dann bin ich ja mal gespannt wie lange du die Dinger noch verkaufst!
Ich hab heute nen Brief bei D&W gesehen, von der Statsanwaltschaft Bochum, in welchem drin steht, das der Verkauf dieser Teile alleine mit sofortiger Wirkung einzustellen ist. Die dürfen laut diesem Schreiben ab sofort nur noch in verbindung mit den Teilen verkauft werden die das ganze Legal machen.
Dummerweise hab ich mir diese sch... Gerichtsurteilnummer nicht aufgeschrieben. Mal sehen wenn ich den Olli morgen wieder sehe werd ich ihn nochmal drauf anhauen.
Im selbigen Brief stand drin das der Zusatz "
Im Bereich der StVZO nicht Zulässig" nicht ausreichend ist.
Ich denke mal da wird sich einer Beschwert haben weil sein Auto Stillgelegt wurde und das wird jetzt dann so begründet. War ja klar das die ne neue Masche suchen werden.
Wie war das der Besitz ist nicht Strafbar, sondern der Verkauf.
Hier wird wieder mal mit Spatzen auf Kanonen geschossen.
Wobei ich das mittlerweile schriftlich bekommen habe, das bei manchen Fahrwerken die Stellmotoren von der ALW nicht nachkommen mit dem Einstellen und daher mehr blenden als Fahrzeuge ohne ALW.
Aber trotzdem isses Fahren ohne diese Ding Verboten.
Verkehrte Welt.