Was auch mal zu erwähnen wäre, das es für dich 3 Punkte gibt, da du ein Unfall verursacht hast, durch Missachtung eines Vorschriftszeichen!
Zudem kann es für dich richtig dumm kommen, da Versicherungen nach § 61 VVG von ihrer Leistungspflicht befreit sind, wenn der Versicherte ein Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat und laut ein Urtei des Oberlandesgerichts in Nürnberg Az. 8 U 2478/01 wurde dies auch schon durchgesetzt im Zusammenhang mit ein Stoppschild!
Zudem die frage, wo ist das passiert, in dein Landkreis oder warst du sozusagen Ortsfremd, weil wenn ja, hast du widerrum eine besondere Sorgfaltspflicht, die die dir vorhalten werden vor Gericht, war der A3 fahrer auch Ortsfremd, hat er alles richtig gemacht, da er ebenso diese hat, wenn deren Anwalt darauf eingeht und dieses Thema anschneidet!
Somit rate ich dir nur, den Rechtsweg einzuschlagen, das du ne Teilschuld erwirkst, sonst könnte es für dich teuer werden!
Aber eigentlich müßtest du ja schon svhlauer sein, also melde mal wieder den Stand der Dinge durch!