Also erstma kann gesagt sein, dass es zulässig ist! Laut StVZO muss mindestens eine NSL auf der Fahrbaninneren Seite (Fahrbahnseite) am Fahrzeug angebracht sein! Somit ist es auch ok, wenn man rechts noch eine reinmacht. Bin damit auch schon mehrmals durch den TÜV, ohne Porbleme.
Wenn eine Seite noch geht, dann kanns an der Sicherung ja net liegen und auch am Schalter net. Geht ja nur eine nach hinten. Also ist entweder die Birne durch, die Fassung hat was weg oder aber die Zuleitung vom Knotenpunkt zur Birne oder von der Birne zur Masse!