Und ein Widerspruch wird Premiumgirl nicht viel bringen, da heutzutage einfach der Ausschnitt vom Fahrersitz hergezoomt wird und sie dann deutlich zu erkennen sein wird. Schätze dass sie das Bild auch schon hat. Das mit dem 2. Fahrzeug auf dem Bild geht glaub ich auch nur wenn die nahezu parallel unterwegs sind, so dass man nicht genau weiß welches Fahrzeug den Blitz ausgelöst hat.
MfG
strafzettel.de/geschwindigkeitsfälle
da steht viel wissenswertes.....zu beweisfotos, den zulässigen ermittlungsverfahren und und und.....!
der einspruch bringt auf jeden Fall was......ich hab schon versucht das bild zu vergrößern.......du kannst premiumgirl in keinster weise erkennen!
du erkennst nich mal ob es mann oder frau auf dem Bild is......! wobei wir ja wissen wer es war.....
meist lassen die "Grünen" schon die Anzeige fallen, wenn man einspruch einlegt und behauptet man war es garnicht selber (Schutzbehauptungen sind zulässig und unterliegen nicht der wahrheitspflicht!!!!!!) war......
denn die Fotos die auf AB's gemacht werden, sind meist nicht gut verwertbar aufgrund der meist hohen geschwindigkeit....!
Zum Rest:
das die Kameras über 250 Km/h nicht mehr auslösen ist schon knapp 5 Jahre alt......das Märchen...! Die Technik schläft nicht.....!!!!!!!! die Messgeräte schaffen das leider doch......
das könnt ihr also vergessen......
des weiteren:
die Verjährungsfristen sind meines Erachtens zu 01.01.2007 gekippt worden!!!
die können dich jetzt auch noch nach 10 Jahren anschreiben.......!
aber da würde ich persönlich auch einspruch einlegen.......denn wer erinnert sich schon noch dran...ob er am Tag X vor 10 Jahren sein Auto auf der Straße Y bewegt hat....!
Foto ist dann wohl auch hinfällig.......in 10 Jahren verändern sich die meisten von den Gesichtszügen, Frisur etc. doch stärker........also nicht verwertbar...!