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EX-Moderator & Kummerkastentante
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Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.Enomeniepatres schrieb:Also um jetzt nochmal allgemein zu fragen:
Ich habe keinerlei Chance mir legal eine Unterbodenbeleuchtung unter das Auto zu klemmen ohne stress zu bekommen, auch wenn ich die mit der Innenbeleuchtung koppele, sodass die nur angeht wenn cih die Tür aufmache?
Ich habe mal gehört, das es legal ist diese Beleuchtung zu benutzen, solange es einen Schalter gibt den man wärend der Fahrt nicht betatigen kann.
MFG
Enomenie
Frag doch mal nen Tüvler, evtl gibbet ja wege