nem ganz anderen Blatt und ein C20XE im Vectra B geht generell nur bei 95 bzw 96er Re-Import da alle anderen fast immer D3!
 
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Ist die Richtlinie geheim, oder darfst du die auch im Forum veröffentlichen ?


Dann wär ja endlich Ruhe im Karton ;(
 
Nixplaner

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diese Richtlinie existiert und ist geschriebenes Gesetz!
Richtlinien bzw Arbeitsanweisungen des Verkehrsministeriums bzw blablabla sind für alle Prüforganisationen rechtlich bindend!
richtig, wenn sie vom verkehrsministerium ist. und was spricht dagegen sie der öffentlichkeit zugängig zu machen? wie me.vs.me schon sagt wäre dann endlich mal klarheit.
 
Vectra0815

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Solche Anweisungen kommen übern Arbeitskreis. Die gehen dann interne Wege. Ob und wie die Veröffentlicht sind und weiß ich dabei jetzt nicht genau. Mir reicht es wenn ich es für meine Arbeit zur Kenntnis nehme. Habe mich gestern auch nochmal mit nem Kollegen der Dekra kurzgeschlossen der ALLE Berechtigungen hat, also aaS ist, und dieser hat die Regelung bestätigt.
Alles Andere steht rechtlich auf Bockmist.
 
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Mir persönlich reicht das :151:

Danke für die Auskunft Bunzi
 
Nixplaner

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Sechssüchtig
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Naja, es ist zwar jetzt nicht schriftliches aber seis drum, ich nehme jetzt mal an was du sagst ist die Wahrheit da du dich ja sogar noch extra drum gekümmert hast mit dem Dekramensch drüber zu reden und du offensichtlich kein Motiv hast mich anzuflunkern. Ich kann durchaus zugeben kann wenn ich nicht im Recht bin ^^

Wenn es nicht ein paar Leute vom Fach wie dich gäbe die den Leuten sowas zugänglich machen wüssten wir ja überhaupt nix, auf die Aussagen von diversen Tunern (und sogar Prüfern) kann man sich ja offensichtlich nicht verlassen.
Für was kriegen die ihr Geld überhaupt, das macht mich richtig sauer, die Herren kassieren die Kohle für die Eintragungen, und den Ärger kriege am Ende ich wenns nicht legal ist obwohl ich einen Sachverständigen dafür bezahlt habe mir zu begutachten obs erlaubt ist oder nicht.
Da sollte langsam mal überlegt werden ob solche Prüfer nicht aussortiert gehören!
 
Astrachris

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Falsch! Auch MRG schreiben

"Der Motorumbau 2.0 16V / C20XE ist nicht bei allen Vectra B Modellen möglich, es bestehen Grenzwerte für die zu erreichende Abgasnorm! In der Regel gilt, alle Modelle mit EZ-Datum vor dem 31.12.2000 können mit dem C20XE Motor ausgestattet werden. "

Also ich kenn das genau so .. Hab mich da auch genau mit beschäftigt weil ich auch das brop hatte mit meinem Astra G in den ich ein C let setzen wollte >> gut mein G ist Bj 98 also alles in Butter so weit bei mir :151:
 
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Astrachris

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Naja und jetzt zum Sinn, ich bin Andre's Meinung, der OPC1 geht mindestens genausogut, wenn nicht sogar besser als der alte 16v, und ist wesentlich moderner (und sparsamer). Euro2 wird in absehbarer Zeit wesentlich teurer werden in der Steuer. Der Umbau dürfte zwar ein paar Kröten mehr kosten aber lohnt sich am Ende.

Das ist ned ganz so Richtig der c20xe ist immer noch der bessere Motor und geht auch besser wie der XER und nach oben ist auch noch mehr Luift sicher ist dasfast gleich auf . :151:

Aber der xer hat halt echt ein schlechten Lehrlauf wegen den Nocken die der drinnen hat zu dem fehlen die Ausgleichswellen was auch ned so dolle ist ! Und er brauch auch noch mehr an Sprit 0,5-6 auf 100 ! auch in der versicherrung sollte der xer mehr kosten ...

Steuer ist klar da kann der XER viel Boden gut machen das steht auser Frage :151:
 
Vectra0815

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Also ich kenn das genau so .. Hab mich da auch genau mit beschäftigt weil ich auch das brop hatte mit meinem Astra G in den ich ein C let setzen wollte >> gut mein G ist Bj 98 also alles in Butter so weit bei mir :151:
mir fällt grad auf das das Datum sowieso falsch ist...
wenn dann Fzg vor 01.01.00 denn in dem Moment wo es eine Einzelabnahme wird geht es um die Typrüfung und nicht um EZ und da war die E3 schon ab 1.1.00 Pflicht.

Das mit den Prüfern ist sone sache
überall gibt es schwarze lämmer...
die einen übertreten mit absicht ihre grenzen - andere aus versehen...is mir auch schon passiert...
das problem ist das man sich ihnen anvertraut da geb ich dir recht
das problem is doch jeder will alles eingetragen bekommen weil es darf ja nix kosten...
wenn ich dir jetzt schreibe was eigentlich alles rechtich dazugehört zu einer abnahme wie es hier geschrieben ist...dann kannst du froh sein wenn er es fpr 500 macht aber die folgekosten nicht eingeschlossen...

es muss doch jedem auch klar sein das ne motoreintragung nicht für 150euro machbar sein kann...

és gibt so viele beispiele wo wie beschissen wurde oder es einfach nur faksch eingetragen wurde das es hier den rahmen sprengt...
 
Turbotobi

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Ich kenns ja von mir man muss einfach bei jeden Teil am Motor ein Gutachten haben oder die Dekra muss eins erstellen und dann würds für den Tuner teuer!!!Wenn man eine Motoreintragung macht trägt man ja immer mehr ein bleibt ja nicht beim motor!Da wer man ja auch dumm wenn man dann zwecks auspuff usw. extra nochmal kommt!Hatte bei mir für alles schon mit nem 1000€ gerechnet!Aber was jetzt direkt nen Abgasgutachten kostet weis ich auch nicht....wer aber mal interessant aber kommt ja auch auf die Arbeitsstd. an....
 
Nixplaner

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ist ganz interessant, ich hatte jetzt eine diskussion im calibra forum, und dort wurde ich wieder als der dumme hingestellt. die dortigen sachverständigen berufen sich auf VdTÜV Merkblatt 751 und sagen eine herabstufung der abgasnorm zur mindestanforderung des erstzulassungsdatums wäre zulässig, und von soeiner arbeitsanweisung wisse er nichts. natürlich ist auch der ganz sicher das er recht hat.
 
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Vectra0815

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Sooo,

direkt aus dem VDTüv 751

- Es müssen alle Mindestanforderungen eingehalten werden, die bei der Erstanmeldung des Fahrzeuges Gültigkeit hatten (3. Bremsleuchte, Abgase, Steifigkeit der Karosserie etc.)

[UND PUNKT 2 BESAGT: ] Es darf sich das Abgas- und Geräuschverhalten nach der Umbaumaßnahme nicht verschlechtern, als es in den Fz-Papieren steht.
direkt aus der Anweisung...die sollte dann auch jeder TÜVer kennen...wenn nicht und er unterschriebt trotzdem...sein pech...und damit leider euer...

Ich weiß für unsere Scene ist diese Gesetzgebung in vielen Fällen sehr schwammig und für mich und meine Kollegen auch an vielen Ecken schwer zu durchschauen bzw man kann schnell mal ne Grenze übertreten...
Von daher muss man da eben ganz besonders aufpassen. Ärgerlich ist halt nur das es am Ende beim Kunden, also EUCH, hängen bleibt, deswegen verstehe ich auch Deinen Unmut...auch wenn ich Deine letzte Aussage so nicht in Ordnung finde...;)
 
Nixplaner

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danke schonmal für den hinweis, ich hab das mal weitergeleitet, mir wurde im vorfeld schon folgendes mitgegeben:

AKE-Arbeitsanweisung § 19.3 StVZO 2.10
2.10
ÄNDERUNGSABNAHMEN
BEI VERSCHLECHTERUNG DES ABGASVERHALTENS
Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn
sich das Abgasverhalten verschlechtert.
Die „Verschlechterung“ ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig
definiert.
Deshalb wird seit Einführung der neuen Rechtsvorschrift des
§ 19 StVZO aus logischen und praktischen Gründen von folgender
Definition ausgegangen:
„Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein,
wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift
durch die vorgenommene Änderung nicht
mehr eingehalten wird“.
Die BE erlischt jedoch nicht, wenn bei einer durchgeführten
technischen Änderung zwar eine Verschlechterung eintritt,
aber die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Mindestanforderungen
an das Abgasverhalten eingehalten werden
und darüber ein Nachweis in Form eines „Prüfzeugnisses“
(§ 19 Abs. 3 StVZO) vorliegt. Ggf. kann dabei trotzdem
eine Korrektur der Abgas – Schlüsselnummer erforderlich
sein!
also bitte bedenke, mir geht es nicht darum mir irgendwem eine reinzureiben, ich hätte nur gern klarheit. dieses ganze hin und her ist sehr verwirrend, vor allem da sich beide seiten auf dasselbe merkblatt berufen ^^

ps: hast recht habs rausgenommen.
 
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