matthias85
Lebende Foren Legende
naja, hab ja meine meinung zum Thema allgemein geschrieben, aber schön das es noochmal zitiert hast, naja is wirklich dumm von ihn gewählt, denn die Worte sind wirklich eindeutig, aber denke er hat garnicht soweit gedacht bei der erstellung, das es nach hinten losgehen könnte, denke er wollte nur verdeutlichen das es schnell war, aber die falschen worte genommen hat!Ich sag nichts gegen 10/ 20 kmh zu schnell.
ich red auch nicht dem einheitsbrei nach sondern rede aus der Sicht eines Vaters und das reicht,das hat weder was mit glaenzen noch sonstwas zu tun, das ist gesunder Menschenverstand. wer meint 70 kmh zu schnell u fahren oder zu befuerworten hat nicht die Eignung zum fuehren eines Fahrzeuges.
Pferde sind wohl zugelassen
5.4 § 28 StVO Tiere - siehe auch 6.8
5.4.3 Eignung des Reiters oder Pferdeführers:
Pferde sind im öffentlichen Straßenverkehr nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können.
Die Aufsichtsperson (Reiter, Führer) muss körperlich und geistig in der Lage sein, das Pferd zu beherrschen. Sie muss die nötige Erfahrung, Geschicklichkeit und Kraft besitzen, um ausreichend auf das Pferd einzuwirken.
Als Nachweis werden allgemein der Reiter-Pass (FN) und die Reit- und Fahrabzeichen anerkannt.
Den haben die meisten Reiter !
Das Verhalten im Straßenverkehr wird durch die StVO geregelt. Auf welche Straßen und Wege die StVO anzuwenden ist, wurde unter 4.3 erläutert.
Reiter und Gespannführer sind Verkehrsteilnehmer (4.4). Der Reiter ist nicht als Fahrzeugführer, Fußgänger oder Radfahrer einzuordnen.
Soweit der Reiter und der Führer von Pferden nicht direkt genannt wird, gelten gem. § 28 II StVO (Tiere) die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.
Der Gespannfahrer ist ein Fahrzeugführer (4.. Für ihn gelten daher die Verkehrsregeln wie für alle anderen Fahrzeugführer auch.
Trotzdem wird sich keiner als Reiter auf ne Bundesstraße verirren, zumal ich das eh als seltenheit im Straßenverkehr ansehe!