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juergen
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Habe gestern einen Bericht über das Nutzen von Sommerreifen im Winter gelesen. Es gibt zwar nach wie vor kein Gesetz, das Winterreifen im Winter vorschreibt, jedoch kann lauf Auskunft des Frankfurter Landgerichtes ein Bußgeld erhoben werden, wenn bei einem Unfall in einer Region, wo ausdrücklich durch eine Beschilderung darauf hingewiesen wird, das das Befahren der Strecke nur mit Winterreifen gestattet ist, die Nutzung von Sommerreifen festgestellt wird.
Versicherungstechnisch sieht es so aus, das einige Versicherungen den Vollkaskoschutz verweigen können, wenn mit Sommerreifen in Wintergebieten ein Schaden am eigenen PKW entsteht. Man bleibt unter Umständen also trotz Vollkasko auf den Kosten des Schadens am eigenen PKW sitzen. Schäden die bei einem Unfall am gegnerischen PKW entstehen sind dabei aber nicht betroffen. Diese sind nach wie vor über die Haftpflicht abgedeckt.
( Quelle: Kölner Wochenspiegel vom 29.12.2005 )
Versicherungstechnisch sieht es so aus, das einige Versicherungen den Vollkaskoschutz verweigen können, wenn mit Sommerreifen in Wintergebieten ein Schaden am eigenen PKW entsteht. Man bleibt unter Umständen also trotz Vollkasko auf den Kosten des Schadens am eigenen PKW sitzen. Schäden die bei einem Unfall am gegnerischen PKW entstehen sind dabei aber nicht betroffen. Diese sind nach wie vor über die Haftpflicht abgedeckt.
( Quelle: Kölner Wochenspiegel vom 29.12.2005 )