Barracuda
Herr der Schraubendreher
Themenstarter
Hallo Opel Freunde!
Ich habe Anfang dieser Woche mal nachgefragt, wie man am Besten die Kanten umlegt bzw ob man die zum Teil auch wegschleifen kann, da ich mir nicht sicher war, ob 17 Zöller (ET 35 mit 205/40) bei einer 60/40er Tieferlegung in die Radkästen passen.
Tja, wie auch erwähnt, müssen die Federn raus, da ich sie von meinem alten 1.8i übernommen habe und sie für den 2.0i an der VA um 10 Kilo zu schwach sind. Logischerweise kann ich die Federn daher beim TÜV nicht eintragen lassen.
So, jetzt dachte ich, wenn ich die Federn schon tauschen muß, dass solls auch eine Tieferlegung am Limit (noch TÜV gerecht) sein. Ich hatte so an 60/60 oder gar 70/50 gedacht. Na ja, da lag ich aber weit daneben, denn heute habe ich mir mit einer 11cm hohen Latte (in Österreich darf leider der tiefste Punkt nicht unterhalb von 11cm liegen) die Bodenfreiheit mal ausgemessen.
Und siehe da: durch die noch eingebauten 60er Federn an der VA hatte ich direkt am tiefsten Punkt des Trägers nur 9,5 cm Bodenfreiheit! Also um 1,5 cm zu tief.
An der HA gibts keine Probleme, und am MSD bzw KAT könnte man ja ggf. auch noch etwas dran arbeiten, dass der Topf/KAT ein paar mm nach oben rückt. Das Problem liegt rein allein an der VA beim Träger.
Das hieße, ich kann den Wagen vorne NUR um 45 mm näher dem Asphalt bringen? Wäre mir echt noch zu hoch.
Ich habe dann an beiden Schwellern den Vectra mit dem Wagenheber um 1,5 cm gehoben (also eine Tieferlegung von 45mm "vorgetäuscht"). Da paßt die 11cm Latte genau in den Unterbodenraum rein, ohne dass sie am Träger oder sonstwo ansteht. Das heißt, eine Tieferlegung von 50mm (hätte es ja gerne noch tiefer) an der VA ist gar nicht möglich? Und 60/60 oder 70/50 wären dann praktisch komplett zu vergessen .
Heute war ein Freund von mir mit seinem Renault Clio beim TÜV, um sein Fahrwerk und die Felgen eintragen zu lassen. Er meint, die arbeiten zwecks Nachmessen der Bodenfreiheit nur mit einer 10,5cm (also doch nicht mit den besagten 11cm) hohen Staffel (hat die Maße vom TÜVler erfahren). Da lese ich heraus, dass doch noch eine Toleranzgrenze von 5mm drin sind. Und würde heißen, dass -50mm an der VA möglich wären (aber unbesetzt, also der leere Wagen).
Wäre aber komplett am Limit oder doch schon drunter, denn dann würden mir vielleicht ein zwei mm einen Strich durch die Rechnung machen (wenn sich zum Beispiel jemand reinsetzt, man nachmißt und der Wagen vielleicht schon unter 10,5 cm wäre).
Wieviel Bodenfreiheit habt ihr in Deutschland? Wie könnte ich das Problem lösen, dass doch mehr als -45mm drin sind (ist mir echt noch zu hoch und auch optisch könnts wirklich tiefer sein)? Was habt ihr so in euren Vectras verbaut?
Ich hoffe, ihr wißt worauf ich hinaus will, denn schön langsam ists unverständlich geworden.
Vielleicht kann mir der eine oder andere von euch da weiterhelfen.
Danke schon mal im Voraus.
Gruß, Tommy
Ich habe Anfang dieser Woche mal nachgefragt, wie man am Besten die Kanten umlegt bzw ob man die zum Teil auch wegschleifen kann, da ich mir nicht sicher war, ob 17 Zöller (ET 35 mit 205/40) bei einer 60/40er Tieferlegung in die Radkästen passen.
Tja, wie auch erwähnt, müssen die Federn raus, da ich sie von meinem alten 1.8i übernommen habe und sie für den 2.0i an der VA um 10 Kilo zu schwach sind. Logischerweise kann ich die Federn daher beim TÜV nicht eintragen lassen.
So, jetzt dachte ich, wenn ich die Federn schon tauschen muß, dass solls auch eine Tieferlegung am Limit (noch TÜV gerecht) sein. Ich hatte so an 60/60 oder gar 70/50 gedacht. Na ja, da lag ich aber weit daneben, denn heute habe ich mir mit einer 11cm hohen Latte (in Österreich darf leider der tiefste Punkt nicht unterhalb von 11cm liegen) die Bodenfreiheit mal ausgemessen.
Und siehe da: durch die noch eingebauten 60er Federn an der VA hatte ich direkt am tiefsten Punkt des Trägers nur 9,5 cm Bodenfreiheit! Also um 1,5 cm zu tief.
An der HA gibts keine Probleme, und am MSD bzw KAT könnte man ja ggf. auch noch etwas dran arbeiten, dass der Topf/KAT ein paar mm nach oben rückt. Das Problem liegt rein allein an der VA beim Träger.
Das hieße, ich kann den Wagen vorne NUR um 45 mm näher dem Asphalt bringen? Wäre mir echt noch zu hoch.
Ich habe dann an beiden Schwellern den Vectra mit dem Wagenheber um 1,5 cm gehoben (also eine Tieferlegung von 45mm "vorgetäuscht"). Da paßt die 11cm Latte genau in den Unterbodenraum rein, ohne dass sie am Träger oder sonstwo ansteht. Das heißt, eine Tieferlegung von 50mm (hätte es ja gerne noch tiefer) an der VA ist gar nicht möglich? Und 60/60 oder 70/50 wären dann praktisch komplett zu vergessen .
Heute war ein Freund von mir mit seinem Renault Clio beim TÜV, um sein Fahrwerk und die Felgen eintragen zu lassen. Er meint, die arbeiten zwecks Nachmessen der Bodenfreiheit nur mit einer 10,5cm (also doch nicht mit den besagten 11cm) hohen Staffel (hat die Maße vom TÜVler erfahren). Da lese ich heraus, dass doch noch eine Toleranzgrenze von 5mm drin sind. Und würde heißen, dass -50mm an der VA möglich wären (aber unbesetzt, also der leere Wagen).
Wäre aber komplett am Limit oder doch schon drunter, denn dann würden mir vielleicht ein zwei mm einen Strich durch die Rechnung machen (wenn sich zum Beispiel jemand reinsetzt, man nachmißt und der Wagen vielleicht schon unter 10,5 cm wäre).
Wieviel Bodenfreiheit habt ihr in Deutschland? Wie könnte ich das Problem lösen, dass doch mehr als -45mm drin sind (ist mir echt noch zu hoch und auch optisch könnts wirklich tiefer sein)? Was habt ihr so in euren Vectras verbaut?
Ich hoffe, ihr wißt worauf ich hinaus will, denn schön langsam ists unverständlich geworden.
Vielleicht kann mir der eine oder andere von euch da weiterhelfen.
Danke schon mal im Voraus.
Gruß, Tommy