Polizeikontrollen und Folgen bei zu lautem Auspuff in Deutschland
Für Messungen muß eine größere, freie Asphaltfläche vorhanden sein.
Gemessen wird dreimal im Abstand von 0,5m 45 Grad schräg vom Auspuff
bei Gas bis zu 50% der Nenndrehzahl, der höchste Wert gilt, Abzug 5dB.
Bei Überschreitung des im Fahrzeugschein angegebenen Standgeräusch wird
es interessant, der Auspuff muß als Beweisstück sofort herausgegeben
werden.
Variante 1: Der Fahrer weiß mit Werkzeug umzugehen, schraubt den Auspuff
ab, läßt sich von seinem Spezi einen Ersatzauspuff holen (sonntags kein
Problem..) und kann dann mit diesem weiterfahren.
Variante 2: Das muß ein Fachmann erledigen.
Variante 3: Das Abmontieren geht an Ort und Stelle nicht, das ganze
Fahrzeug muß zum Gutachter transportiert werden.
Klar: Sämtliche Kosten trägt der Fahrzeughalter ! Da sind die 136 Mark
Bußgeld und Verwaltungsgebühr, selbst die 3 Punkte in Flensburg schon
fast der Rede nicht wert. Meckern hilft im Moment gar nichts, später
nochmal meckern bedeutet zumindest Gutachterkosten von 1000 Mark - da
sollte man sich der Sache schon ganz sicher sein...!
Übrigens sind Zettelkram, Prüfzeichen und Ausreden aller Art
uninteressant. In der Polizeikontrolle einzig maßgebend ist die
Schallpegelmessung, sonst gar nichts
also auch wenn einer für sein ESD ne abe oder ne eingetragung hat und der trotzdem zu laut ist! dann seit ihr am popo wie ich damals!"