Hallo!
Möchte ja Dir nicht Angst machen, aber das wird ein bisschen ernster aussehen. Bewegst Du ein Kfz mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr, verstößt dieses gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist das gleiche Gesetz, wo auch drinsteht, dass JEDES Kfz versichert sein muß.
Ein Verstoß ist keine Ordnungswidrigkeit (deshalb auch Bußgeldkatalog nicht einschlägig), sondern eine sogenannte Verkehrsstraftat. Entsprechend müßtest Du vor Ort auch belehrt worden sein (Beschuldigter im Strafverfahren, Aussageverweigerungsrecht, blabla). Was dieses nun GENAU kostet, wird Dir keiner sagen können. Das ganze landet nach erfolgter Durchermittlung (Tatverdacht erhärtet, Zulassungsstelle bestätigt) bei der Staatsanwaltschaft. Bist Du unvorbestraft wird das bestimmt einen Strafbefehl geben, bei dem man Dein Einkommen miteinbezieht. Als sog. Nebenstrafe gibt es zusätzlich die bereits erwähnten Punkte, wieviele weiß ich aber nicht.
Tut mir leid, Dir das hier so schreiben zu müssen, warte am Besten mal die ganze Post ab, da steht genau drin, wie es mit Dir weitergeht...
Kopf nicht hängen lassen, Gruß!