Also folgendes:
Ich hätte gerne einfach mal den Gesetzestext dazu. Würde mich brennend interessieren!!!
In Deutschland läuft doch alles über irgendein Gesetz, sonst hätten wir nicht so viele!
Meines Erachtens ist das nur dumm Geschwätz, alle Leuten meinen irgendwas zu Luffi und Auspuff zu wissen. Das einzige, was ich sicher weis, ist, das in meinem Gutachten zum Luftfilter keine Beschränkung/Einschränkung drinne steht (57i) und bei der ABE zu meiner Bastuck Gruppe A ab Kat steht auch nichts bei. im April 2008 habe ich Hauptuntersuchung gemacht, bei meinem TÜV (und die kennen sich echt super aus). Der hat sich sogar die Nummer auf dem Luftfilter angeschaut, obs der ist, der auch eingetragen ist. Der hat nicht gesagt von wegen "das geht net mit Auspuff!".
Das einzige was stimmt ist, dass die Dekra keine K&N 57i mehr einträgt, weil die der Meinung sind, dass die zu laut sind, und deshalb erkennen die die Gutachten nicht mehr an!
Falls ich mich irren sollte, schickt mir bitte den Beweis Schwarz auf Weis, welcher verbietet, dass man Sportluftfiltersysteme mit einer geänderten Auspuffanlage fahren darf.