Was muss ich beim Neblereinbau beachten?

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Gast1184

Gast
Hallo!

Ich brauch mal eure Hilfe:

Ich hab mir zusätzliche Nebler für meinen Vectra gekauft (nicht orginal Opel).
Ich will sie nun in die Stoßstange einbauen, laut Verkäufer muss ich dabei nichts beachten, aber ich kann mir das nicht vorstellen. Ich meine wir leben in Deutschland, hier gibt es doch für alles eine Vorschrift...?!?

Wer kann mir helfen und sagen was ich beim Verbauen der Dinger alles bachten muss... (bestimmte Position, TÜV, etc.)

Ich danke euch im voraus.

MfG Wollcke

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P.S.: Für alle die sich wundern, ich hatte die Frage schonmal in nem anderen Forum gestellt. Das war aber wenig aufschlussreich :( deswegen jetzt der zweite versuch!
 
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Silberblitz

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hi

was mir im moment einfällt das die nebler gemessen mitte lampe min. 250 mm :idee: abstand zum boden haben müssen! hatte mir auch eine neue front geleistet und habe auch welche eingebaut bei mir hat der prüfer nachgemessen!

mfg christian :baby1:
 
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mellow

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Es gibt bei Nebellampe noch eine Vorschrieft , der Abstand zwischen Außenkante Fahrzeug und Nebler. Es geht darum wie du mit den Nebler fahren darfst sind zu weit innen darfst du die nur mit Ablendlicht fahren. Sind die weit außen ,also fast unter dem Schweinwerfer darfst du auch mit Standlicht fahren.
Aber Irgendwo hatte ich mal bestimmte Zahlen gelesen, die dafür entscheident sind

Und nicht das Relai vergessen , weil bei Fernlicht müssen die Nebels ausgehen glaube ich

Tüv brauchste nicht, aber auf den Neblern muß ein E Prüfzeichen sein

Wenn das nicht richtig sein sollte Bitte berichtigen. Habs irgendwo mal gelesen vielleicht stehts ja auch in der Beschreibung der Scheinwerfer
 
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Gast1184

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Hey, das ist doch wenigstens ein Anfang! Danke bis hier hin, wenn jemand noch was weiß... :wink1: nur her damit

Nee, also in der NSW-Beschreibung steht nix, deswegen ja mein Posting. ;-)

Ein E-Prüfzeichen haben sie!

MfG Wollcke
 
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mellow

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Habs nach langen suchen gefunden :idee:

Anbauhöhe:
Der untere Rand der Nebelscheinwerfer darf nicht höher als der untere Rand der Hauptscheinwefer sein, jedoch ein Mindestabstand von 250mm zur Fahrbahn muss eingehalten werden.

Seitenabstand:
Ist der Seitenabstand kleiner als 400mm zur Fahrzeugaussenkante, dürfen die Nebelscheinwerfer mit Standlicht allein oder mit Abblendlicht eingeschaltet werden.
Ist der Seitenabstand größer als 400mm zur Fahrzeugaussenkante, dürfen die Nebelscheinwerfer nur mit dem Abblendlicht eingeschaltet werden.
 
H-Opelhase

H-Opelhase

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Aber vergiss net: Die dürfen nur bei Nebel bzw. schlechter Sicht eingeschaltet werden. Kostet nen 10er,wenn du die Dinger beim schönsten Wetter an hast. Zumindest hab ich die mal zahlen müssen :rolleyes:
 
Lars@4x4

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und nochwas mit standlicht fahren ist in deutschland verboten auch wenn du als ersatz die nebler anhast kostet auch geld
 
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Gast1184

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@ H-Opelhase, vectra a 4x4

Jau bin mir dessen bewusst, hab es die Tage in der StVO gelesen.
Danke trotzdem für den Hinweis und die Postings.

Werde mich morgen mal der Aufgabe stellen und die Dinger versuchen einzubauen. :]

MfG Wollcke
 
malSehn

malSehn

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vectra a 4x4 schrieb:
und nochwas mit standlicht fahren ist in deutschland verboten auch wenn du als ersatz die nebler anhast kostet auch geld

standlicht in verbindung mit nebelscheinwerfern (zur verringerung der eigenblendung!) ist dann erlaubt, wenn auch das einschalten der nebelscheinwerfer an sich erlaubt ist! also schlechte sicht durch starken regen-/hagel-oder schneefall, oder eben: nebel .
 
malSehn

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H-Opelhase schrieb:
Aber vergiss net: Die dürfen nur bei Nebel bzw. schlechter Sicht eingeschaltet werden. Kostet nen 10er,wenn du die Dinger beim schönsten Wetter an hast. Zumindest hab ich die mal zahlen müssen :rolleyes:

s. auch stvo, § 17 :

"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein"
 
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Was muss ich beim Neblereinbau beachten?

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