Fahrzeug einzelabnahmepflichtig?

Diskutiere Fahrzeug einzelabnahmepflichtig? im Vectra - Allgemein Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Ich habe mir letzte Woche einen Vectra B 1.6 (75PS) zugelegt der 03/96 seine Erstzulassung bekam. Beim ummelden auf dem Kraftverkehrsamt wurde mir...
Vectra-Mike

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Ich habe mir letzte Woche einen Vectra B 1.6 (75PS) zugelegt der 03/96 seine Erstzulassung bekam. Beim ummelden auf dem Kraftverkehrsamt wurde mir mitgeteilt das dieses Fahrzeug "Einzelabnahmepflichtig" wäre. Was heißt das? Gelten für dieses Fahrzeug keine ABE`s und man muß alles eintragen lassen? Oder wurde dort nur "Unsinn" wiedergegeben? Bisher ist das Fahrzeug reine "Serie" ohne Anbau- bzw. Umbauteile.
 
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malSehn

malSehn

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AW: Fahrzeug Einzelabnahmepflichtig??

ist evtl. der brief "abgelaufen" d.h. das fahrzeug war länger als 18 monate am stück abgemeldet? dann musst du eine vollabnahme nach § 21 machen, kostet ca. 54 euro beim tüv (das gute: inkl. aller evtl. nötigen eintragungen, also am besten vorher alles anbauen was dran soll)
 
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AW: Fahrzeug Einzelabnahmepflichtig??

malSehn schrieb:
ist evtl. der brief "abgelaufen" d.h. das fahrzeug war länger als 18 monate am stück abgemeldet? dann musst du eine vollabnahme nach § 21 machen, kostet ca. 54 euro beim tüv (das gute: inkl. aller evtl. nötigen eintragungen, also am besten vorher alles anbauen was dran soll)
Hallöchen!!

Nein, das Fahrzeug war ab der Erstzulassung 1996 nicht einmal abgemeldet gewesen, der Vorbesitzer ist mir persönlich bekannt. Nur: Durch meine Ummeldung (Besitzerwechsel) wurde der alte Brief vor kurzem durch das Kraftverkehrsamt entwertet und ein neuer EU-Brief (Form einer Urkunde) sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein) ausgehändigt. Mit der Übergabe dieser neuen Papiere sagte man mir dann das Fahrzeug wäre "Einzelabnahmepflichtig". Hat das nun mit diesen neuen Papieren zu tun? Der, von dem ich den Vectra kaufte hat im übrigen für seinen neuen 2006 èr Astra auch schon die neuen EU-Papiere, scheint nun also "Standard" zu sein...
 
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juergen

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AW: Fahrzeug Einzelabnahmepflichtig??

Die neuen Eu Papiere gibt es seid etwas über einem Jahr. Wenn du jetzt ein neues Auto an/ummeldest oder aber irgendetwas eintragen läßt, dann bekommst du automatisch die neuen EU Papiere ausgehändigt. Das hat nichts mit Einzelabnahmepflicht zu tun.

Die Einzelabnahmepflicht bedeutet normalerweise, das entweder wie "malsehn" schon geschrieben hat, das Auto neu geprüft werden muß, weil es länger als 18 Monate abgemeldet war, was bei dir wohl nicht der Fall zu sein scheint, oder das an dem Auto Teile verbaut sind, die nicht eingetragen sind und wo für die Teile auch kein Gutachten existieren. Dann müßten die Teile über eine Einzelabnahme abgenommen werden. Teile die du montiert aber nicht eingetragen hast entziehen sich jedoch der Kenntnis des Strassenverkehrsamtes, denn die sehen ja beim Anmelden nur den Brief und nicht das Auto. Darüber hinaus hast du ja noch einen Serienvectra. Von daher ist mir jetzt schleierhaft was das KFZ Amt damit meint.

Hast du den alten Brief noch ?? Irgendwas müßte da ja vermerkt sein, was das KFZ Amt zu der Äußerung einer Einzelabnahme bewegt hat.

Mit den neuen Papieren hat das gar nichts zu tun.
 
Mumpie

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AW: Fahrzeug Einzelabnahmepflichtig??

Hallöle,

vielleicht will sich da auch ein Amtsschimmel wichtig machen ;-)

Bei uns ist/war es so (zumindest früher als ich noch selbst zum Amt gegangen bin), dass man das Auto bei der Zulassungsstelle zur Sichtkontrolle vorführen musste, sofern es aus einem anderen Landkreis stammte.

Gruß vom Mumpie
 
Vectra-Mike

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AW: Fahrzeug Einzelabnahmepflichtig??

Hallo Juergen,

Den alten Brief habe ich beim Amt vernichten lassen, jedoch sollte ich persönlich die Einträge des alten Briefes mit dem Neuen EU-Papieren vergleichen. Im alten Brief war nichts über Einzelabnahmepflicht o.ä. vermerkt gewesen, auch in den neuen Papieren steht nichts darüber drin. Ich hatte vorher Jahrelang einen Astra F, der mit Anbauteilen wie Scheinwerferblenden, Alufelgen, Spoiler etc. versehen war, für all diese Teile existierten ABE`s die immer im Handschuhfach lagen und bei der HU auch immer akzeptiert wurden. Dieses soll nun für den Vectra nicht mehr gelten? Der Vectra ist auch kein "Exot, Re-Import" o.ä. sondern 1996 in einem Detmolder Opel-Autohaus erworben worden. Ich kann mich ja mal bei Opel schlau machen ob die evtl. etwas zu dieser Aussage vom Amt machen können. Was mich etwas stutzig macht: In der Zulassungsbescheinigung ist sogar die Fahrzeugfarbe (Blau) eingetragen, das kannte ich von meinen bisherigen Fahrzeugen nicht...
 
Vectra-Mike

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Ach so, ich vergass zu erwähnen das der Vectra all die Jahre mit Berliner Kennzeichen zugelassen war. Er wurde zwar in Detmold erworben, jedoch gleich mit Berliner Kennzeichen zugelassen. Die Ummeldung war somit ein ganz normaler Halterwechsel im selben Landkreis ohne Sichtkontrolle.
 
NicoHH

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die farbe blau ist bei mir auch eingetragen - damit hat das nichts zu tun
 
Vectra-Mike

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Nur zur Info: Bisher habe ich beim Opel-Händler nichts bestätigendes bezüglich Einzelabnahmepflicht in Erfahrung bringen können. Sollte ich etwas in Erfahrung bringen können lasse ich es Euch wissen.
 
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juergen

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Wir können uns jetzt hier Diskussionsmäßig im Kreis drehen. Lösen können wir das óminöse Rätsel hier nicht. Von daher rufe doch am Montag einfach beim Verkehrsamt an und frage nach wie du die Äußerung des Mitarbeiters verstehen sollst. Ich denke das klärt dann das Problem eher auf.
 
Vectra-Mike

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Hallo, jetzt scheint soweit alles geklärt zu sein. Das Kraftverkehrsamt konnte (oder wollte) zu der bei der Ummeldung gemachten Aussage der Mitarbeiterin bezügl. Einzelabnahmepflicht keine Aussage machen. Beim Anruf des TÜV Berlin wurde mir eine kostenpflichtige Rufnummer mitgeteilt die mit 1,99€ je`Minute zu Buche schlagen sollte (Frechheit), das habe ich gelassen. Beim Opelhändler inspizierte man nochmals die Papiere und kam letztendlich zu einem breiten Grinsen: Keine "Tragflächen", kein "Düsenantrieb" und auch sonst nichts sonderliches eingetragen, ein Vectra B wie jeder andere auch. Also gilt auch für dieses Fahrzeug jede ABE soweit sie zum Zubehör mitgeliefert wird.
Ich danke Euch für Eure Beteiligung an diesem Thema :wink1:
 
GR-green

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meine güte haste nie noch einen mit 1,4 gefunden mit 75 ps da passiert ja nichts wennde drauf tritst muste aufpassen das du nich einschläfst beim fahren!!!
 
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juergen

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GR-green schrieb:
meine güte haste nie noch einen mit 1,4 gefunden mit 75 ps da passiert ja nichts wennde drauf tritst muste aufpassen das du nich einschläfst beim fahren!!!
Ähem...erklärst du mir jetzt bitte mal den Sinn deiner Aussage und was hat das mit dem Thema zu tun ????
 
Snooker

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GR-green schrieb:
meine güte haste nie noch einen mit 1,4 gefunden mit 75 ps da passiert ja nichts wennde drauf tritst muste aufpassen das du nich einschläfst beim fahren!!!
1. Es gibt im Vectra keinen 1.4er mit 75 PS
2. Was hat das mit dem Thema zu tun?
3. Was geht dich das an, welches Auto Vectra-Mike fährt? Es ist seine Sache, ob er ein Auto mit 75 PS oder mit 200 PS fährt.
4. Zur Rechtschreibung verkneife ich mir jetzt einen Kommentar.
 
malSehn

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und in diesem sinne tu ich jetzt das, was ich am besten kann:

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