sieht wohl so aus. es fängt schonmal da an, das nicht die dekra/tüv bestimmt was erlaubst ist und was nicht, sondern die stvzo welche vom kraftfahrtbundesamt festgelegt wird (da sind wir uns ja wohl noch einig). die dekra/tüv nehmen lediglich die umbauten ab, die könnten jetzt sagen dies und das ist nicht sauber umgebaut, dies das muss verstärkt werden weil ich nicht denke das hält oder sowas, die haben aber nix zu melden was festgelegte dinge angeht. was würdest du sagen, wenn dein dekra prüfer sagen würde hach von alufelgen halte ich nichts, die trage ich nicht ein (ist im prinzip nichts anderes).
zum zweiten würde das ja heissen, das ich (und viele andere privatleute und tuner die z.b. nen v6 im astra g oder einen c20xe im kadett mit weber vergasern usw fahren) bei der eintragung von meinem c20xe im astra (der vorher ein x16xel mit euro 2 war und nicht E2, um dem gleich vorzugreifen) einen prüfer geschmiert/beeinflusst habe. was ich aber nicht habe. unabhängig davon frage ich mich aber dann, wenns verboten wäre, wieso der prüfer vom tüv-süd davon nichts wusste und es problemlos eingetragen hat? gut, das ist zwar kein beweis, aber das hiesse ja irgendwer hat nun unrecht, entweder der tüv-süd oder die dekra thüringen, aber wessen wort wiegt mehr? keines, also fällt das als argument schonmal flach.
aber, wenn es verboten wäre, würde das _spätestens_ bei der zulassungsstelle auffallen und würde beanstandet! ich habe noch von niemandem gehört das die zulassung deshalb verweigert wurde, und _das_ ist für mich durchaus ein schlüssiges argument (zusätzlich zum fehlen jeglicher paragraphen in der stvzo hierzu). es wäre also im allerhöchsten falle eine grauzone, das macht aber die eintragungen nicht illegal sofern sie nicht durch beeinflussung entstanden sind.
stimmst mir da nicht zu?