
air
Schichtcheffe
Themenstarter
Sers,
habe gerade eine Meinungsverschiedenheit mit einem Händler.
Habe eine Ware für ca. 80€ (ohne Versandkosten) erstanden. Diese nicht geöffnet und meinen Widerruf nach 2 Tagen der Annahme kund getand.
Im Widerrufsrecht steht folgendes drin:
Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
Da der Artikel aber den Warenwert von 40€ übersteigt, hat doch der Verkäufer die Versandkosten zu tragen, oder?
Weil wenn der Artikel nicht dem Geliefertem entspricht, fällt das unter "Sachmangel" und nicht unter Widerruf.
habe gerade eine Meinungsverschiedenheit mit einem Händler.
Habe eine Ware für ca. 80€ (ohne Versandkosten) erstanden. Diese nicht geöffnet und meinen Widerruf nach 2 Tagen der Annahme kund getand.
Im Widerrufsrecht steht folgendes drin:
Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
Da der Artikel aber den Warenwert von 40€ übersteigt, hat doch der Verkäufer die Versandkosten zu tragen, oder?
Weil wenn der Artikel nicht dem Geliefertem entspricht, fällt das unter "Sachmangel" und nicht unter Widerruf.